Beschlussvorschlag:
1.
Den Entwürfen der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie des Bebauungsplanes Nr. 170 in Friedrichsfehn wird einschließlich der
Begründungen und den Umweltberichten zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zu den Planentwürfen du Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
verbinden.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 12.04.2011 wurden vom Verwaltungsausschuss die Aufstellungsbeschlüsse für die Durchführung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 170 in Friedrichsfehn am Verbindungsweg gefasst. Ziel der Planungen ist die weitere Ausweisung von Wohnbauflächen im Anschluss an das Baugebiet Nr. 162.
Zwischenzeitlich hat in der Zeit vom 25.05.2011 bis 27.06.2011 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden.
In dieser Zeit wurden von privater Seite keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen vorgebracht von:
- Landkreis Ammerland
- EWE Wasser GmbH
- OOWV
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Hunte Wasseracht
- Stadt Oldenburg
Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise wurden abgegeben von:
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Weser-Ems
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Oldenburg
- Deutsche Telekom
- Wehrbereichsverwaltung Nord
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
Die Stellungnahmen mit inhaltlichen Anregungen und Hinweisen sind der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Die entsprechenden Abwägungsvorschläge können der Anlage Nr. 2 entnommen werden.
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses im April stand die exakte Vermaßung der im Eigentum von Herrn Helmut Kleen, Petersfehn, verbleibenden Fläche noch nicht abschließend fest. Inzwischen ist hierüber eine Einigung erzielt worden, so dass sich aus der sich hieraus ergebenden Tiefe des verbleibenden Grundstückes Kleen auch das weitere Bebauungs- und Erschließungskonzept ergibt, welches als Anlage Nr. 3 der Beschlussvorlage beigefügt ist.
In der Sitzung wird Frau Dipl.-Ing. Abel, NWP, die Abwägungsvorschläge sowie die Bebauungs- und Erschließungskonzeption erläutern. Auch die sich hieraus ergebenden Planentwürfe werden in der Sitzung detailliert vorgestellt.
Ziel der Beratung sollte sein, dem
Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Anlagen:
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit inhaltlichen Anregungen und Hinweisen
- Abwägungsvorschläge
-
Bebauungs- und Erschließungskonzept