Betreff
Freiwillige Feuerwehr Edewecht, Ortswehr Edewecht
Zuschuss zur Gründung einer Kinderfeuerwehr
Vorlage
2015/FB II/1867
Aktenzeichen
FB II - 27.04.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 500,00 € wären im Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen.


Sachdarstellung:

Kinder ab einem Alter von 6 Jahren sollen an die Feuerwehr herangeführt werden, diese Aufgabe hat der Landesfeuerwehrverband e.V. dem Nds. Jugendfeuerwehr e.V. (NJF) übertragen. Die Ortswehr Edewecht hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt und möchte mit dem Projekt „Kinderfeuerwehr“ starten.

Bei der Kinderfeuerwehr wird keine feuerwehrtechnische Ausbildung vorgenommen. Auf spielerische Art und Weise sollen die Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren im Rahmen einer sinnvollen Freizeitgestaltung ihre Fach- und Sozialkompetenzen erweitern und einen Bezug zur Feuerwehr herstellen. Es muss mindestens ein Betreuer mit pädagogischem Hintergrund oder ein Erzieher anwesend sein. Dieser ist dem OrtsBM unterstellt. Die Kinderfeuerwehren sollen dazu dienen, Kinder sehr früh an die Feuerwehr zu binden und somit schon ab einem Alter von 6 Jahren für den notwendigen Nachwuchs sorgen. Die Übernahme in die Jugendfeuerwehr soll ab vollendetem zehnten Lebensjahr gewährleistet sein und spätestens mit Vollendung des zwölften Lebensjahres erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Der Ortswehr Edewecht wird ein Zuschuss für den Start der Jugendfeuerwehr in Höhe von 500,00 € gewährt.


Anlagen:

Antrag auf Zuschuss zur Gründung einer Kinderfeuerwehr in der Ortswehr Edewecht