Betreff
80. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 166 "Am Ortsrand" in Friedrichsfehn, hier: Erarbeitung der Auslegungsentwürfe
Vorlage
2011/IV/870
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.        Den Entwürfen der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 166 „Am Ortsrand“ in Friedrichsfehn wird einschließlich der Begründungen und den Umweltberichten, wie in der Sitzung des Bauausschusses am 29.08.2011 vorgestellt, zugestimmt.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen du Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.


Sachdarstellung:

Für die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 166 „Am Ortsrand“ in Friedrichsfehn wurden vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2011 die Aufstellungsbeschlüsse sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Vorentwürfe zu diesen Planungen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 und Nr. 2 beigefügt.

 

Die frühzeitige Beteiligung wurde zwischenzeitlich in der Zeit vom 16.07.2011 bis 17.08.2011 durchgeführt.

 

Von privater Seite sind zu den Planungen keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Von folgenden in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bis zum Versand dieser Beschlussvorlage Stellungnahmen mit inhaltlichen Anregungen und Hinweisen abgegeben:

 

-          Landkreis Ammerland

-          Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg

-          Ammerländer Wasseracht

-          OOWV

-          EWE Wasser GmbH

-          Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen

 

Diese Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 3 beigefügt. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Hinweisen liegen als Anlage Nr. 4 bei.

 

Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise wurden von folgenden Stellen abgegeben:

 

-          Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

-          Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg-Nord

-          Wehrbereichsverwaltung Nord

-          Deutsche Telekom

-          EWE-Netz GmbH

-          E.ON Netz GmbH

-          Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege -Referat Archäologie-

 

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat um urlaubsbedingte Fristverlängerung bis zum 25.08.2011 gebeten. Sollten von dort noch Anregungen und Hinweise eingehen, werden diese bis zur Sitzung des Bauausschusses in die Abwägung eingearbeitet und gemeinsam mit den Abwägungsvorschlägen gemäß Anlage Nr. 4 in der Sitzung durch Frau Dipl.-Ing. Abel, NWP, detailliert erläutert.

 

Zum Vorentwurf ergibt sich aus Sicht der Verwaltung noch kleinerer Änderungsbedarf. So ist aufgrund der Lage der beim Verkäufer verbleibenden Fläche das Erschließungskonzept anzupassen. Außerdem ist vorgesehen, entlang der Straße Am Ortsrand einen Parkstreifen zur Breite von 2,50 m vorzuhalten. Dies hätte u.a. auch den Effekt, die Parksituation an der Straße „Am Ortsrand“ zu entspannen. Zur Zeit besteht an dieser Seite der Straße ein absolutes Halteverbot. Die sich aus diesen Änderungen ergebenden Planentwürfe werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Um das Verfahren weiter führen zu können, sollten die Planungen mit dem Ziel beraten werden, dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Anlagen:

-          Vorentwurf 80. FNP-Änderung

-          Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 166

-          Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen

-          Abwägungsvorschläge