Betreff
Hallen- und Freibad Edewecht "Bad am Stadion" Sanierung des Beckenkopfes im Freibad
Vorlage
2011/I/910
Aktenzeichen
I - 21.11.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Sanierung der Beckenköpfe der Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken im Freibad Edewecht wird aus sportfachlicher Sicht für notwendig erachtet. Die Sanierung soll nach der Variante 3 (Einbau einer Edelstahlrinne und Verbleib der Fliesenauskleidung der Becken) zeitnah umgesetzt werden. Hierzu soll ein Antrag auf Förderung nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland gestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll nach Vorlage des Förderbescheides sodann in die Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen werden. Die baufachliche Abwicklung und Begleitung der Sanierungsmaßnahme wird hierzu an den Bauausschuss verwiesen.


Sachdarstellung:

In der letzten Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 16. Mai 2011 hatte die Verwaltung bereits berichtet, dass der bauliche Zustand der Beckenköpfe des Schwimmer- und des Nichtwimmerbeckens im Freibad Mängel aufweist. Jedes Frühjahr sind Instandsetzungsarbeiten notwendig, deren Umfang jährlich größer wird. Es war daher auch in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss angeregt worden, eine Stellungnahme eines Fachbüros zu den möglichen Alternativen der Sanierung einzuholen.

Das Fachunternehmen Ingenieurgesellschaft Bannert mbH aus Bremen hat einen Erläuterungsbericht und Kostenschätzungen zu den verschiedenen Sanierungsvarianten ausgearbeitet und wird diese in der Sitzung vorstellen. Der Bericht liegt als Anlage zu dieser Vorlage bei.

Zusammenfassend ist auszuführen, dass anhand der Bohrkerne, die im Rahmen der diesjährigen Frühjahrsinstandsetzung gezogen wurden, festgestellt werden kann, dass die Betonunterkonstruktion im Beckenbereich derzeit noch in einem mängelfreien Zustand ist. Eine Beckenkopfsanierung bleibt jedoch auch weiterhin notwendig, sofern nicht riskiert werden soll, dass das Ausmergeln der Betonunterkonstruktion immer weiter vordringt.

Grundsätzlich wären 4 Varianten denkbar:

 

1. Variante

Vollauskleidung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens in Edelstahl

Kostenumfang                                                                          918.913,20 Euro

Zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer                                                  174.593,51 Euro

Gesamtkostenumfang                                                           1.093.506,71 Euro

 

2. Variante

Einbau einer Edelstahlrinne und Folienauskleidung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens

Kostenumfang                                                                          653.047,40 Euro

Zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer                                                  124.079,01 Euro

Gesamtkostenumfang                                                              777.126,41 Euro

 

3. Variante

Einbau einer Edelstahlrinne und Verbleib der Fliesenauskleidung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens

Kostenumfang                                                                            595.416,20 Euro

Zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer                                                    113.129,08 Euro

Gesamtkostenumfang                                                                708.545,28 Euro

 

Es ist zu berücksichtigen, dass diese Investitionsmaßnahmen der Abschreibung unterliegen. Die Abschreibungsdauer beträgt hierfür 35 Jahre, so dass von folgenden Jahreskosten auszugehen ist (Abschreibung auf den Netto-Wert, allerdings ohne Verzinsung):

 

Variante 1 jährlich                                                                        26.254,66 Euro

Variante 2 jährlich                                                                        18.658,50 Euro      

Variante 3 jährlich                                                                        17.011,89 Euro

 

Änderungen/Erhöhungen bezüglich der weiteren Bewirtschaftungskosten sind nicht zu erwarten.

 

Zur Bauausführung dieser drei Varianten ist auszuführen, dass der Beckenkopf beider Becken zurückgebaut werden würde. Der darunter liegende Beton wäre auf seinen Zustand zu prüfen und gegebenenfalls neu aufzubauen. Sodann wird der Beckenkopf in Edelstahl einschließlich Überlaufrinne neu aufgebaut. Für die genaue Ausführungsbeschreibung steht Herr Bannert in der Sitzung zurVerfügung.

 

4. Variante

Fortführung jährlicher Instandsetzungsarbeiten

Kostenumfang jährlich steigend mind.                                      25.000,00 Euro

 

Hier muss berücksichtigt werden, dass im Falle der Wahl der Variante 4 eine aufwendigere Sanierung der vorhandenen Überlaufrinnen – wie bereits 2011 angedacht – notwendig werden würde. Die vorhandene Überlaufrinne wäre insoweit aufzuarbeiten, dass sie gesandstrahlt und mit einer Beschichtung versehen wird, die ein weiteres Eindringen des Chlorwassers in die Betonkonstruktion unterbindet. Die Haltbarkeit einer solchen  Beschichtung ist jedoch aufgrund des schlechten Zustandes des Betons des Beckenkopfes auf einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren beschränkt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 35.000 Euro.

 

Abwägung

Das Freibad der Gemeinde Edewecht ist inzwischen 50 Jahre alt. Die Entwicklung der Beckenköpfe im Schwimmer- wie im Nichtschwimmerbecken zeigt in den letzten Jahren einen stetig steigenden Instandsetzungsbedarf. Dieser Bedarf wird nach Auskunft des Fachmannes weiter steigend sein, wenn nicht eine grundlegende Sanierung des Beckenkopfes erfolgt. Alle Varianten sind umsetzbar. Die Varianten 1 bis 3 beinhalten eine Sanierung der Unterkonstruktion des Beckenkopfes und den Einbau von Edelstahl in unterschiedlichem Umfang. Zu den jeweiligen unterschiedlichen Ausführungsvarianten wird Herr Bannert in der Sitzung erläutern.

 

Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, die Sanierung des Beckenkopfes nach der Variante 3 (Einbau einer Edelstahlrinne und Verbleib der Fliesenauskleidung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens) zeitnah anzustreben. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Becken in ihrer Grundstruktur intakt und mängelfrei sind. Schwachpunkt ist derzeit der Beckenkopf beider Becken. In diesem Bereich ist die Betonunterkonstruktion mangelhaft und bedarf der Sanierung. Je länger eine mögliche Sanierung hinausgeschoben wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Chlorwasser weiter in tiefere Regionen der Betonunterkonstruktion eindringt und den Beton ausmergelt.

Die Variante 3 würde zudem auch einen möglichen weiteren Ausbau in Richtung der Varianten 1 und 2 zulassen, sofern sich im Laufe der Jahre weitere derzeit nicht vorhersehbare Entwicklungen zeigen.

 

Aufgrund der Änderungen der Förderpraxis und der Abschaffung der Kreisschulbaukasse im Landkreis Ammerland ist eine Investitionsmaßnahme mit einem Umfang von über 100.000 Euro nur noch nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland grundsätzlich förderfähig. Hierzu wäre die grundsätzliche Verfahrensweise so, dass 50 % der Aufwendungen als schulspezifisch beurteilt werden und hierfür keine Förderung gewährt werden wird. Die verbleibenden 50 % der Aufwendungen sind grundsätzlich nach der Sportförderrichtlinie zu einem Drittel förderfähig. Ein entsprechender Antrag könnte in der Frühjahrssitzung des Sport- und Kulturausschusses des Landkreises Ammerland beraten werden.

 

Exkurs

Im Zusammenhang mit der Begutachtung des Freibades hat sich ergeben, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Sanierung der Filteranlagen des Freibades notwendig werden wird. Im Rahmen der Sanierung der Filteranlage sollten die Rohrleitungen (Zulauf und Ablauf) der Becken ebenfalls saniert werden. Die Rahmenrichtlinien für die Wasseraufbereitung in Bädern sehen heute größeren Wassertausch vor, welcher mit dem vorhandenen 50jährigen Rohrsystem nicht gewährleistet werden kann. Zudem häufen sich die Anfälligkeiten des Rohrsystems (Rohrbrüche). Die Kostenschätzung zu dieser Maßnahme beläuft sich auf rd. 300.000 Euro (ca. 230.000 Euro Sanierung Filtertechnik, ca. 70.000 Euro Sanierung Rohrleitungen).


Finanzierung:

Für den Fall, dass die Umsetzung der Sanierung nach der Variante 3 zur Ausführung gelangt, wäre von einer Investitionssumme von rd. 600.000 Euro auszugehen, wobei hier aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der Einrichtung des Bades die Mehrwertsteuer unberücksichtigt bleibt. Ein Anteil von rd. 300.000 Euro wäre nicht förderfähig, während die weiteren 300.000 Euro grundsätzlich nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland förderfähig wären. Hiervon wäre sodann ein Förderbetrag in Höhe von rd. 100.000 Euro zu erlangen. Der Differenzbetrag wäre über die gemeindliche Haushalts- und Finanzplanung zur Verfügung zu stellen. Dies in Abhängigkeit davon, wann die Förderung gewährt werden würde und welche weiteren baulichen Maßnahmen im Haushalt der Gemeinde sodann zu berücksichtigen wären.


Anlagen:

Erläuterungsbericht und Kostenschätzung Ing. Bannert