Betreff
Befestigung einer Teilstrecke des Blendermannsweges in Friedrichsfehn
Vorlage
2015/FB III/1835
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Kosten für die Befestigung der ca. 420 m langen Strecke des Blendermannsweges würden sich sowohl bei Verwendung von Asphaltgranulat als auch von Mineralgemisch auf etwa 25.000,- € belaufen.  Im Haushalt der Gemeinde sind für diese Maßnahme derzeit keine Haushaltsmittel eingeplant. Sollte die Befestigung des Weges für dieses Jahr beschlossen werden, wären die erforderlichen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren wäre zu prüfen, inwieweit für die Anlieger eine Beitragspflicht auf der Grundlage des Straßenausbaubeitragsrechtes entstehen würde.


Sachdarstellung:

Im letzten Jahr wurde in den Gremien ein Antrag von Herrn Habbinga beraten, der darauf gerichtet war, eine Teilstrecke des Blendermannsweges zu befestigen. Abschließend wurde damals, nachdem zuvor der Ortsverein Friedrichsfehn angehört worden war, am 29.07.2014 beschlossen, dem Antrag nicht stattzugeben.

 

In diesem Winter haben sich aufgrund der nassen Witterung vergleichbare Wegeverhältnisse wie im Vorjahr eingestellt. Der Weg war und ist zwar – wenn auch zeitweise witterungsbedingt unter erschwerten Bedingungen – passierbar. Für einige Tage war es allerdings in diesem Winter erforderlich, den Streckenabschnitt zwischen dem Grundstück von Habbinga bis zum befestigten Teil des Blendermannsweges (Richtung Brüderstraße) voll zu sperren, weil sich im Weg in Höhe der Torfabbaufläche Wiese/Oltmanns ein Moorloch ausgebildet hatte. Sobald es die Witterung zuließ, wurde hier der Boden ausgetauscht und der Weg wieder passierbar gemacht. Während der Teilsperrung des Weges war aber eine Zufahrt zum Grundstück Habbinga aus Richtung Fuhrkenscher Grenzweg jederzeit möglich.

 

Herr Habbinga hat sich mittlerweile mit dem Problem an den Ortsverein Friedrichsfehn gewandt. Der Ortsverein hat daraufhin mit Schreiben vom 08.01.2015 mitgeteilt, dass sich die Versammlung des Vereins am 05.01.2015 dafür ausgesprochen hat, dass

1.    zeitnah, sobald die Witterung es zulässt, die Gemeindeverwaltung dafür Sorge trägt, dass eine Befahrbarkeit hergestellt wird. In diesem Zusammenhang wird angeregt, dass Nutzer mit schweren Fahrzeugen (Traktoren etc.) darauf hingewiesen werden, besonders umsichtig zu sein, damit der Weg – gerade bei der nassen Witterung – für die Anwohner (Eheleute Habbinga) nutzbar ist.

2.    das Thema „Befahrbarkeit Blendermannsweg“ spätestens bei der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses“ erneut behandelt wird und

3.    danach geeignete Lösungsvorschläge erarbeitet und umgesetzt werden, damit eine nachhaltige Nutzbarkeit des Blendermannsweges erreicht wird.

 

Zu 1.: Die Gemeindeverwaltung bzw. der Bauhof der Gemeinde haben trotz der widrigen Witterungsverhältnisse zu jeder Zeit mit nicht unerheblichem Aufwand die Zuwegung zum Grundstück Habbinga aufrechterhalten. Die Aufforderung, auf Nutzer des Weges zum umsichtigen Verhalten einzuwirken, ist praktisch nicht umsetzbar. Das würde voraussetzen, dass u. U. rund um die Uhr Personal eingesetzt wird, wobei auch festzustellen wäre, dass die Gemeinde rechtlich nicht die Befugnis hat, Fahrzeuge anzuhalten. Im Übrigen ist zu bezweifeln, dass die für verkehrliche Maßnahmen zuständigen Behörden, hier die untere Straßenverkehrsbehörde und die Polizei, diese Aufgabe übernehmen.

 

Zu 2.: siehe heutige Beratung

 

Zu 3.: Zielführend wäre nur eine Befestigung zumindest der Oberfläche des Weges. Der geringste Aufwand entstünde, wenn die Oberfläche mit Fräsgut (Asphaltgranulat) oder mit Mineralgemisch befestigt wird. Mineralgemisch hätte den Nachteil, dass es bei trockener Witterung zu Staubentwicklungen kommen kann.

 

Es ist zu entscheiden, wie mit dem Antrag des Ortsvereines Friedrichsfehn verfahren werden soll.


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

Antrag des Ortsvereins