Beschlussvorschlag:
1. Die
Initiative der „Vier“ unter einem Dach wird begrüßt.
2. Die
Entwurfsplanung soll vorab vom Gemeindeunfallverband geprüft werden.
3. Die
Maßnahme wird in die Prioritätenliste „Schulen“ aufgenommen.
4. Die
Kooperationspartner werden die notwendigen Anträge zum Erhalt von
Spendengeldern (Bingo-Lotto-Stiftung, u.a.) stellen.
5. Die
Maßnahme wird nach Vorlage der Finanzierungsübersicht und der Rückmeldung des
GUV erneut zur Beratung vorgelegt werden.
Sachdarstellung:
„Vier“ unter einem Dach, das sind die Grundschule Edewecht, die Astrid-Lindgren-Schule, der Kindergarten Lüttje Hus und die Schulkindbetreuung Edewecht, haben sich auf den Weg gemacht, den Schulhof der ehemaligen Orientierungsstufe neu- und umzugestalten. Hierzu haben die „Vier“ eine Arbeitsgruppe gebildet und die Holunderschule zur Vorschlagserarbeitung eingebunden.
Im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen ist Geld gesammelt worden, welches dafür verwandt wurde, einen professionellen Gestaltungsvorschlag über die Holunderschule erarbeiten zu lassen.
Der Schulhof ist derzeit überwiegend gepflastert und verfügt lediglich über eine Spielanlage vor dem Gebäudeabschnitt F (siehe Übersichtsplan).
In der beigefügten Kostenschätzung geht die Holunderschule davon aus, dass Materialkosten in Höhe von rd. 26.700 Euro plus gesetzl. Mehrwertsteuer, also insgesamt rd. 31.800 Euro sowie Eigenleistungsstunden im Werte von 11.400 Euro (entspricht 760 Stunden a 15 Euro) entstehen würden.
Bei der Neugestaltung des Schulhofes sind verschiedene Dinge zu beachten. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass eine Gesamtüberplanung der Fläche dort an ihre Grenzen stößt, wo Feuerwehrzufahrtsbereiche zu berücksichtigen sind. Diese Bereiche dürfen nicht mit Einbauten verstellt werden. Diese Bereiche sind seitens der Planer entsprechen berücksichtigt worden. Dennoch wird es notwendig sein, diesen Entwurfsplan mit dem Gemeindeunfallverband vor Umsetzung prüfen zu lassen.
Sodann muss bedacht werden, dass es bereits Überlegungen zum Abriss der Schulturnhalle gegeben hat. Eine solche Großbaumaßnahme wird auch den Schulhofbereich einschränken. Dies auch, wenn statt eines Abrisses und Neubaus eine Komplettsanierung angestrebt werden sollte. Es ist daher zu überlegen, wann mit einer Neugestaltung des Schulhofes begonnen werden soll. Dies steht in unmittelbarer Abhängigkeit zu einer möglichen Entscheidung bezüglich der Schulturnhalle.
Ebenso muss bei der vorgeschlagenen Gestaltung des Schulhofes darüber nachgedacht werden, wer künftig diese Anlagen pflegt. Die Pflege wird einen deutlich größeren Anteil umfassen als bisher. Der Bauhof der Gemeinde Edewecht ist personell nicht in der Lage, eine solche Arbeit künftig zusätzlich zu leisten. Ebenso kann damit nicht der Hausmeister der Grundschule Edewecht allein belastet werden.
Letztlich ist zudem fraglich, ob und in welcher Höhe Spendengelder für die Umsetzung dieser Maßnahme eingeworben werden können und inwieweit realistischerweise 760 Arbeitsstunden durch Eigenleistung von Eltern, Lehrern usw. erbracht werden können.
Finanzierung:
Die Finanzierung von Schulbaumaßnahmen
obliegt nach Abschaffung der Kofinanzierungsmöglichkeit über die
Kreisschulbaukasse allein bei der Gemeinde Edewecht. Es wäre denkbar, die
Maßnahme zur Mitfinanzierung für den G-Bereich der Astrid-Lindgren-Schule den
anderen Ammerlandgemeinden, der Stadt Westerstede und dem Landkreis Ammerland
anzuzeigen. Lediglich ein Anteil für die Schulkinder des G-Bereiches wäre
sodann evtl. mitfinanzierbar. Eine Übernahme aller Materialkosten wäre im
Verhältnis zu den bisherigen Verfahrensweisen bezüglich der Wünsche nach
Umgestaltung von Kinderspielbereichen in Kindergärten und an Schulen
unverhältnismäßig, da diese überwiegend aus Spendenmitteln und in Eigenleistung
umgestaltet worden sind.
Anlagen:
Antrag der „Vier“
Entwurf Holunderschule mit
Kostenkalkulation
Lageplan