Sachdarstellung:
Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht soll insbesondere hinsichtlich der Schließzeiten der Kindertagesstätten und der Kündigungsmöglichkeiten für die Träger geändert werden.
In § 5 der Satzung ist die einseitige Kündigung der Betreuung durch die Erziehungsberechtigten geregelt. In wenigen Ausnahmefällen erfolgt die Kündigung der Betreuung jedoch auch durch die Träger der Kindertagesstätten, sodass der § 5 um den Absatz 3 ergänzt werden sollte, in dem zukünftig die Kündigungsmöglichkeiten für die Träger geregelt sein werden.
§ 8 der Benutzungssatzung regelt u.a. die Schließzeiten. Statt der bisherigen Schließzeiten (vor Ostern, vier Wochen in den Schulsommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr), sollen die Träger der Kindertagesstätten die Möglichkeit bekommen, selber über die Schließzeiten zu entscheiden. Grund hierfür ist u.a. der Wunsch eines Teils des Kita-Personals nach einer flexibleren Urlaubsplanung.
Damit die Kindertagesstätten die Schließzeiten und damit auch die festgelegten Urlaubstage des Personals flexibler gestalten können, wird in § 8 der Satzung nur noch vorgegeben, dass die Schließzeiten im Regelfall innerhalb der Schulferien des Landes Niedersachsen liegen sollen. Durch diese Einschränkung soll gewährleistet werden, dass Familien, die schulpflichtige Kinder haben, nicht noch zusätzlich zu den Schulferien weiteren Urlaub nehmen müssen.
Eine Abstimmung zwischen den nah belegenen Kindertagesstätten sollte allerdings auch weiterhin erfolgen, damit Familien, deren Kinder unterschiedliche Einrichtungen besuchen, nicht noch mehr Schließzeiten überbrücken müssen, als es zurzeit der Fall ist.
Im § 7 - Öffnungszeiten – ist in den Absätzen 3 und 6 die Ferienbetreuung geregelt. Entsprechende Regelungen werden zukünftig in § 8 - Schließungszeiten und Notdienste - enthalten sein.
In § 11 der Satzung wird der Unfall- und Haftpflichtschutz geregelt. Als Versicherungsträger werden in der aktuellen Satzung der Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg (Unfallversicherung) sowie der Kommunale Schadensausgleich Hannover (Haftpflichtversicherung) genannt.
Da inzwischen verschiedene nicht
kommunale Träger der Kindertagesstätten vorhanden sind und diese eigene Versicherer
vorhalten, muss § 10 entsprechend
angepasst werden.
Anlagen:
Entwurf der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der
Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht