Betreff
Antrag des Reit- und Fahrvereins Edewecht e.V. auf einen Zuschuss zur Anschaffung zweier Sättel
Vorlage
2011/I/800
Aktenzeichen
I - 16.05.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Reit- und Fahrverein wird ein Zuschuss für die Anschaffung eines Sattels in Höhe von  bis zu 900 Euro gewährt. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen nach Möglichkeit über den Nachtragshaushalt 2011 zur Verfügung gestellt werden. Die Anschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt. Der Betrag gelangt nach Bereitstellung der Haushaltsmittel sodann erst nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung an den Reit- und Fahrverein zur Auszahlung.


Sachdarstellung:

Der Reit- und Fahrverein Edewecht e.V. stellt mit Schreiben vom 28.03.2011 den Antrag auf Übernahme der Kosten zur Anschaffung zweier Sättel. In seinem Schreiben führt der Verein an, dass er die Verantwortung für vier Schulpferde übernommen habe. Die Pferde werden regelmäßig von einer Tierheilpraktikerin auf Probleme in der Muskulatur untersucht. Bei zwei Pferden hat sich der Muskelaufbau so verändert, dass die alten Sättel nicht mehr passen. Um Kosten zu sparen, plant der Verein den Kauf zweier gebrauchter Sättel. Es ist mit Kosten in Höhe von ca. 1.800 € zu rechnen. Der Reit- und Fahrverein Edewecht bittet darum, die Anschaffungskosten möglichst voll oder zumindest teilweise zu übernehmen.

 

Der Reit- und Fahrverein Edewecht e.V. erhält eine jährliche Sportgerätebeihilfe seitens des Landkreises Ammerland und der Gemeinde Edewecht in Höhe von 462,35 Euro. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Zuschussanträge an den Kreissportbund für die Beschaffung von Sportgeräten zu stellen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Edewecht die örtlichen Vereine bei größeren Beschaffungen finanziell unter Berücksichtigung von Eigenmitteln aus dem Verein unterstützt. Insoweit sollte hier über die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Sattels, somit rd. 900 Euro, nachgedacht werden.


Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen derzeit nicht im Haushalt 2011 zur Verfügung und sollten über den Nachtragshaushalt 2011, nach Möglichkeit, zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.


Anlagen:

Antrag des Reit- und Fahrvereins Edewecht e.V. vom 28.03.2011