Betreff
Bad am Stadion Einbau eines Schwimmbad-Lifters
Vorlage
2011/I/809
Aktenzeichen
I - 16.05.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Anschaffung eines mobilen Schwimmbad-Lifters sollen die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushalt 2012 vorgesehen werden. Sobald die Ergebnisse der Preisanfragen vorliegen und die baulichen Voraussetzungen geprüft sind, soll dem Verwaltungsausschuss direkt berichtet und über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln entschieden werden.


Sachdarstellung:

Immer wieder wird das Badpersonal darauf angesprochen, ob das Bad über Hilfsmittel für Behinderte, hier über einen Schwimmbad-Lifter, verfügt. Ein Schwimmbad-Lifter würde es Rollstuhlfahrern und anderen in Ihrer Bewegung eingeschränkte Personen erleichtern, in die Becken zu kommen. Bislang verfügt das Hallen- und Freibad nicht über einen Schwimmbad-Lifter.

Es ist jedoch festzuhalten, dass Nachfragen nach einem Schwimmbad-Lifter insgesamt selten sind. Die Erfahrungen des Hössen-Bades in Westerstede, die einen entsprechenden Lifter beschafft haben, zeigen leider, dass dieser relativ selten genutzt wird. Dennoch ist zu prüfen, ob das Edewechter Hallen- und Freibad einen Lifter vor dem Hintergrund der anzustrebenden Barrierefreiheit anschaffen sollte.

Aus Sicht des Fachamtes sollte die Anschaffung eines mobilen Lifters geprüft werden. Dies hätte den Vorteil, dass man durch das Setzen von mehreren Bodenhülsen an den verschiedenen Becken (Schwimmerbecken Halle, Therapiebecken Halle, Schwimmerbecken Freibad und Nichtschwimmerbecken Freibad) ein Gerät überall einsetzen kann.

Derzeit laufen verschiedene Preisanfragen bei den unterschiedlichen Anbietern, ferner wird es noch Ortstermine geben müssen, um die örtlichen und baulichen Voraussetzungen zu prüfen. Es sollte zudem überlegt werden, ob Herr von Aschwege als Schwerbehindertenbeiratsvertreter der Gemeinde Edewecht als Berater hinzugezogen werden sollte.

Bereits jetzt kann gesagt werden, dass mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro bis 15.000 Euro gerechnet werden müsste, vorbehaltlich der Ergebnisse der Preisanfragen und der baulichen Anforderungen.


Finanzierung:

Die für die Anschaffung notwendigen finanziellen Mittel wären über den Haushalt 2012 einzuplanen. Im Vorfeld wird zudem geprüft werden, ob es Zuwendungen von Dritten (z.B. Landessozialamt, usw.) für die barrierefreie Ausstattung eines Hallen- und Freibades gibt. Hierzu wird weiter berichtet werden.