Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Edewecht übernimmt zukünftig die
Kosten für die ärztlichen Untersuchungen von Feuerwehrmitglieder zur
Verlängerung der Führerscheinklasse C. Die beim Landkreis entstehenden Gebühren
sind durch die Feuerwehrmitglieder selbst zu tragen.
Sachdarstellung:
Mit Einführung des EU-Führerscheines wurden die Fahrerlaubnisklassen geändert. Zum Bewegen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen ist seither die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C erforderlich. Neben der Neustrukturierung der Fahrerlaubnisklassen wurden weitere Änderungen eingeführt. So müssen Inhaber der Klasse C seither alle fünf Jahre den Führerschein verlängern und dazu einen ärztlichen Tauglichkeitsnachweis erbringen. Hierbei werden der allgemeine Gesundheitszustand und die Sehfähigkeit überprüft. Im Anschluss erfolgt dann eine Neuausstellung des Führerscheines durch den Landkreis. Sowohl die Ausstellung des Führerscheines als auch die ärztlichen Untersuchungen sind mit Kosten für die Feuerwehrmitglieder verbunden.
Seit einiger Zeit ist eine gewerbliche Nutzung der Klasse C nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Zusätzlich muss dafür eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer durchgeführt werden. Diese ist für die reine Nutzung im privaten Bereich und auch bei der Feuerwehr nicht erforderlich. Der größte Anteil der Feuerwehrmitglieder mit einem Führerschein der Klasse C, hat eine solche Ausbildung nicht. Eine Nutzung auf dem Arbeitsmarkt bleibt somit also ausgeschlossen, eine private Nutzung zum Bewegen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen stellt eine seltene Ausnahme dar. Die Feuerwehrangehörigen nutzen den Führerschein somit fast ausschließlich dazu, Feuerwehrfahrzeuge zu bewegen.
Aus den vorgenannten Gründen ist es den Feuerwehrmitgliedern nicht zumutbar, die Kosten für eine Verlängerung des Führerscheines alleine zu tragen. Das Gemeindekommando stellt deshalb einen Antrag auf Übernahme der Kosten zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C bei Feuerwehrangehörigen.
Um der Möglichkeit der privaten Nutzung Rechnung zu tragen, könnte eine Teilung der Kosten erfolgen. Die Kosten für die Verlängerung beim Landkreis werden durch die Feuerwehrmitglieder selbst, die Kosten der ärztlichen Untersuchungen durch die Gemeinde gezahlt. Eine Entscheidung des Feuerwehrausschusses hierzu ist erforderlich.
Aus den Erfahrungen der Feuerwehrmitglieder lässt
sich ersehen, dass die Kosten für die Untersuchungen bei den Ärzten sehr
unterschiedlich sind. Es bietet sich an, seitens der Gemeinde Preise mit
verschiedenen Ärzten auszuhandeln und eine Vorgabe zu machen, welche Ärzte
besucht werden dürfen. Auf diese Art und Weise wird auch bei den Untersuchungen
für Atemschutzgeräteträger verfahren. Dort stehen fünf Ärzte für die
Feuerwehrmitglieder zur Verfügung. Die Kosten für diese Untersuchungen könnten
dadurch erheblich gesenkt werden.
Finanzierung:
Die Mittel in Höhe von ca.
2.000,00 € jährlich müssen zusätzlich bereitgestellt werden.
Anlagen:
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht auf Übernahme von Untersuchungskosten