Beschlussvorschlag:
- Zu der während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 112 in der Zeit vom 28.12.2010 bis 27.01.2011
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur
Sitzung des Bauausschusses am 07.02.2011 entschieden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Betroffenen entsprechend
zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 112, die aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden
Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wurde,
wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112
durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu
setzen.
Sachdarstellung:
Für den Bebauungsplan Nr. 112 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2010 die Durchführung einer 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Entwurf zur 2. Änderung öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung einzuholen. Gegenstand der Planung sind die Änderung der zulässigen Nutzung von einem allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung „Servicewohnen“ (Bereich für die Errichtung von Wohnungen und Wohnanlagen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (hier: ältere und pflegebedürftige Menschen)) in ein allgemeines Wohngebiet ohne diese Nutzungseinschränkung sowie die Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 10,5 m auf 11,5 m Oberkante First.
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 28.12.2010 bis 27.01.2011 stattgefunden.
In dieser Zeit sind von privater Seite keine Stellungnahmen abwägungsrelevanten Inhalts abgegeben worden.
Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise abgegeben worden:
· Wehrbereichsverwaltung Nord, 18.01.2011
· Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, 21.01.2011
· EWE Netz GmbH, 05.01.2011
· Deutsche Telekom, 27.01.2011
· Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 13.01.2011
· Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, 14.01.2011
In nachfolgender Übersicht sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anregungen und Hinweisen inhaltlich wiedergegeben und den Abwägungsvorschlägen gegenübergestellt.
Stellungnahme |
Abwägungsvorschlag |
Landkreis Ammerland: Meine Untere Abfallbehörde weist darauf hin, dass das
Plangebiet im südöstlichen Bereich an eine Altablagerung grenzt (siehe hierzu
Erläuterungsbericht zur 29. Flächennutzungsplanänderung). Ich rege an, die Begründung um folgende Ausführungen zum
ÖPNV zu ergänzen: "Das Plangebiet liegt im fußläufigen Bereich (unter
600m) der Haltestellen "Edewecht, Markt" und "Edewecht,
Polizei", die (u.a.) von den Regionallinien 380 (Edewecht - Oldenburg -
Barßel) bzw. 375 (Bad Zwischenahn - Edewecht - Süddorf) bedient werden. Das
Wohngebiet ist somit gut durch den ÖPNV erschlossen. Weitere Anregungen zu dieser Planung habe ich nicht. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei der genannten Altablagerung handelt es sich um die im Jahre 2006 festgestellte Altlastenfläche am Baumschulenweg östlich der Helmerich-von-Aschwege-Straße. Das Gebiet des Änderungs-bereichs grenzt nicht an diese Fläche und ist von dieser Altablagerung nicht betroffen. Auswirkungen auf den Än-derungsbereich sind nicht zu erwarten. Der Anregung wird gefolgt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. |
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
-Referat Archäologie-: Seitens der Archäologischen Denkmal-pflege werden zu o.g. Satzungsänderung keine Bedenken oder Anregungen vorge-tragen. Aus dem Plangebiet sind nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine archäologischen Fundstellen bekannt. Das Gelände wurde in der Vergangenheit als Baumschule genutzt. Die damit verbun-denen massiven Bodeneingriffe dürften ehemals eventuell vorhandene Denkmal-schutzsubstanz weitgehend zerstört haben. Dennoch sollte folgender Hinweis, soweit noch nicht vorhanden, in die Unterlagen aufgenommen werden: Sollten bei den geplanten Bau- und Erdar-beiten ur- oder
frühgeschichtliche Boden-funde (das können u.a. sein: Tongefäß-scherben,
Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Boden-verfärbungen u.
Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind
diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nieders. Denkmalschutz-gesetzes meldepflichtig
und müssen der zuständigen unteren Denkmalschutzbe-hörde oder dem
Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege – Referat Archäologie –
Stützpunkt Oldenburg, Ofener Straße 15, Tel. 0441 / 799-2120 unverzüglich
gemeldet werden. Boden-funde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des
Nieders. Denkmalschutzgesetzes bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der
Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen,
wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten
gestattet. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird um den genannten Hinweis ergänzt. |
In die obigen Abwägungsvorschläge sind die bis zum 27.01.2011 eingegangenen Stellungnahmen eingeflossen.
Sollten bis zum Sitzungstermin noch weitere abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben werden, werden diese in der Sitzung, versehen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag, zur Beratung vorgelegt.
Da sich aus den bislang vorliegenden Stellungnahmen
kein Änderungsbedarf am Planentwurf ergibt, sollte nunmehr der
Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Vorbehaltlich der Tatsache, dass keine
weiteren abwägungsrelevanten und änderungsbedeutsamen Anregungen und Hinweise
mehr eingehen, sollte der Beschlussvorschlag an den Rat über den
Verwaltungsausschuss folgendermaßen lauten: