Betreff
Erschließung des Baugebietes Nr. 168 nördlich des Blendermannsweges in Friedrichsfehn
Vorlage
2011/IV/880
Aktenzeichen
IV Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Baugebietes Nr. 168 nördlich des Blendermannsweges in Friedrichsfehn soll entsprechend der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 26.09.2011 vorgelegten Ausbauplanung erfolgen.

 


Sachdarstellung:

Der Bebauungsplan Nr. 168 für den Bereich nördlich des Blendermannsweges in Friedrichsfehn steht kurz vor dem Abschluss. Auf die letzten Beratungen im Bauausschuss am 29.08. d. J. wird verwiesen. Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 168 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Es ist vorgesehen, die Erschließung dieses Baugebietes auf den Investor Wiese, der auch Eigentümer des zu erschließenden Grundstückes ist, zu übertragen. Der Entwurf des entsprechenden Erschließungsvertrages wird noch den Gremien zur Beratung vorgelegt.

 

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Nr. 168 sind im Wesentlichen folgende Baumaßnahmen durchzuführen:

-          Bodenaustausch einschl. Lastabtragswinkel (Straße und Bürgersteig)

-          Herstellung der vom Blendermannsweg abzweigenden Erschließungsstraße in einer Länge von ca. 45 m

-          Herstellung des am Blendermannsweg verlaufenden Bürgersteiges (ca. 190 m) in der Verbindung vom westlich angrenzenden Baugebiet Nr. 154 bis zur Brüderstraße, also auch vor dem östlich angrenzenden Grundstück Brüderstraße 20/Ecke Blendermannsweg sowie Herrichtung der Grünflächen im Bereich der zu erhaltenden Bäume und entlang des späteren Fuß- und Radweges in nordöstliche Richtung 

-          Herstellung der Anlagen für die Schmutzwasserbeseitigung und die Oberflächenentwässerung.

 

Mit der Planung der Erschließungsmaßnahme und der späteren Bauleitung wird das Ing..-büro Frilling, Vechta,  beauftragt. Dieses Büro hat auch die Erschließung des benachbarten Baugebietes Nr. 154 geleitet. Die Kosten werden vom Erschließungsträger getragen. Es ist vorgesehen, die Details der Erschließungsmaßnahme in der Sitzung vorzutragen. Ziel der Beratungen sollte es sein, die Ausbauplanung für die Erschließung des Baugebietes Nr. 168 zu verabschieden.


Finanzierung:

Unter Ausnahme der Kosten für den Bürgersteig vor dem Hausgrundstück Brüderstraße 20/Blendermannsweg, die von der Gemeinde zu übernehmen sind, sind die Kosten für die Erschließung vom Erschließungsträger zu tragen. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde ist in erforderlicher Höhe im Haushalt für das Jahr 2012 zu veranschlagen. Die Refinanzierung über das Erschließungsbeitragsrecht ist zu gegebener Zeit zu prüfen.


Anlagen:

Bebauungsplanentwurf