Beschaffung eines Stromerzeugers für den Beleuchtungssatz auf dem GW-L
Finanzierung:
Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 5.000,00 € stehen im Haushalt 2015 zur Verfügung.
Sachdarstellung:
Das Gemeindekommando beantragt die Beschaffung eines Stromerzeugers für den Beleuchtungssatz für den Gerätewagen-Logistik (GW-L) in Jeddeloh II. Die Kosten für diese Beschaffung werden auf ca. 5.000,00 € geschätzt.
In der Begründung zum Antrag vom 04.11.2014 heißt es, dass der Stromerzeuger aus dem GW-L eine eigene taktische Einheit mache. Auch dieser Antrag wurde im letzten Jahr zunächst zurückgestellt, da noch Klärungsbedarf bestand. In der gemeinsamen Besprechung zwischen Ortskommando und Gemeindeverwaltung führte OrtsBM Windhorst hierzu aus, dass ein weiterer Stromerzeuger vermeide, dass man ansonsten immer auf den Stromerzeuger vom LF8 zurückgreifen müsste. Laut Ortskommando soll der GW-L Jeddeloh II im gesamten Gemeindegebiet zur Verfügung stehen, um nachts zwecks Ausleuchtung einer Unfallstelle dazu geholt werden zu können. Trotz dieser Spezialisierung wird der GW-L Jeddeloh II weiterhin den Jugendfeuerwehren als Transportmittel zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Stromerzeuger für den
Beleuchtungssatz für den Gerätenwagen-Logistik in Jeddeloh II zu beschaffen.
Anlagen:
Antrag auf Beschaffung eines Stromerzeugers für den Beleuchtungssatz auf dem GW-L der Ortswehr Jeddeloh II