Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage
Nr. zur Niederschrift des
Bauausschusses am 07.02.2011 ergebenden Bereich eine 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 166
aufgestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage
entsprechender Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt
werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
ebenfalls zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
aufzufordern.
Sachdarstellung:
In Friedrichsfehn besteht Bedarf an der Ausweisung
weiterer Flächen für gemischte und gewerbliche Baugrundstücke. Hierfür bietet
sich an, zur Ergänzung bereits vorhandener Gewerbe- und Mischgebiete im
Bebauungsplangebiet Nr. 128 eine Fläche westlich der Straße „Am Ortsrand“
entsprechend auszuweisen.
Die Abgrenzung des hierfür erforderlichen Bebauungsplanes kann der als Anlage Nr. 1 anliegenden Darstellung entnommen werden. Die Gliederung des Gebietes hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und der Festsetzung als eingeschränktes Gewerbe- bzw. Mischgebiet können dem als Anlage Nr. 2 beigefügten Strukturkonzept entnommen werden. Aus dieser Skizze ist auch ersichtlich, dass vorgesehen ist, von dem westlich des Plangebiets gelegenen Wohnhaus durch Festsetzung einer Grünfläche einen ausreichenden Abstand zu wahren. Die Oberflächenentwässerung des Gebiets kann über das bestehende Regenrückhaltebecken geregelt werden. Unter Umständen ist jedoch eine Erweiterung dieses Beckens erforderlich.
Zur Erweiterung des Grundstücksangebotes der Gemeinde Edewecht an Gewerbe- bzw. Mischgebietsflächen im Ortsteil Friedrichsfehn wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 166 „Am Ortsrand“ aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan enthält für diese Fläche derzeit keine Darstellungen. Daher ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes die Durchführung einer 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss
sollte daher wie folgt lauten:
Anlagen:
- Geltungsbereich
-
Strukturkonzept