Betreff
Bericht Katastrophenschutz / Gefahrenabwehr
Vorlage
2011/I/736
Aktenzeichen
I - 14.02.2011
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht ist in ihrem Gebiet für die Gefahrenabwehr alleine zuständig. Eine Zuständigkeit des Landkreises ist immer erst dann gegeben, wenn der Katastrophenfall festgestellt wurde.

 

Um in einem Krisenfall schnell und präzise die nötigen Maßnahmen einleiten zu können, ist es unabdingbar, dass ein Krisenstab im Rathaus unabhängig arbeiten kann. Die nötigen Schritte hierfür wurden in den letzten Monaten eingeleitet. Die Errichtung einer Netzersatzanlage ist in Auftrag gegeben, EDV-Geräte sind beschafft und die Planungen für die Errichtung eines Krisenstabes laufen weiter voran.

 

An folgenden Problemfeldern/Projekten wird derzeit gearbeitet:

 

1. Ausbau ELW

Um die Arbeit des Krisenstabes effektiv gestalten zu können, ist es nötig, ständig Daten von der Einsatzstelle zu erhalten. Hierzu wurde in den letzten Jahren der Einsatzleitwagen (ELW) der Feuerwehr weiter ausgebaut. Mit der noch in diesem Jahr zu erwartenden Einführung der Software TecBOS auf diesem Fahrzeug ist es dann möglich, im Rathaus ständig automatisch die aktuellen Daten von der Einsatzstelle zu einzusehen. Für dieses Jahr ist die Beschaffung und der Einbau einer Wetterstation auf dem ELW geplant. So wird garantiert, dass schnell auf sich verändernde klimatische Bedingungen reagiert werden kann.

 

2. Stromversorgung Einsatzzentralen

Im Krisenfall müssen die Feuerwehren und Hilfsorganisationen in der Lage sein, ihre Arbeit aufrecht zu erhalten. Hierzu sollte ein Stromeinspeisepunkt im Feuerwehrhaus Edewecht gesetzt werden. Im Falle eines längeren Stromausfalles könnten dann alle Einsatzkräfte dort versorgt werden. Die Koordination dieser könnte dann ebenfalls von dort aus erfolgen.

 

3. Stromversorgung von Gebäuden zur Aufnahme von z.B. Evakuierten

Ein längerer Stromausfall würde dazu führen, dass Einwohner der Gemeinde versorgt werden müssten. Eine teilweise Evakuierung wäre durchzuführen. Hierfür muss entsprechend vorgesorgt werden, so dass auch Räumlichkeiten hierfür stromunabhängig zur Verfügung stehen. Es sollte ein Stromeinspeisepunkt an einem geeigneten gemeindeeigenen Gebäude hergestellt werden. Denkbar wäre hierfür die Nutzung einer Sporthalle, oder aber einer Schule.

 

Die mit den vorgenannten Maßnahmen entstehenden Kosten werden durch die Gemeindeverwaltung ermittelt.  Dem Feuerwehrausschuss werden in der Herbstsitzung die Ergebnisse zur Beratung vorgelegt.