Betreff
Haupt- und Realschule Edewecht Gewährung eines Zuschusses für den Aufbau einer dritten Notebookklasse
Vorlage
2011/I/794
Aktenzeichen
I - 03.05.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der HRS Edewecht werden für die Einrichtung einer dritten Notebookklasse zum Schuljahr 2011/12 weitere Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro zum Schulbudget zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme steht jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen nach Möglichkeit über den Nachtragshaushalt 2011 eingeplant werden.


Sachdarstellung:

Die Haupt- und Realschule Edewecht (HRS) hat mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde Edewecht im Schuljahr 2009/10 erstmalig eine Notebookklasse gebildet. Im vergangenen Jahr konnte eine zweite Notebookklasse aus Budgetmitteln der Schule eingerichtet werden. Die HRS Edewecht beantragt nunmehr eine finanzielle Unterstützung für die Einführung einer dritten Notebookklasse am Stammhaus.

Dem Bericht und dem fortgeschriebenen Konzept der Schule ist zu entnehmen, dass sich die Notebookklassen gut etabliert haben. Konzeptionell wäre die Einbindung einer dritten Notebookklasse sinnvoll, da sodann von der 8. Klasse an bis zum Schulabschluss durchgängig ein Angebot vorhanden wäre und sich zudem dieses Angebot zu einem wesentlichen Profilpunkt der Schule entwickelt hat.

Der Investitionsbedarf erhöht sich gegenüber den Vorjahren dadurch, dass ein weiteres Smart-Board für den Klassenraum beschafft werden müsste. Das Smart-Board allein kostet bereits rd. 3.900 Euro.

Das Bestreben der Schule, sich u.a. durch das Angebot von Notebookklassen wesentliche Profilpunkte zu schaffen, sollte seitens des Schulträgers unterstützt werden. Die Einführung von Smart-Board hat sich nicht nur im Zusammenhang mit einer Notebookklasse bewährt, so dass unabhängig von dem Fortbestand von Notebookklassen die Anschaffung dieser Technologie sinnvoll ist, so dass verwaltungsseits der Antrag der Schule befürwortet wird.


Finanzierung:

Die Gemeinde Edewecht muss in Zukunft aufgrund der Änderungen der Schulkostenbeteiligung alle laufenden und investiven Schulmaßnahmen alleine finanzieren. Es ist bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2011 zu prüfen, ob eine Finanzierung des Finanzbedarfes zum nächsten Schuljahr möglich sein kann. Sofern die Finanzlage der Gemeinde Edewecht dies zum Nachtrag nicht ermöglicht, sollen die Haushaltsmittel zum Haushaltsjahr 2012 eingeplant werden. Die Maßnahme steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.


Anlagen:

Antrag der Schule

Kostenplan

Projektkonzept Notebookklasse