Finanzierung:
Die erforderlichen
Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanungen zu
berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt
erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht fördert seit dem Jahr 2023 im Rahmen des „Edewechter
Klimabonus“ private Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit einem
Gesamtbudget von jährlich bis zu 100.000 Euro. Ziel des Förderprogramms ist die
möglichst unmittelbar wirksame Senkung der Energieverbräuche und
Treibhausgasemissionen in den privaten Haushalten sowie die Retention von
Regenwasser, um klimawandelbedingten Starkregen- und Dürreereignissen zu
begegnen. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage soll auf Grundlage einer Auswertung
der laufenden Förderkulisse des Klimabonus 2024 eine Entscheidung über die Fortführung
und Weiterentwicklung des Programms 2025 herbeigeführt werden.
1. Auswertung
der Förderkulisse des laufenden Klimabonus 2024
Dem Klimabonus 2024 liegen die folgenden drei Förderschwerpunkte I bis
III mit insgesamt sieben Fördergegenständen zugrunde:
I
Regenerative Energieerzeugung und
Energieeffizienz
a.
Stecker-PV
b.
Einblasdämmung
c.
Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur
erneuerbaren Energieversorgung
II
Beratung
a.
Edewechter
WärmeCheck
b.
Edewechter
SolarCheck
III
Klimaanpassung und Biodiversität
a.
Regenwasserzisternen
b.
Anlage
von Gründächern
Zum Stichtag 16.10.2024 stellt sich die Auslastung des Programms wie
folgt dar:
Im Detail ergibt sich folgende Aufstellung:
Für die o.g. Fördergegenstände sind aus Verwaltungssicht folgende Zwischenergebnisse/Rückschlüsse
zu ziehen:
Fördergegenstand KBIa –
Stecker-PV
Das verfügbare Budget in Höhe von 18.500 Euro ist zu 89 % gebunden und
fließt in die Ausstattung von 66 Wohneinheiten mit einer Steckerfertigen-PV
Anlage. Pro Anlage wurde ein Zuschuss i. H. v. maximal 250 Euro, höchstens
jedoch 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die tatsächliche
Förderquote in den bereits festgesetzten Vorhaben beträgt im Durchschnitt 43,6
% der Ausgaben. Der pro Anlage tatsächlich festgesetzte Zuschuss beträgt 237
Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Kreis der berechtigten
Antragstellenden auf Mieterinnen und Mieter sowie auf Vermieter begrenzt. Die
Verteilung stellt sich wie folgt dar: Mieterinnen und Mieter: 32 Anlagen,
Vermieter 42 Anlagen.
Fördergegenstand KBIb – Einblasdämmung
Der Fördergegenstand Einblasdämmung wurde 2024 erstmals aufgenommen.
Ursprünglich waren 15.000 Euro Förderbudget veranschlagt. Aufgrund des hohen
Interesses waren die bereitgestellten Mittel bereits Ende des 1. Quartals 2024
vollständig gebunden. Auf Grundlage der vom Rat per Beschluss vom 12.12.2023
erteilten Ermächtigung wurden 3.400 Euro aus anderen Fördergegenständen
zugunsten der Einblasdämmung umverteilt. Die Mittel wurden hierzu aus den
weniger nachgefragten Fördergegenständen KBIc (Energienetze) und KBIIIa
(Zisternen) abgezogen. Der Umweltbonus (Verwendung von umweltverträglicherem
Dämmstoff, nachgewiesen z.B. über den Blauen Engel) wurde in knapp 80 % der
Förderanträge bewilligt. Die durchschnittlichen zuwendungsfähigen Ausgaben der
bereits festgesetzten Vorhaben (15 Auszahlungsanträge) betrugen rund 3.900
Euro. Die Förderquote betrug durchschnittlich 14 % und liegt somit unterhalb
der maximal zu gewährenden Förderquote gemäß Richtlinie in Höhe von 25 %.
Fördergegenstand KBIc –
Energienetze
Der Fördergegenstand wurde 2024 erstmals im Klimabonus aufgenommen. Das
Budget wurde ursprünglich auf 19.000 Euro festgelegt. Zum Stichtag dieser
Vorlage wurde der Fördergegenstand noch nicht in Anspruch genommen. Ziel der Förderung
ist die finanzielle Unterstützung von an der Schaffung eines Nahwärmenetzes
interessierten Nachbarschaftsgruppen in der frühen Planungsphase. Vorgesehen
ist die Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen (z.B. Feststellen des
Wärmebedarfs der beteiligten Gebäude, Probebohrungen, juristische Beratung bei
Fragen zur formellen Ausgestaltung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit
usw.). Zur weiteren Bekanntmachung des Fördergegenstandes wurde seitens der
Verwaltung am 05.09.2024 ein Informationsabend in Kooperation mit einem
unabhängigen Sachverständigen der Verbraucherzentrale angeboten. Ziel des
Abends war die Bereitstellung von Informationen zum Förderprogramm sowie zu den
technischen Möglichkeiten und Anwendungsfällen entsprechender Wärmenetze.
Fördergegenstand KBIIa –
Edewechter WärmeCheck
Der Edewechter WärmeCheck war bereits im Klimabonus 2023 enthalten. Die
vor-Ort Beratungen haben einen Umfang von ca. 90 Minuten und einen Wert von 250
Euro, wovon 200 Euro durch den Klimabonus bezuschusst- und 50 Euro als
Eigenanteil durch die Antragsstellenden beigesteuert werden. Die
Beratungsnehmenden erhalten hierfür eine erste fachliche Einschätzung zum
energetischen Zustand ihres Gebäudes sowie Hinweise für sinnvolle Maßnahmen zur
energetischen Optimierung/ Modernisierung. Das Gespräch wird in Form eines
Beratungsprotokolls dokumentiert. Zum Stichtag wurden 29 Wärmechecks bewilligt
und durchgeführt.
Fördergegenstand KBIIb –
Edewechter SolarCheck
Der Edewechter SolarCheck wurde 2024 erstmals in den Edewechter
Klimabonus aufgenommen. Die vor-Ort Beratungen haben einen Umfang von ca. 60
Minuten und einen Wert von 200 Euro, wovon 150 Euro durch den Klimabonus
bezuschusst- und 50 Euro als Eigenanteil durch die Antragsstellenden
beigesteuert werden. Die Beratung erfolgt durch einen unabhängigen
Solarexperten ohne Vertriebsabsicht, sodass Fragen zu Gebäudeeignung,
Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit, Fördermitteln sowie zu
Speichermöglichkeiten neutral und möglichst objektiv beantwortet werden können.
Der Edewechter Solar-Check zielt somit auf eine erste „geschützte“ unabhängige
und fachkundige Vorprüfung ab. Das Gespräch wird in Form eines
Beratungsprotokolls dokumentiert. Zum Stichtag wurden 21 SolarChecks bewilligt
und durchgeführt.
Fördergegenstand KBIIIa – Regenwasserzisternen
Die Förderung von im Erdreich verbauten Regenwasserzisternen mit einem
Mindestvolumen von 2.000 Litern wurde 2024 erstmal in den Edewechter Klimabonus
aufgenommen. Ziel der Förderung ist der Ausbau von dezentralen
Zwischenspeichern von Regenwasser zur schadlosen Ableitung bei
Starkregenereignissen und zur Minderung der Verbrauchsbedarfe von Trinkwasser
zur Gartenbewässerung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 500 Euro für Zisternen ab
2 m³ Volumen und bis zu 800 Euro für Zisternen ab 5 m³ Fassungsvermögen. Die
Förderquote beträgt maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zum
Stichtag wurden drei Vorhaben (Gesamtvolumen mindestens 12m³) bewilligt. Ein
Vorhaben wurde abgeschlossen. Weitergehend lassen sich noch keine
aussagekräftigen Kennzahlen zur Auswertung des Fördergegenstandes bilden.
Fördergegenstand KBIIIb –
Anlage von Gründächern
Die Förderung von Gründächern wurde 2024 erstmals in
den Edewechter Klimabonus aufgenommen. Ziel der Förderung ist es, zu einer
stärkeren Verbreitung von Gründächern im Gemeindegebiet beizutragen und die
positiven Effekte der Dachbegrünung im Sinne des Klimaschutzes, der
Klimaanpassung sowie der biologischen Vielfalt zu nutzen. Die Förderhöhe beträgt 30 Euro pro m² Gründach. Die
Förderquote beträgt maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zum Stichtag wurden sieben Vorhaben mit
einer Gesamtfläche von 250 m² bewilligt. Zwei Vorhaben wurden bereits
abgeschlossen und festgesetzt. Die tatsächlichen Kosten pro m² Gründach
betrugen rund 100 Euro. Die tatsächliche Förderquote 23,8 %. Aufgrund der
geringen Anzahl der zum Stichtag festgesetzten Vorhaben ist die statistische
Aussagekraft der o.g. Auswertung noch gering.
2. Vorschlag
der Verwaltung zur Fortführung und Weiterentwicklung des Klimabonus 2025
Vorweggestellt sei die Einschätzung der Verwaltung, dass es sich bei dem
Edewechter Klimabonus um ein zentrales Element der kommunalen
Klimaschutzbestrebungen handelt. Mit dem Programm konnten zum Stichtag
jahresübergreifend bereits 491 Antragsstellende erreicht werden (2023: 347
Bewilligungen / 2024: 144 Bewilligungen) und bei der Durchführung von Maßnahmen
mit Bezug zum Klimaschutz oder der Klimaanpassung finanziell unterstützt bzw.
beraten werden. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich überwiegend um
niedrigschwellige „Trittsteine“ und Türöffner, mit denen das Thema energetische
Sanierung, Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bevölkerung bekannt gemacht
und Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung angeregt werden sollen.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung des Edewechter Klimabonus
deshalb ausdrücklich.
Konkret werden vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem diesjährigen
Verlauf folgende Anpassungen vorgeschlagen:
Anpassung Fördergegenstand
KBIa – Stecker-PV
Der Fördergegenstand sollte grundsätzlich erhalten bleiben. Die
Zielgruppe Mieterinnen und Mieter konnten direkt sowie indirekt (über
Vermieter) erreicht werden. Bekannterweise sind die Preise für Module und
Wechselrichter inzwischen weiter gesunken. Zugleich ist bei den bereits bearbeiteten
Auszahlungsanträgen festzustellen, dass teilweise höhere Ausgaben für Montage
und Befestigungsmaterialien (Aufständerungen etc.) geltend gemacht worden sind.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar darauf zurückzuführen, dass
die Anlagen aufwändig aufgeständert oder montiert werden mussten, da das
Platzangebot im Vergleich zum Einfamilienhaus (Aufstellungsmöglichkeiten im
Garten/auf Carport) oftmals limitierter war. Aufgrund der im Jahresverlauf
deutlich zurückgegangen Nachfrage des Fördergegenstandes wird für 2025 eine
Reduzierung des Gesamtbudgets auf 10.000 Euro vorgeschlagen. Dies
entspricht 40 Anlagen. Die maximale Fördersumme in Höhe von maximal 250 Euro
sollte beibehalten werden, da andernfalls die Inanspruchnahme des
Förderprogramms zu unattraktiv wird. Bei sehr preisgünstigen Umsetzungen greift
die Deckelung von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anpassung Fördergegenstand
KBIb – Einblasdämmung
Der Fördergegenstand sollte grundsätzlich erhalten- und das Förderbudget
erhöht werden. Aufgrund der Nachfrage und des weiterhin sehr großen
Umsetzungspotentials im vielfach unsanierten Gebäudebestand im Gemeindegebiet
wird eine Aufstockung der Budgets von 15.000 auf 25.000 Euro empfohlen.
Hiermit ist die Förderung von 35 – 40 Einblasdämmungen im Jahr 2025 möglich.
Die Förderkonditionen bleiben unverändert (Zuschuss 500 Euro + 200 Euro
Umweltbonus). Der Steuerungseffekt hin zu umweltfreundlichen Dämmmaterialien
über den Umweltbonus hat sich bewährt und sollte entsprechend fortgeführt werden.
Fortführung Fördergegenstand
KBIc – Nachbarschaftliche Energienetze
Bis zum Stichtag wurde der Fördergegenstand noch nicht in Anspruch
genommen. Jedoch wurden bereits Vorgespräche geführt und die Verwaltung hat mit
einer Informationsveranstaltung im Spätsommer über den Fördergegenstand
informiert. Vor dem Hintergrund der laufenden Wärmplanung und der erheblichen
Bedeutung des Wärmesektors für die Erreichung der Klimaschutzziele sollte
dieser innovative Fördergegenstand aus Sicht der Verwaltung erhalten bleiben.
Es handelt sich beim Thema Wärmenetze um ein komplexes Sachgebiet welches in
der Entwicklung Zeit benötigt. Deshalb sollte eine Fortführung des
Fördergegenstandes auch im Sinne der Verlässlichkeit erfolgen. Eine Verringerung
des Förderbudgets von 19.000 auf 15.000 Euro erscheint aber unschädlich.
Die übrigen Förderkonditionen bleiben unverändert (90 % Förderung, 3.000 Euro
Zuschuss für Schritt 1, 5.000 Euro Zuschuss für Schritt 2). Zusätzlich wird zur
besseren Verständlichkeit folgende redaktionelle Anpassung des Fördertitels
vorgeschlagen: „Nachbarschaftliche Energienetze (Machbarkeitsstudien)“ anstelle
von „Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung“.
Anpassung Fördergegenstand
KBIIa – Edewechter WärmeCheck
Der Edewechter WärmeCheck hat sich als Beratungsangebot im Gemeindegebiet
etabliert und wird kontinuierlich nachgefragt. Die Auslastung beträgt zum
Stichtag 58 % des verfügbaren Fördertopfes. Aus Sicht der Verwaltung ist
eine Fortführung unter gleichbleibenden Konditionen angemessen (10.000 Euro
Gesamtbudget, 200 Euro Zuschuss, 50 Euro Eigenanteil). Als Anpassung wird
vorgeschlagen ergänzend die Inanspruchnahme der Energieberatung auch für
nicht selbstbewohntes Eigentum zu ermöglichen. Hintergrund: Die Beratungen
werden zunehmend auch von Vermietern für ihre Mietobjekte nachgefragt. Eine
maßvolle Öffnung des WärmeChecks für die Zielgruppe Vermieter ist aus Sicht der
Verwaltung unschädlich und kann einen Beitrag leisten, im Sinne des
übergeordneten Förderziels auch Mieterinnen und Mieter von den Ergebnissen der
Beratung profitieren zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Beratung nicht
gegen den Willen der Mieterinnen und Mieter erfolgt. Eine Beratung im
gegenseitigen Einverständnis kann für beide Parteien sinnvolle Erkenntnisse
bieten und insgesamt zu einem energieeffizienteren Betrieb der Wohneinheit
beitragen. Die Inanspruchnahme der Beratung für Vermieter wird auf maximal vier
Wohneinheiten pro Antragssteller gedeckelt, um einen gewerblichen Missbrauch
der geförderten Energieberatung auszuschließen.
Anpassung Fördergegenstand
KBIIb – Edewechter SolarCheck
Der Edewechter SolarCheck wurde zum Stichtag 21 Mal abgerufen. Die
Auslastung beträgt 40 % des verfügbaren Fördertopfes. Aus Sicht der Verwaltung
stellt der SolarCheck einen wichtigen Baustein im Beratungsangebot der Gemeinde
dar und sollte daher fortgeführt werde. Die im Vergleich zum WärmeCheck
geringere Nachfrage rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung eine Reduzierung
des Gesamtbudgets von 7.500 Euro auf 5.000 Euro bei ansonsten gleichbleibenden
Konditionen (150 Euro Zuschuss, 50 Euro Eigenanteil).
Fortführung Fördergegenstand
KBIIIa – Regenwasserzisternen
Die Rückhaltung von Regenwasser stellt ein wichtiges Ziel der
Klimaanpassung dar. Die Verwaltung empfiehlt daher, trotz der geringen
Nachfrage, den Fördergegenstand unverändert fortzuführen. Für das kommende Jahr
sollen die Anstrengungen zur Bewerbung des Fördergegenstandes deutlich erhöht
werden. Dies könnte beispielsweise über einen Bericht eines umgesetzten Vorhabens
erfolgen.
Fortführung Fördergegenstand
KBIIIb – Anlage von Gründächern
Die Anlage von Gründächern stellt eine wichtige Maßnahme zur Stärkung
der biologischen Vielfalt und zur
Verbesserung der kommunalen Resilienz gegenüber Hitze und Starkregen dar. Die
Verwaltung empfiehlt daher, trotz der geringen Nachfrage, den Fördergegenstand
unverändert fortzuführen. Für das kommende Jahr sollen die Anstrengungen zur
Bewerbung des Fördergegenstandes deutlich erhöht werden. Dies könnte
beispielsweise über einen Bericht eines umgesetzten Vorhabens erfolgen.
NEU: Fördergegenstand KBIIc –
Edewechter OfenCheck
3. Zusammenfassung
Klimabonus 2025
Nachfolgende Tabelle fasst die
Fördergegenstände und Förderkonditionen für den Klimabonus 2025 zusammen:
Beschlussvorschlag:
1. Den
in der Sitzung des LKU vom 05.11.2024 vorgestellten Fördergegenständen,
Förderbudgets und Förderquoten des Edewechter Klimabonus für 2025 wird
zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Richtlinie über die Gewährung von
Zuschüssen für Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Edewecht „Edewechter
Klimabonus“ entsprechend der vorgenannten Änderungen zu überarbeiten und zu
veröffentlichen.
3. Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro werden im Zuge der
Haushaltsberatungen bereitgestellt.
4.
Die Verwaltung wird berechtigt, die unter 3.
genannten Budgets der Fördergegenstände ohne Ratsbeschluss um bis zu 10
Prozent, bezogen jeweils auf den gebenden Fördergegenstand, umzuverteilen,
sofern eine Zwischenevaluation dies erforderlich macht.