Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2011
Vorlage
2010/II/703
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2011
unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2011 ergibt sich aus der Anlage. Es
errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 Euro je Meter
Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.
Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat
über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu
unterbreiten:
Anlagen:
Gebührenermittlung 2011