Beschlussvorschlag:
1.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 175
„Photovoltaik“ in Westerscheps wird einschließlich Begründung und Umweltbericht
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist
mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu verbinden.
Sachdarstellung:
Für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 175 „Photovoltaik“ in Westerscheps wurde vom Verwaltungsausschuss am 23.08.2011 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Da in dieser Angelegenheit besondere Eilbedürftigkeit besteht, um nach Möglichkeit die Planung noch in diesem Jahr rechtskräftig zum Abschluss zu bringen, erfolgte der Beschluss ohne vorherige Beratung im Fachausschuss. Aus diesem Grunde wird auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB derzeit mit einer verkürzten Fristsetzung in der Zeit vom 26.08.2011 bis 16.09.2011 durchgeführt. Hinsichtlich der besonderen Eilbedürftigkeit und des damit verbundenen straffen Zeitplanes wird auf die Beschlussvorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.08.2011 verwiesen.
Um weiter entsprechend des Zeitplanes verfahren zu können, wäre die Planung in der Sitzung mit dem Ziel zu beraten, nunmehr den Auslegungsentwurf für die öffentliche Auslegung zu verabschieden.
Da die frühzeitige Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, liegen dieser Beschlussvorlage noch keine Abwägungsvorschläge zur Vorbereitung auf die Sitzung bei. Diese werden bis zur Sitzung vorbereitet und direkt in der Sitzung detailliert vorgetragen.
Unter Berücksichtigung der in der Sitzung zu
beratenden Abwägungsvorschläge, die sich aufgrund der im weiteren Verlauf der
frühzeitigen Beteiligung noch eingehenden Stellungnahmen ergeben werden, sollte
der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten: