Betreff
Haupt- und Realschule Edewecht Weiterentwicklung zur Oberschule
Vorlage
2011/I/795
Aktenzeichen
I - 03.05.2011
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Im März 2011 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes ist als neue Schulform die „Oberschule“ verankert und eingeführt worden. Die Schulträger, also auch die Gemeinde Edewecht als Schulträgerin, haben jetzt die Möglichkeit, bereits am dem 01. Aug. 2011 Oberschulen zu errichten.

 

 

Kernpunkte für die Errichtung von Oberschulen

1.       In Oberschule werden Schüler/innen des 5. bis 10. Schuljahrganges, also im Sekundarbereich I, unterrichtet.

2.       Die Oberschule wird in zwei Organisationsformen errichtet:

a)     Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder

b)     Oberschule mit gymnasialem Angebot.

3.       Die Oberschule wird entweder nach Schuljahrgängen gegliedert, oder in Schulzweigen oder kursdifferenziert  geführt.

4.       Die Schulform Oberschule ist eine Option. Es besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer Oberschule. Die Errichtung/Umwandlung bedarf der Genehmigung durch die Landesschulbehörde.

5.       Die Oberschule kann als teilweise gebundene Ganztagsschule geführt werden. Dies bedarf der weiteren Genehmigung durch die Landesschulbehörde.

6.       Bei teilgebundenen Ganztagsschulen findet ein verpflichtendes Ganztagsangebot an zwei Tagen in der Woche statt. Der teilgebundene Ganztagsunterricht wird beginnend ab der Klasse 5 aufsteigend eingeführt. Hierfür erhält die Schule bei Genehmigung durch die Landesschulbehörde volle Lehrerstunden.

7.       Die Schülerhöchstgrenze pro Klasse beträgt künftig 28 Schüler/innen.

8.       Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird einheitlich auf 25,5 Wochenstunden festgelegt.

9.       Die notwendigen Beschlüsse sind von den zuständigen Gremien zu fassen (Gemeindeelternrat, Schulelternrat, Schülervertretung, Schulvorstand, Schulträger)

10.   Antragsfrist in den Folgejahren bis spätestens 31.10. eines Jahres zum jeweils folgenden Schuljahr.

 

 

Was könnte die Errichtung einer Oberschule an der HRS Edewecht bedeuten?

Die Weiterentwicklung der HRS Edewecht zur Oberschule könnte eine Chance zur Neuorientierung und Neuausrichtung der Schule bedeuten. Die Vorstellung könnte sein, die HRS als Oberschule ohne gymnasialen Zweig als teilgebundene Ganztagsschule mit schuljahrgangsgebundenen Klassen zu führen.

Dies bedeutet, dass an der Oberschule integrativ beschult werden würde. Die Klassen 5 und 6 würden quasi so fortgeführt werden, wie man es schon aus der Grundschule kennt, außer dass die gymnasialen Schüler fehlen. Die Kursdifferenzierung, d.h. die Leistungsorientierung würde ab Klasse 7 in den Fächern Mathematik und Englisch beginnen. Ab der Klasse 9 kämen sodann noch die Fächer Deutsch und ein naturwissenschaftliches Fach hinzu. Unbenommen ist es der Schule auch in anderen weiteren Fächern kursdifferenziert zu arbeiten. Dies obliegt grundsätzlich der Konzeption der Schule.

Der Aspekt der integrativen Beschulung könnte den Vorteil bedeuten, dass die immer stärker werdende Stigmatisierung der Hauptschüler entfällt. Der Druck in den 3. und 4. Grundschulklassen aufgrund der Gutachtenerstellung würde entfallen. Es wäre nach außen für niemanden erkennbar, ob es sich um Haupt- oder Realschüler/innen handelt. Ferner käme es nicht zu einer Bündelung von schwierigen Schülern und Verhaltensauffälligkeiten.

Alle Klassen hätten eine Schülerhöchstgrenze bei 28 Schüler/innen. Der Anteil von Hauptschüler/innen würde dann künftig bei 5 – 7 Schüler/innen pro Klasse umfassen. Ein Vorteil ist zudem darin zu sehen, dass alle sog. Freundschaftsgruppen aus den Grundschulen beibehalten werden können und somit z. B. alle Friedrichsfehner Schüler die dortige Außenstelle besuchen.

Die Oberschule könnte als teilgebundene Ganztagsschule geführt, zu einer Belebung und Neuausrichtung der Ganztagsschule genutzt werden. An 2 Tagen in der Woche könnte der Stundenplan dahingehend entzerrt werden, dass sowohl Unterricht als auch Wahlpflichtkurse in den Nachmittagsbereich gelegt werden. Für diese zwei verbindlichen Ganztagsunterrichtstage erhält die Schule sodann die volle Lehrerstundenverpflichtung. Denkbar wäre zudem, einen weiteren Ganztagsschultag zu etablieren, der sodann jedoch ein freiwilliges Angebot – wie jetzt – umfassen würde.

Positiv würde sich die Umwandlung zur Oberschule für die Lehrkräfte auswirken. Die Unterrichtsverpflichtung würde sich auf 25,5 Wochenstunden absenken. Weiterhin könnte die Schulleitung eine weitere Funktionsstelle (didaktische Leitung) erhalten und die 3. Schulleitungsstelle würde bleiben.

Die HRS Edewecht ist das Schulzentrum in der Gemeinde Edewecht und wird von rd. 60 % aller Schüler/innen besucht. Hierin könnte die große Chance für die Schüler/innen liegen, nämlich, dass sie gemeinsam, integrativ beschult werden. Eine Klasse besteht nie aus einer homogenen Schülerstruktur. Es gibt in jeder Klasse leistungsstarke und leistungsschwache Schüler. Hier wäre eine ausreichende Innendifferenzierung in den Klassen und Kursen gefragt. Jedoch könnte hierin auch die Chance der Schüler/innen auf Stärkung der persönlichen Kompetenzen liegen, indem das Prinzip der Schwächere lernt vom Stärkeren und umgekehrt, welches im Kindergarten und in der Grundschule vorgelebt wird, wieder mehr angewandt wird.

 

 

Warum würde eine Oberschule ohne gymnasiales Angebot errichtet werden?

Der Schulausschuss der Gemeinde Edewecht hat sich im vergangenen Jahr sehr intensiv mit der Frage der weiteren Entwicklung des gymnasialen Angebotes am Standort Edewecht auseinander gesetzt. Die seinerzeitigen Aussagen treffen auch auf ein mögliches gymnasiales Angebot an der Oberschule zu.

 

Ferner darf nicht vergessen werden, dass die Einrichtung eines gymnasialen Angebotea an einer Oberschule nur dann eingeführt werden könnte, wenn der Besuch eines Gymnasiums im Gebiet des Landkreises unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt und der Schulträger desjenigen Gymnasiums zustimmt, das die Schüler/innen sonst im Gebiet des Landkreises besuchen würden.

 

Hierzu muss daran erinnert werden, dass entscheidend für die Beibehaltung der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht war, dass nur aufgrund der Anbindung an das Stammhaus die Kursvielfalt geboten werden kann, die ein Abiturient heute benötigt. Im Falle einer Angliederung an die Oberschule würde diese Vielfalt nicht geboten werden können. Es wäre nur das Angebot möglich, welches auch als eigenständiges Sek I-Gymnasium möglich wäre. Hiergegen haben sich die Eltern ganz eindeutig ausgesprochen.

Ebenso war entscheidend, dass die Schüler/innen  es auf dem Weg zum Abitur schwerer haben. Die Schüler/innen wechseln die Schule und kommen gleich in die Phase, in der jede Note zum Abitur zählt, ohne eine Einführungsphase in die Oberstufe des Gymnasiums zu haben. Anders als die Schüler/innen der Außenstelle. Dort wechseln die Gymnasialschüler/innen heute nach der 9. Klasse von der Außenstelle an das Stammhaus, um die Einführungsphase vollumfänglich am Stammhaus absolvieren zu können. Wahrscheinlich wäre sodann ein Wechsel der Gymnasialschüler von der Oberschule an das Gymnasium bereits nach der 9. Klasse.

Letztlich muss bedacht werden, dass es schwierig sein wird, Gymnasiallehrer an die Oberschule zu bekommen. Die Lehrer am Gymnasium benötigen die Oberstufenanbindung für das berufliche Weiterkommen und die Vorbereitung der Schüler/innen auf das Abitur auch bereits im Sek I-Bereich. Diese Oberstufenerfahrung würde sodann fehlen. Es stellt sich somit die Frage, ob das gymnasiale Angebot an der Oberschule der Konkurrenz der „Vollgymnasien“ gewachsen sein kann.

 

Die Gemeinde Edewecht hat erheblich in den Ausbau des schulischen Angebotes der Gemeinde investiert, um allen Schüler/innen ein pädagogisch vielfältiges und den Bedürfnissen entsprechendes Angebot zu bieten. Alle Schulformen werden vorgehalten und deren Bestand sollte insoweit nicht gefährdet werden.

 

 

Ist-Situation an der HRS Edewecht

Die Schulleitung der HRS Edewecht hat sich auf den Weg gemacht, ein Grundkonzept für die Umwandlung der Schule zur Oberschule zu entwerfen. Die Befragung des Kollegiums hat jedoch gezeigt, dass das Kollegium mehrheitlich gegen die Umwandlung zur Oberschule ist.

Für das Kollegium ist die Umwandlung zur Oberschule stark mit Angst besetzt. Es wird befürchtet, dass Arbeit in die Oberschule investiert wird und diese Arbeit bei Änderungen der Gesetzeslage überflüssig werden könnte. Ebenso wird befürchtet, dass Lehrkräfte aufgrund der Verringerung der Stundenverpflichtung versetzt werden könnten und der Elternwille noch stärker in Richtung Gymnasium geht. Die integrative Beschulung werde nicht konsequent umgesetzt, es fehlen die Gymnasialschüler, insoweit sei die Oberschule ein Sparmodell. Die Ganztagsschulverpflichtung schaffe weitere Belastung und letztlich habe das Kollegium nicht ausreichend Zeit, die Umsetzung konzeptionell vorzubereiten.

 

Insoweit haben sich auch die Schülervertreter negativ zur Umwandlung geäußert. Auf Abstimmungen im Schulelternrat und im Schulvorstand wurde aufgrund des deutlichen Votums aus dem Kollegium verzichtet. Die Gemeinde Edewecht hatte am 12. April 2011 in der Mensa der HRS Edewecht dennoch einen Elterninformationsabend durchgeführt. An diesem Abend ist kontrovers diskutiert worden. Leider waren von den rd. 1000 eingeladenen Eltern nur rd. 100 Eltern vertreten. Eine eindeutige Tendenz war nicht ablesbar. Im Nachgang zu der Elterninformation gab es sowohl Rückmeldungen von Gegnern wie Befürwortern aus der Elternschaft.

 

Die Gemeinde Edewecht als Schulträger könnte grundsätzlich die Umwandlung der HRS Edewecht in eine Oberschule auch ohne das positive Votum aller Beteiligten auf den Weg bringen, jedoch sollte es das Bestreben sein, eine neue Schulform mit größtmöglicher Akzeptanz einzuführen. Nur so bestehen gute Aussichten, dass die Einführung auch erfolgreich umgesetzt werden würde. Die Antragsfrist zur Umwandlung zur Oberschule besteht jährlich bis zum 31.10. eines Jahres zum jeweils folgenden Schuljahr, so dass sich die Gremien immer wieder mit dieser Thematik auseinandersetzen werden.

 

 

Finanzierung:

Die Umwandlung der HRS Edewecht zur Oberschule würde die Gemeinde Edewecht nicht finanziell belasten.