Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung eines Mobilen Dienstes Emotionale
und Soziale Entwicklung als zusätzliches Angebot der Astrid-Lindgren-Schule
stimmt die Gemeinde Edewecht als Schulträgerin zu. Der Antrag der
Astrid-Lindgren-Schule an die Landesschulbehörde auf Berücksichtigung von 48,0 Lehrerstunden für die feste
Einrichtung des Mobilen Dienstes wird ebenfalls unterstützt.
Sachdarstellung:
Das Regionale Integrationskonzept (RIK) Edewecht/Bad Zwischenahn wird seit 2004 zunächst als Schulversuch, seit 2008 als ständiges Angebot der Astrid-Lindgren-Schule geführt. Im Rahmen des RIK wird seit dem 01.08.2006 der Mobile Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung angeboten. Die Astrid-Lindgren-Schule bittet mit Schreiben vom 28.09.2010 nunmehr um Zustimmung des Schulträgers den Mobilen Dienst als festen Bestandteil des RIK anbieten zu können.
Für das RIK erhält die Astrid-Lindgren-Schule derzeit rd. 180 Lehrerstunden. Mit der Etablierung des Mobilen Dienstes könnten der Schule noch einmal 48 Lehrerstunden seitens des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden.
Der Mobile Dienst ist seinerzeit im Rahmen der RIK angeboten worden, um Erfahrungen zu sammeln, ob sich die Beratung und Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer der zuständigen allgemeinen Schule, der Eltern und der weiteren eingebundenen Ämter wie Jugendamt, Sozialamt, usw. positiv darauf auswirken, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler an den zuständigen Schulen verbleiben können. Es wird hierzu auf die Ausführungen im Antrag der Astrid-Lindgren-Schule verwiesen.
Die Etablierung des Mobilen
Dienstes als weiteres festes Angebot der Astrid-Lindgren-Schule sollte als
weiterer Baustein seitens des Schulträgers unterstützt werden. Neben der
Einrichtung von Integrationsklassen, der Führung von Kooperationsklassen und
der Sicherstellung der sonderpädagogischen Grundversorgung in den Grundschulen
käme der Mobile Dienst als weiteres Angebot hinzu. Dieses Angebot wird sodann
mit entsprechenden Lehrerstunden versorgt werden können. Zusätzliche sächliche
Betriebsmittel, die vom Schulträger zu finanzieren wären, sind nicht zu
erwarten.
Finanzierung:
Die Einrichtung des Mobilen
Dienstes wird voraussichtlich keine zusätzlichen sächlichen Betriebsmittel, die
vom Schulträger zu finanzieren wären, verursachen.
Anlagen:
Antrag der ALS vom 28.09.2010 nebst Anlagen