Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2011
Vorlage
2010/II/703
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2011 unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.


Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2011 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 Euro je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Anlagen:

Gebührenermittlung 2011