Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage der Vorentwurfsvariante Nr. … die Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls zur unterrichten und
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 20.06.2011 hat der Verwaltungsausschuss zum einen dem Rat empfohlen, den Vertrag über den Ankauf von Flächen für die Wohnbauentwicklung unter anderem im Bereich Wallstraße/Lajestraße zu genehmigen und zum anderen beschlossen, für diesen Bereich eine 87. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen sowie den Bebauungsplan Nr. 174 „Hege“ aufzustellen.
Der Ankauf der Flächen wurde vom Rat in der am selben Tag stattfindenden Sitzung genehmigt.
Während der Sommerpause wurden inzwischen von der Verwaltung verschiedene Vorentwurfsvarianten vorbereitet. Die sich hieraus ergebenden drei Erschließungs- und Bebauungskonzepte sind der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt. Die Vorentwürfe werden in der Sitzung von Herrn Dipl.-Ing. Mosebach vom beauftragten Planungsbüro Diekmann & Mosebach, Rastede, erläutert.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der Variante II durchzuführen. Diese Variante bietet den Vorteil eines sehr geringen Anteils an Erschließungsflächen am Bruttobauland. Darüber hinaus können doppelte Erschließungen vermieden sowie mit 26 Grundstücken die höchste Anzahl an Baugrundstücken erreicht werden.
Die Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss
sollte daher wie folgt lauten:
Anlagen:
- Bebauungs- und Erschließungskonzept (Varianten Ia,
Ib und II)