Betreff
Verlegung der Bushaltestelle von der ehemaligen Polizei zur Mühle an der Hauptstraße in Edewecht
Vorlage
2010/IV/616
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Die Bushaltestelle vor der ehemaligen Polizei und die dazugehörige Aussteigehaltestelle werden auf die Höhe Kokerwindmühle bzw. Hauptstraße 37 verlegt und barrierefrei ausgebaut.

 

2.         Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Bauleistungen beschränkt auszuschreiben und die Arbeiten zu vergeben.


Sachdarstellung:

Das Gebäude Hauptstraße 8 in Nord Edewecht I, in dem bis letztes Jahr die Polizeistation Edewecht ansässig war, wurde im Frühjahr diesen Jahres durch das Land Niedersachsen an Frau Silke Hohnholz, Portsloge, verkauft. Auf dem Grundstück befindet sich seit den 70er Jahren die Bushaltestelle „Polizei“. Da diese Haltestelle durch das Wartehäuschen und die Fahrradstellanlage die optimale Ausnutzung des Grundstückes behindert, wurde von Frau Hohnholz mit Schreiben vom 31.05.2010 der Gestattungsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Edewecht für die Aufstellung eines Wartehäuschens vom 11.01.1972 gekündigt. Die Kündigung wird mit Ablauf des 31.12.2010 wirksam, so dass ab 01.01.2011 diese Haltestelle nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Die Haltestelle wird von der Linie 375 angefahren und dient als bedeutende Schülerhaltestelle, so dass auf diese Einrichtung im näheren Umfeld nicht verzichtet werden kann.

 

Von der Verwaltung ist ein Ersatzstandort ermittelt worden. Es bietet sich danach eine Verlegung der Haltestelle um ca. 200 m nach Süden zur Kokerwindmühle an. Hier soll entsprechend den Anforderungen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) ein barrierefreier Neubau erfolgen. Das Wartehäuschen soll dabei auf der im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehenden Freifläche im äußersten Eckbereich zum Grundstück Hauptstraße 30 aufgestellt werden. Die Aussteigehaltestelle soll in diesem Zuge ebenfalls verlegt werden, und zwar auf Höhe des Grundstückes Hauptstraße 37. Die genaue Lage kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

 

Da die Herstellung von Haltestellen gemäß den Anforderungen des ZVBN dem Grunde nach förderfähig, die Meldefrist für das Jahr 2010 aber bereits verstrichen ist, wurde zwischenzeitlich mit dem ZVBN abgeklärt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn mit einer Förderung der Maßnahme im Jahr 2011 vereinbar ist, so dass die Verlegung und die damit verbundenen Baumaßnahmen noch in diesem Jahr durchgeführt werden könnten. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Für die Verlegung der Einsteige- und der Aussteigehaltestelle ist mit Kosten in Höhe von insgesamt 27.000 € zu rechnen. Über die zu erwartende  Förderquote des ZVBN für diese Maßnahme konnte von dort zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Nach den Förderrichtlinien ist aber eine Förderung von bis zu 75 % der Baukosten zu erwarten. Die Auszahlung der Förderung wird allerdings erst im Jahr 2011 erfolgen, so dass die Gemeinde Edewecht mit dem vorgenannten Betrag von 27.000, - € in Vorleistung treten müsste.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Finanzierung:

Im I. Nachtrag zum Haushaltsplan 2010 ist ein Betrag in Höhe von 27.000, - € bereitzustellen. Die Gegenfinanzierung in Form einer Förderung durch den ZVBN von bis zu 75 % ist in den Haushalt 2011 einzustellen.


Anlagen:

-          Lageplan

-          Bescheid über vorzeitigen Maßnahmenbeginn