Betreff
Kommunale Sportstätten Turnhalle an der Grundschule Edewecht
Vorlage
2011/I/911
Aktenzeichen
I - 21.11.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Bauausführung der Sanierung der Turnhalle an der Grundschule wird aus sportfachlicher Sicht zugestimmt. Zunächst sollen die Sanitärbereiche saniert werden, im Anschluss hieran wird die Sanierung der Turnhalle angestrebt. Die weitere baufachliche Begleitung übernimmt im Weiteren der Bauausschuss der Gemeinde Edewecht. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen in die Haushalts- und Finanzplanung zeitnah eingearbeitet werden.


Sachdarstellung:

Die Turnhalle der Grundschule Edewecht ist die älteste Turnhalle im Gemeindegebiet. Die Begutachtung durch einen Architekten und die verschiedenen Besichtigungen des Objektes hatte 2009 zu der Entscheidung geführt, einen Förderantrag nach dem Sanierungsprogramm des Landes Niedersachsen zu stellen. Seinerzeit akzeptierte die dortige Bewilligungsstelle den Neubau der Halle, weil dieses wirtschaftlicher war als eine komplette Sanierung. Leider wurde diese Baumaßnahme in diesem Förderprogramm des Landes dann doch nicht berücksichtigt.

 

Bislang wurde an der Neubaumaßnahme festgehalten. Die Maßnahme ist im übrigen nach wie vor beim Landkreis Ammerland als eine der letzten Maßnahmen zum Schulbauinvestitionen gemeldet worden. Der Landkreis Ammerland hat für die Maßnahme ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 298.700 Euro bewilligt.

 

Es bleibt festzuhalten, dass insbesondere die Sanitärbereiche der Grundschulturnhalle desolat sind. Insoweit wäre unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Gemeinde Edewecht zu überlegen, ob die Sanierung der Turnhalle zwingend nur durch einen Neubau erfolgen sollte oder ob auch denkbar wäre, die Sanierung in Teilabschnitten unter Erhaltung der Turnhallen-Hülle durchzuführen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es denkbar, zunächst eine Erneuerung der Sanitärbereiche durchzuführen, wobei die eigentliche Turnhalle zunächst erhalten bliebe. Der jetzige Sanitärtrakt würde abzureißen sein und durch einen Neubau ersetzt werden. Verbunden wäre dieser Neubau gleichzeitig mit einer Erneuerung der Technik (Heizung, Lüftung, Elektro). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Einbau eines Blockheizkraftwerkes bereits in 2010 vorgezogen und durchgeführt worden ist. Das BHKW dient sowohl der Schule, als auch der Halle.

 

Im Anschluss an den Neubau der Sanitärbereiche wäre sodann die Entkernung der Turnhalle und Sanierung der Halle im Rahmen eines weiteren, dritten Bauabschnittes anzustreben. Dieses könnte dann sicherlich auch erst in einigen Jahren erfolgen.

 

Für die Durchführung des ersten Bauabschnittes (Einbau eines Blockheizkraftwerkes) sind bereits rd. 65.000 Euro aufgewandt worden. Für den zweiten Bauabschnitt (Abriss und Neubau des Sanitärbereiches) wird derzeit eine erste Kostenschätzung erarbeitet, welche spätestens in der Sitzung vorgestellt werden wird.                    

Für den dann noch verbleibenden dritten Bauabschnitt (Sanierung der Turnhalle) wäre auf der Grundlage heutiger Preise ebenfalls neu zu kalkulieren. Hier wird es ebenfalls eine Kostenschätzung zur Sitzung geben können.

 

Unbenommen stellt ein Ersatzbau anstelle einer Sanierung eine wirtschaftliche Lösung dar, jedoch hatte die seinerzeitige Ausschreibung im Jahr 2010 einen Gesamtkostenumfang von rd. 1,1 Mio. Euro. In Anbetracht der zu berücksichtigenden Preissteigerungen wären heute rd. 1,3 Mio. Euro zu kalkulieren. Eine Maßnahme mit diesem Kostenvolumen ist derzeit schwer zu finanzieren. Es stellt sich die Frage, ob die Vorgehensweise in Bauabschnitten nicht ebenso Ziel führend sein könnte vor dem Hintergrund, dass insgesamt ein erheblicher Sanierungsbedarf im Gebäudebestand der Gemeinde besteht und finanziert werden muss.

 

Zur möglichen Bauausführung wird in der Sitzung weitergehend vorgetragen werden. Ein überarbeiteter Grundriss ist dieser Vorlage beigefügt.

Der Landkreis Ammerland ist inzwischen gebeten worden, die Frage zu prüfen, ob das gewährte Darlehen auch bei Änderung der Bauausführung gewährt werden würde. Eine Antwort liegt noch nicht vor.


Finanzierung:

Wegen des Umfangs der Sanierungsarbeiten und den damit einhergehenden baulichen Verbesserungen ist die Maßnahme im Rahmen des Finanzhaushaltes als Investition zu finanzieren. Ein (Teil-)Abriss hat zudem außerordentliche Abschreibungen zu Lasten des Ergebnishaushaltes zur Folge. Es bleibt zunächst die Entscheidung des Landkreises Ammerland über die Auswirkungen der Änderung der Bauausführung auf die Darlehensgewährung abzuwarten. Die Maßnahmen sollen möglichst zeitnah in den Haushalt eingeplant werden.


Anlagen:

Ansichten und Grundriss Turnhalle Grundschule Edewecht