Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in Friedrichsfehn für den Neubau einer Krippe im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, hier: Abwägung zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlu sses
Vorlage
2010/IV/676
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Zeit vom 10. September bis 11. Oktober eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 06.12.2010 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Sachdarstellung:

In der Zeit vom 10. September bis 11. Oktober hat die oben genannte Planung öffentlich ausgelegen.

 

Von privater Seite wurden in dieser Zeit keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. Durch die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bis auf Anregungen und Hinweise redaktioneller Art (Landkreis Ammerland) sowie Ergänzungsvorschlägen (OOWV, VBN und Transpower Stromübertragungs GmbH) keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben. Die Hinweise und Ergänzungsvorschläge werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der als Anlage Nr. 1 beigefügten Abwägungsvorschläge in die Planunterlagen eingearbeitet. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Hinsichtlich des Abstandes von 71,0 m des Krippengrundstückes zu der westlich verlaufenden 220 kV-Freileitung sind weder vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg noch vom Betreiberunternehmen Transpower Stromübertragungs GmbH Bedenken vorgetragen worden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme der Transpower Stromübertragungs GmbH hingewiesen, in der die Einhaltung der nach der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes festgelegten Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die elektromagnetische Flussdichte bei der hier in Rede stehenden Hochspannungsfreileitung bestätigt wird.

 

Da sich aufgrund des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung kein inhaltlicher Änderungsbedarf an der Planung ergibt, kann der Entwurf nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte wie folgt lauten:


Anlagen:

- Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung