Betreff
Bebauungsplan Nr. 163 in Friedrichsfehn östlich der Brüderstraße, hier: Abwägung zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2010/IV/687
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 163 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 06.12.2010 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 163, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Abschluss der erforderlichen städtebaulichen Verträge mit den betroffenen Grundeigentümern durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Sachdarstellung:

Der Bebauungsplan Nr. 163 wurde letztmalig im Verwaltungsausschuss am 24.08.2010 beraten. Seinerzeit wurde die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen, da im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung durch Anregungen und Hinweise des Landkreises Ammerland (Regelung des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft) sowie der Haaren-Wasseracht (Regelung der Oberflächenentwässerung) eine Änderung des Planentwurfes erforderlich geworden war. Auf die Ausführungen hierzu in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 16.08.2010 wird insoweit verwiesen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung wurde zwischenzeitlich, nämlich vom 10. September 2010 bis 11. Oktober 2010, durchgeführt.

 

Von privater Seite sind in dieser Zeit keine Anregungen und Hinweise zu der Planung vorgebracht worden.

 

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden insbesondere vom Landkreis Ammerland und dem Niedersächsischen Forstamt Neuenburg Stellungnahmen mit abwägungsrelevantem Inhalt abgegeben. Während durch die Stellungnahme des Landkreises Ammerland im Wesentlichen Hinweise und Anregungen redaktioneller Art vorgebracht worden sind, ist durch das Forstamt Neuenburg erstmalig angeregt worden, für die bei Umsetzung der Planung erforderlich werdende Beseitigung einer auf den künftigen Baugrundstücken befindlichen Fichtenschonung eine Ersatzaufforstung durchzuführen.  Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Anregung nicht gefolgt werden, da angesichts der geringen Größe des Fichtengehölzes, seinem Bezug zu Hausgärten zweier Anlieger und seiner naturschutzfachlich geringen Wertigkeit der hierfür erforderliche Aufwand als unverhältnismäßig eingestuft wird. Zu den Stellungnahmen und den detaillierten Abwägungsvorschlägen wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsvorschläge kann nunmehr der Bebauungsplan endgültig als Satzung beschlossen werden. Bevor der Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft gesetzt werden kann, ist allerdings mit den von der Planung betroffenen bzw. begünstigten Grundeigentümern noch der Abschluss von städtebaulichen Verträgen zur Absicherung der Übernahme der Planungskosten, der Zahlung des Infrastrukturbetrages und der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diese Verträge werden zurzeit von der Verwaltung vorbereitet.

 

Dem Rat sollte daher über den Verwaltungsausschuss folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:


Anlagen:

- Abwägungsvorschläge