Betreff
Familienservicebüro der Gemeinde Edewecht Fortführung des Service- und Dienstleistungsangebots
Vorlage
2011/I/749
Aktenzeichen
V - 08.03.11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Familienservicebüro der Gemeinde Edewecht wird künftig unbefristet fortgeführt werden. Die möglichen Förderungen durch das Land Niedersachsen werden hierfür in Anspruch genommen. Nach Möglichkeit sollen weitere Maßnahmen als Projekte zur weiteren Förderung durch das Land angeschoben werden. Die Stelle im Familienservicebüro soll weiterhin mit einem Umfang von zunächst 12 Wochenstunden besetzt werden.


Sachdarstellung:

Seit 2007 werden im Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden sowie der Stadt Westerstede im Rahmen des Landesprogramms „Familien mit Zukunft“ Familienservicebüros geführt. Dieses Landesprogramm sah in der Vergangenheit eine Landesförderung von bis zu 50 % der Personal- und Sachkosten vor. Das Landesprogramm läuft im Landkreis Ammerland zum 31.10.2011 aus.

 

Das Land Niedersachsen hat nunmehr die Förderrichtlinie überarbeitet. Nach der neuen Richtlinie gibt es für den Betrieb von Familien und Kinderservicebüros in Kommunen eine Pauschalförderung von 3.900 Euro pro Jahr. Daneben sieht die Richtlinie finanzielle Förderungen für spezielle Projekte

a)     zur Erprobung von neuen Wegen in der Familienbildung und –beratung

b)     für Familien aus besonderen Zielgruppen (z.B. Familien mit Migrationshintergrund, usw.)

c)      zur Förderung von aufsuchender Elternarbeit (Erziehungslotsen, usw.)

d)     zur Förderung von Angeboten Früher Hilfen

vor.

Hier können Förderungen von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

 

In der Gemeinde Edewecht wird das Familienservicebüro mit einem Stundenumfang von 12 Stunden geführt. Die Einrichtung des Familienservicebüros hat sich bewährt. Die Vernetzung der Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Tagespflege, Schulen usw. ist aufgebaut und wird allseits sehr geschätzt. Das Familienservicebüro wird während der Öffnungszeiten des Rathauses stark frequentiert.

 

Die Gemeinde Edewecht ist in vielen Bereichen Vorreiter für die anderen kreisangehörigen Familienservicebüros. Das Projekt der Ausbildung von Familienpaten sei hier als Beispiel angeführt. Ein solches Projekt wäre in Zukunft gesondert förderfähig und sollte aufgrund der guten Resonanz auch fortgesetzt werden.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass das Angebot des Familienservicebüros sich im Laufe der Jahre etabliert und verfestigt hat und somit aus dem Dienstleistungsspektrum der Gemeindeverwaltung nicht mehr wegzudenken ist, sollte darüber nachgedacht werden, diese Aufgabe dauerhaft festzuschreiben. Das Land Niedersachsen hatte seinerzeit zur Einführung dieses Angebotes eine interessante Mitfinanzierung von 50 % der Personal- und Sachkosten angeboten. Diese Finanzierung wird nunmehr auf eine Pauschalfinanzierung zurückgefahren. Diese Vorgehensweise des Landes Niedersachsen ist sicherlich kritisch zu beurteilen, in der Sache ist jedoch festzuhalten, dass die im Familienservicebüro geleistete Arbeit heute nicht mehr wegzudenken ist und zum Dienstleistungsspektrum einer bürgerfreundlichen Gemeinde gehören sollte.

 

Der derzeitige Stundenumfang von 12 Stunden stellt aus der gewonnen Erfahrung der letzten 4 Jahre den Mindestumfang der Aufgabe dar. Es ist zu bedenken, dass künftig besondere Projekte besonders gefördert werden. Der Aufbau und die Einführung von Projekte sind in der Regel sehr zeitintensiv und müssen neben der darüber hinaus verbleibenden regelmäßigen Arbeit geleistet werden.


Finanzierung:

Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind für das laufende Haushaltsjahr kalkuliert und über den Haushalt 2011 sichergestellt. In der Vergangenheit sind Personalkosten in Höhe von rd. 16.000 Euro und Sachkosten in Höhe von 8.000 Euro angefallen. Bislang hat die Gemeinde Edewecht zur Deckung der Ausgaben eine Förderung vom Land Niedersachsen in Höhe von 50 % der anfallenden Personal- und Sachkosten erhalten. Diese Regelung bleibt bis zum 31.10.2011 bestehen. Danach erhält die Gemeinde Edewecht sodann nur noch eine Pauschalförderung von 3.900 Euro für alle anfallenden Kosten. Es besteht jedoch die Möglichkeit besondere Projekte zur Familienförderung mit einer Quote von bis zu 50 % gefördert zu  bekommen.