Betreff
Neuregelung der laufenden Schulbeteiligung sowie der Kreisschulbaukasse
Vorlage
2010/II/624
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht stimmt der Neuordnung der laufenden Schulbeteiligung und der Investitionsförderung ab 2011 entsprechend den in der Vorlage zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 14.09.2010 genannten Eckpunkten zu.

 

Mit den übrigen Kommunen des Ammerlandes ist unter Beachtung der Neuregelungen eine Anpassung der vertraglichen Regelungen über die Beschulung auswärtiger Schüler in Edewecht und der Beschulung Edewechter Schüler in anderen Gemeinden zu verhandeln. Hierbei werden die Gremien der Gemeinde Edewecht erneut beteiligt.


Sachdarstellung:

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen nach der Einführung der Doppik und zur  Reduzierung des Verwaltungsaufwandes haben die Ammerland-Kommunen übereinstimmend den Wunsch einer Vereinfachung der Finanzbeziehungen zwischen den einzelnen Gemeinden und dem Landkreis geäußert.

 

Die wesentlichen Bedingungen der bisherigen Regelungen sehen wie folgt aus:

1.

Die Gemeinden erhalten für ihre Schulen des Sekundarbereichs eine 50%ige Kostenerstattung als laufende Schulkostenbeteiligung.

2.

Daneben erfolgt eine pauschale Erstattung von Verwaltungskosten.

3.

Im Fall der Beschulung auswärtiger Schüler hat deren Heimatgemeinde die entsprechenden Kosten zu erstatten (z. B. Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht, Astrid-Lindgren-Schule).

4.

Für Investitionen wird für Schulen des Sekundarbereiches ein Investitionszuschuss in Höhe von einem Drittel der Herstellungskosten gewährt.

5.

Die Kommunen zahlen neben der Tilgung jährlich einen Beitrag in die Kreisschulbaukasse anhand von Schülerzahlen ein. Der bisherige Jahresbeitrag für die Kreisschulbaukasse betrug ohne Darlehenstilgung etwa 86.000 €.

6.

Für Investitionen im gesamten Schulbereich wird ein Darlehen in Höhe von grundsätzlich einem Drittel der Investitionssumme gewährt.

7.

Die Kosten der Schülerbeförderung trägt der Landkreis.

 

 

 

Nach verschiedenen Gesprächen in der Arbeitsgemeinschaft der ammerländer Kämmerer und unter den Hauptverwaltungsbeamten wurde ein Vorschlag für Neuregelungen mit Wirkung zum 01.01.2011 erarbeitet. Die Eckpunkte des Vorschlages sehen wie folgt aus:

1.

Die Gemeinden erhalten vom Landkreis keine laufende Schulkostenbeteiligung mehr.

2.

Die Kommunen leisten keine Einzahlungen mehr in die Kreisschulbaukasse (Edewecht: bislang rd. 86.000 € jährlich), sondern bedienen lediglich die erhaltenen Kredite. Die Kredite bleiben zinsfrei und sind weiterhin mit einer Rate von 5 % der Darlehenssumme jährlich zu tilgen.

3.

Ein Drittel des Bestandes der Kreisschulbaukasse wird im Verhältnis der Einzahlungen in jährlichen Raten an die Gemeinden zurückgezahlt. Die übrigen 2/3 Drittel bzw. die Tilgungsrückflüsse für ausgegebene Darlehen werden verwandt, um Investitionszuschüsse für neue Investitionen zu gewähren. Die Details für die Zuschussgewährung sind bislang noch nicht konkret unter den ammerländer Kommunen abgestimmt. Dies wird in Kürze erfolgen.

4.

Die Abrechnungen zwischen den einzelnen Gemeinden wegen der Beschulung auswärtiger Schüler erfolgen grundsätzlich wie bisher. Für den so genannten GB-Bereich der Astrid-Lindgren-Schule verbleibt es bei der bisherigen Landkreisbeteiligung (50 %).

5.

Um die Einnahmeausfälle der Gemeinden auszugleichen, wird die Kreisumlage in entsprechender Höhe reduziert. Auf der Basis der Daten aus dem Haushaltsjahr 2008 ergibt sich eine Senkung der Kreisumlage um 5,5%-Punkte auf 32,5%-Punkte. Dazu käme eine weitere Reduzierung um 0,45%-Punkte für die mit der Einführung der Doppik nachzuweisenden Nettoabschreibungen.

6.

Durch die o. a. Neuregelungen sind die Verträge über die Beschulung Edewechter Schüler in Bad Zwischenahn (im wesentlichen Gymnasium/Sekundarstufe II) sowie die Beschulung Bad Zwischenahner Schüler in Edewecht (im wesentlichen Astrid-Lindgren-Schule/Bereich Lernhilfe) mit dem Ziel anzupassen, dass die fehlende Schulkostenbeteiligung des Landkreises kompensiert wird und im übrigen Abschreibungen zu berücksichtigen sind.

7.

Die Schülerbeförderungskosten werden wie bisher vom Landkreis getragen.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der anliegenden Übersicht des Landkreises dargestellt. Für die Gemeinde Edewecht ergibt sich bei einer Senkung der Kreisumlage von 5,5%-Punkte und ohne Berücksichtigung der Nettoabschreibungen, aber unter Anrechnung der nicht mehr zu leistenden Beitragszahlung in die Schulbaukasse eine Verbesserung von 73.709 € jährlich. Dieser Betrag erhöht sich noch auf die vom Landkreis zu tragenden Kosten für den so genannten GB-Bereich der Astrid-Lindgren-Schule in Höhe von 81.000 € jährlich, so dass für die Gemeinde insgesamt eine Verbesserung von knapp 155.000 € jährlich eintreten würde.

 

Als Folge aus den geänderten Finanzbeziehungen ergibt sich auch die Notwendigkeit, die mit den übrigen Ammerland-Gemeinden geschlossenen Verträge (Gymnasium, Astrid-Lindgren-Schule – Lernhilfebereich) der neuen Abrechnungspraxis anzupassen.

 

Damit die Neuregelung in Kraft treten kann, müssen alle beteiligten Kommunen dieser einvernehmlich zustimmen und auf die Geltendmachung von evtl. in Teilen abweichenden rechtlichen Regelungen verzichten. Da derzeit die Beratung parallel bei den Gemeinden und dem Landkreis anläuft, wird der bis dahin erzielte Beratungsstand in der Sitzung mitgeteilt.

 

Ferner ist vorgesehen, in einigen Jahren eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen vorzunehmen, um zu sehen, ob ein angemessener Interessenausgleich eingetreten ist. Dabei muss beachtet werden, dass eine Umstellung der Schulfinanzierung nicht alle Kommunen exakt gleichmäßig be- und entlastet. Auch werden zukünftige Investitionen zu weiteren Verschiebungen führen, weil dadurch neue Abschreibungsbeträge entstehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem neuen Finanzierungsmodell zuzustimmen, weil

a)

die finanziellen Auswirkungen in der laufenden Schulkostenabrechnung mindestens haushaltsneutral sind,

b)

die Verantwortung der einzelnen Gemeinde für vorzunehmende Investitions- und Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich gestärkt wird und

c)

durch das allmähliche „Auslaufen“ der Kreisschulbaukassenfinanzierung verbunden mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen eine moderate Übergangslösung geschaffen wird.

 


Finanzierung:

vgl. Sach- und Rechtslage


Anlagen:

Gegenüberstellung Kosten der lfd. Schulbeteiligung und Reduzierung der Kreisumlage