Betreff
Schulen der Gemeinde Edewecht Fortführung der Prioritätenliste
Vorlage
2010/I/643
Aktenzeichen
I - 05.10.2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste SCHULEN wird mit der in der Sitzung erarbeiteten Rangfolge der Maßnahmen beschlossen. Anhand dieser Rangfolge sollen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten und der Haushaltslage  in die Gesamtmaßnahmenliste der Gemeinde Edewecht eingepflegt werden. Die fachspezifische Prioritätenliste SCHULEN soll weiterhin jährlich rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen überarbeitet und fortgeschrieben werden. 


Sachdarstellung:

Die verschiedenen Fachausschüsse der Gemeinde Edewecht führen seit Ende 2008 Prioritätenlisten. Diese Prioritätenlisten sollen dazu dienen, die anstehenden Maßnahmen, wie Umbauten, Erweiterungen, Sanierungen usw. aus fachbezogener Sicht in eine Rangfolge zu geben. Die verschiedenen Fachlisten fließen dann in die Haushaltsberatungen ein und werden entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den Haushalt der Gemeinde Edewecht eingebracht.

 

Der Schulausschuss hat ebenfalls eine eigene Prioritätenliste erarbeitet. Diese Liste ist jährlich fortzuschreiben. Es wird darum gehen, für die nächsten 3 – 4 Projekte eine Rangfolge festzulegen.

 

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Gemeinde Edewecht verändert haben. Die Gemeinde Edewecht hatte bislang die Möglichkeit notwendige Schulbaumaßnahmen über die sogenannte „Drittelfinanzierung“ über den Landkreis Ammerland mitfinanzieren zu lassen. Dies bedeutete, dass für Baumaßnahmen im Sekundarbereich I ein Drittel der Gesamtkosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ein Drittel als zinsloses Darlehen aus der Kreisschulbaukasse mitfinanziert wurden. Die Kreisschulbaukasse wird jedoch zu Ende 2010 aufgelöst werden. Die Gemeinde Edewecht wird – wie alle anderen Ammerlandgemeinden – zukünftig alle Schulbaumaßnahmen komplett alleine finanzieren müssen.

 

Zu einer möglichen Rangfolge von Maßnahmen im Schulbereich werden aus Sicht der Verwaltung folgende Hinweise gegeben:

 

1. Zur bereits vorhandenen Liste sind nachstehende Anmeldungen einzupflegen:

Der Elternrat der Astrid-Lindgren-Schule hat mit Schreiben vom 22.06.2010 um Unterstützung dahingehend gebeten, dass der Wunsch den Schulhof der Außenstelle der ALS neu zu gestalten, berücksichtigt wird. Hier wird insbesondere moniert, dass der Schulhof überwiegend gepflastert ist und wenig Entfaltungsmöglichkeiten bestehen. Eine Überplanung des Schulhofes ist bislang verwaltungsseits nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit die Grundschulturnhalle abgerissen und neu gebaut werden wird, erscheint es nicht sinnvoll, vorab in eine Schulhofneugestaltung einzusteigen. Zumal der Sanierungsstau in der Gebäudeunterhaltung der Schulen vorrangig angegangen werden muss.

 

In diesem Schreiben wird darüber hinaus auf einen desolaten Zustand der sanitären Anlagen hingewiesen. Die vorhandenen Schülertoiletten an der Außenstelle der ALS sind seitens der Verwaltung in Augenschein genommen worden. Diese befinden sich in einem einwandfreien, sauberen und gepflegten Zustand. Desolate Zustände waren in keiner Form feststellbar. Die Sanitärelemente sind sicherlich nicht neu, aber gepflegt und sauber. Handlungsbedarf wird hier in keiner Form gesehen.

Ebenso ist das Vorhaben zur Weiterentwicklung der Grundschule Edewecht zur Ganztagsschule, hier Erweiterung des Lehrerzimmers und Schaffung von 2 Gruppenräumen, mit einem Kostenvolumen – wie vorgestellt – von 200.000 Euro in die Prioritätenliste mit aufzunehmen.

Darüber hinaus ist die weitere Entwicklung der Grundschule Edewecht zur Ganztagsschule zu beobachten. Die derzeitige Mitnutzung der Mensa der Astrid-Lindgren-Schule führt zu einer sehr guten Auslastung dieser Einrichtung. Dieses Modell der gemeinsamen Nutzung der geschaffenen ganztagsspezifischen Räumlichkeiten sollte vorrangig angestrebt werden, bevor weitere neue Gebäude geschaffen werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Sanierungsbedarf der vorhandenen Schulgebäude unbedingt vorrangig zu bedenken ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Prioritätenliste SCHULEN jährlich fortgeschrieben wird, besteht die Möglichkeit auf die jeweiligen Entwicklungen zeitnah zu reagieren und entsprechende fachspezifische Empfehlungen zu treffen.

 

2. Festlegung einer Rangfolge

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Erweiterungsbaumaßnahme der Grundschule Edewecht, hier Erweiterung des Lehrerzimmers und Schaffung von 2 Gruppenräumen, oberste Priorität erhalten.

Sodann steht die Herrichtung des Bewegungsraumes und Einbau eines Fahrstuhles am Standort der Außenstelle der ALS an. Hier ist eine Überarbeitung der bereits aus 2007 stammenden Kostenkalkulation erfolgt und umfasst nach heutigem Stand ein Kostenvolumen von rd. 225.000 Euro. Bei dieser Maßnahme bleiben der Landkreis Ammerland und die angehörigen Ammerlandgemeinden aufgrund der bestehenden Schulverträge in der Verpflichtung diese Maßnahmen anteilig anhand der Schülerzahlen mitzufinanzieren.

Als nächste Maßnahme mit Rangfolge ist zu berücksichtigen, dass die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Grundschulen bezüglich der Alarmierungsanlagen fortzusetzen sind.

Als letzte Maßnahme mit Rangfolge ist aus Sicht der Verwaltung zu bedenken, dass die Prüfung des Zustandes des Daches im Werkbereich der HRS Edewecht, Breeweg, abzuwarten bleibt. Hier könnte sich eine Sanierungsnotwendigkeit ergeben. Die Überprüfung durch das Fachamt und einem Fachunternehmen steht nunmehr an.

 

Alle weiteren Maßnahmen sind in der Folge ohne Rangfolge aufgelistet. Weitere Anträge, wie der Antrag auf Herrichtung des Schulhofes der Außenstelle der Astrid-Lindgren-Schule, sind dort eingearbeitet worden.


Finanzierung:

Der Schulausschuss legt aus fachspezifischer Sicht eine Rangfolge der durchzuführenden Maßnahmen im Bereich Schulen fest. Unter Berücksichtigung der geänderten Finanzierungsmöglichkeiten für Schulbaumaßnahmen sind außer bei der Baumaßnahme an der Außenstelle der Astrid-Lindgren-Schule alle Maßnahmen allein von der Gemeinde Edewecht zu finanzieren. Bei der Baumaßnahme an der Außenstelle der ALS bleiben der Landkreis Ammerland und die angehörigen Ammerlandgemeinden in die Finanzierung der Maßnahme anhand der Schülerzahlen des G-Bereiches eingebunden.

Die Prioritätenliste SCHULEN wird sodann anhand der festgelegten Rangfolge im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2011 ff. entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in die Gesamtmaßnahmenliste der Gemeinde Edewecht eingearbeitet werden.


Anlagen:

Prioritätenliste SCHULEN

Antrag Elternrat ALS