Betreff
Neubau einer Leichenhalle mit Andachtsraum durch die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Edewecht, Vorstellung der Planung durch den beauftragten Architekten Helmerichs
Vorlage
2011/IV/723
Aktenzeichen
IV Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Planung für die neue Leichenhalle der Ev.-luth. Kirchengemeinde Edewecht wird zur Kenntnis genommen. Zum Standort dieses Gebäudes wird das Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 – Neufassung – erteilt.

 


Sachdarstellung:

Im Zusammenhang mit den Beratungen über die Beteiligung der Gemeinde an den Baukosten für den Neubau der geplanten Leichenhalle in Edewecht wurde u. a. darum gebeten, dass die konkrete Bauplanung noch in den Gremien vorgestellt werden soll. Dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan sowie Grundrisse und Ansichten des geplanten Gebäudes beigefügt. Die Entwürfe stammen von dem Architekten Jens Helmerichs, Edewecht, der diese in der Sitzung des Bauausschusses vorstellen wird.

 

Der neue Standort der Leichenhalle liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 – Neufassung -,  und zwar in einem Bereich, der als nicht überbaubare Fläche ausgewiesen ist. Gleichzeitig lässt dieser Bebauungsplan durch die Festsetzung einer entsprechenden überbaubaren Fläche eine Erweiterung der vorhandenen Leichenhalle zu. Mit dem Landkreis Ammerland ist mittlerweile abgestimmt, im Austausch dieser beiden Flächen eine Bebauung an dem jetzt geplanten Standort zuzulassen, und zwar im Wege der so genannten Befreiung. Hierfür wäre das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

 

Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Edewecht soll die Errichtung der Leichenhalle mit einem Betrag von 100.000,- € bezuschusst werden. Dieser Zuschuss ist nach den bisherigen Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 vorgesehen. Im Haushaltsplan für 2011 ist dazu eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe eingestellt worden. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich nach Auskunft von Herrn Helmerichs auf rund 400.000,- €. Insofern behält die im ersten Halbjahr 2010 vorgelegte Kostenschätzung ihre Gültigkeit.  


Anlagen:

Lageplan, Grundrisse und Ansichten