Betreff
Edewechter Klimabonus – Beschluss über die Weiterentwicklung und Fortführung 2025
Vorlage
2024/FB III/4336
Aktenzeichen
FB III - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht fördert seit dem Jahr 2023 im Rahmen des „Edewechter Klimabonus“ private Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit einem Gesamtbudget von jährlich bis zu 100.000 Euro. Ziel des Förderprogramms ist die möglichst unmittelbar wirksame Senkung der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen in den privaten Haushalten sowie die Retention von Regenwasser, um klimawandelbedingten Starkregen- und Dürreereignissen zu begegnen. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage soll auf Grundlage einer Auswertung der laufenden Förderkulisse des Klimabonus 2024 eine Entscheidung über die Fortführung und Weiterentwicklung des Programms 2025 herbeigeführt werden.

1.    Auswertung der Förderkulisse des laufenden Klimabonus 2024

Dem Klimabonus 2024 liegen die folgenden drei Förderschwerpunkte I bis III mit insgesamt sieben Fördergegenständen zugrunde:

 

I       Regenerative Energieerzeugung und Energieeffizienz

a.    Stecker-PV

b.    Einblasdämmung

c.    Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung

II     Beratung

a.    Edewechter WärmeCheck

b.    Edewechter SolarCheck

III    Klimaanpassung und Biodiversität

a.    Regenwasserzisternen

b.    Anlage von Gründächern

Zum Stichtag 16.10.2024 stellt sich die Auslastung des Programms wie folgt dar:

Im Detail ergibt sich folgende Aufstellung:

Für die o.g. Fördergegenstände sind aus Verwaltungssicht folgende Zwischenergebnisse/Rückschlüsse zu ziehen:

Fördergegenstand KBIa – Stecker-PV

Das verfügbare Budget in Höhe von 18.500 Euro ist zu 89 % gebunden und fließt in die Ausstattung von 66 Wohneinheiten mit einer Steckerfertigen-PV Anlage. Pro Anlage wurde ein Zuschuss i. H. v. maximal 250 Euro, höchstens jedoch 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die tatsächliche Förderquote in den bereits festgesetzten Vorhaben beträgt im Durchschnitt 43,6 % der Ausgaben. Der pro Anlage tatsächlich festgesetzte Zuschuss beträgt 237 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Kreis der berechtigten Antragstellenden auf Mieterinnen und Mieter sowie auf Vermieter begrenzt. Die Verteilung stellt sich wie folgt dar: Mieterinnen und Mieter: 32 Anlagen, Vermieter 42 Anlagen.

Fördergegenstand KBIb – Einblasdämmung

Der Fördergegenstand Einblasdämmung wurde 2024 erstmals aufgenommen. Ursprünglich waren 15.000 Euro Förderbudget veranschlagt. Aufgrund des hohen Interesses waren die bereitgestellten Mittel bereits Ende des 1. Quartals 2024 vollständig gebunden. Auf Grundlage der vom Rat per Beschluss vom 12.12.2023 erteilten Ermächtigung wurden 3.400 Euro aus anderen Fördergegenständen zugunsten der Einblasdämmung umverteilt. Die Mittel wurden hierzu aus den weniger nachgefragten Fördergegenständen KBIc (Energienetze) und KBIIIa (Zisternen) abgezogen. Der Umweltbonus (Verwendung von umweltverträglicherem Dämmstoff, nachgewiesen z.B. über den Blauen Engel) wurde in knapp 80 % der Förderanträge bewilligt. Die durchschnittlichen zuwendungsfähigen Ausgaben der bereits festgesetzten Vorhaben (15 Auszahlungsanträge) betrugen rund 3.900 Euro. Die Förderquote betrug durchschnittlich 14 % und liegt somit unterhalb der maximal zu gewährenden Förderquote gemäß Richtlinie in Höhe von 25 %.

Fördergegenstand KBIc – Energienetze

Der Fördergegenstand wurde 2024 erstmals im Klimabonus aufgenommen. Das Budget wurde ursprünglich auf 19.000 Euro festgelegt. Zum Stichtag dieser Vorlage wurde der Fördergegenstand noch nicht in Anspruch genommen. Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von an der Schaffung eines Nahwärmenetzes interessierten Nachbarschaftsgruppen in der frühen Planungsphase. Vorgesehen ist die Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen (z.B. Feststellen des Wärmebedarfs der beteiligten Gebäude, Probebohrungen, juristische Beratung bei Fragen zur formellen Ausgestaltung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit usw.). Zur weiteren Bekanntmachung des Fördergegenstandes wurde seitens der Verwaltung am 05.09.2024 ein Informationsabend in Kooperation mit einem unabhängigen Sachverständigen der Verbraucherzentrale angeboten. Ziel des Abends war die Bereitstellung von Informationen zum Förderprogramm sowie zu den technischen Möglichkeiten und Anwendungsfällen entsprechender Wärmenetze.

 

Fördergegenstand KBIIa – Edewechter WärmeCheck

Der Edewechter WärmeCheck war bereits im Klimabonus 2023 enthalten. Die vor-Ort Beratungen haben einen Umfang von ca. 90 Minuten und einen Wert von 250 Euro, wovon 200 Euro durch den Klimabonus bezuschusst- und 50 Euro als Eigenanteil durch die Antragsstellenden beigesteuert werden. Die Beratungsnehmenden erhalten hierfür eine erste fachliche Einschätzung zum energetischen Zustand ihres Gebäudes sowie Hinweise für sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Optimierung/ Modernisierung. Das Gespräch wird in Form eines Beratungsprotokolls dokumentiert. Zum Stichtag wurden 29 Wärmechecks bewilligt und durchgeführt.

Fördergegenstand KBIIb – Edewechter SolarCheck

Der Edewechter SolarCheck wurde 2024 erstmals in den Edewechter Klimabonus aufgenommen. Die vor-Ort Beratungen haben einen Umfang von ca. 60 Minuten und einen Wert von 200 Euro, wovon 150 Euro durch den Klimabonus bezuschusst- und 50 Euro als Eigenanteil durch die Antragsstellenden beigesteuert werden. Die Beratung erfolgt durch einen unabhängigen Solarexperten ohne Vertriebsabsicht, sodass Fragen zu Gebäudeeignung, Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit, Fördermitteln sowie zu Speichermöglichkeiten neutral und möglichst objektiv beantwortet werden können. Der Edewechter Solar-Check zielt somit auf eine erste „geschützte“ unabhängige und fachkundige Vorprüfung ab. Das Gespräch wird in Form eines Beratungsprotokolls dokumentiert. Zum Stichtag wurden 21 SolarChecks bewilligt und durchgeführt.

Fördergegenstand KBIIIa – Regenwasserzisternen

Die Förderung von im Erdreich verbauten Regenwasserzisternen mit einem Mindestvolumen von 2.000 Litern wurde 2024 erstmal in den Edewechter Klimabonus aufgenommen. Ziel der Förderung ist der Ausbau von dezentralen Zwischenspeichern von Regenwasser zur schadlosen Ableitung bei Starkregenereignissen und zur Minderung der Verbrauchsbedarfe von Trinkwasser zur Gartenbewässerung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 500 Euro für Zisternen ab 2 m³ Volumen und bis zu 800 Euro für Zisternen ab 5 m³ Fassungsvermögen. Die Förderquote beträgt maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zum Stichtag wurden drei Vorhaben (Gesamtvolumen mindestens 12m³) bewilligt. Ein Vorhaben wurde abgeschlossen. Weitergehend lassen sich noch keine aussagekräftigen Kennzahlen zur Auswertung des Fördergegenstandes bilden.

Fördergegenstand KBIIIb – Anlage von Gründächern

Die Förderung von Gründächern wurde 2024 erstmals in den Edewechter Klimabonus aufgenommen. Ziel der Förderung ist es, zu einer stärkeren Verbreitung von Gründächern im Gemeindegebiet beizutragen und die positiven Effekte der Dachbegrünung im Sinne des Klimaschutzes, der Klimaanpassung sowie der biologischen Vielfalt zu nutzen. Die Förderhöhe beträgt 30 Euro pro m² Gründach. Die Förderquote beträgt maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zum Stichtag wurden sieben Vorhaben mit einer Gesamtfläche von 250 m² bewilligt. Zwei Vorhaben wurden bereits abgeschlossen und festgesetzt. Die tatsächlichen Kosten pro m² Gründach betrugen rund 100 Euro. Die tatsächliche Förderquote 23,8 %. Aufgrund der geringen Anzahl der zum Stichtag festgesetzten Vorhaben ist die statistische Aussagekraft der o.g. Auswertung noch gering.

2.    Vorschlag der Verwaltung zur Fortführung und Weiterentwicklung des Klimabonus 2025

Vorweggestellt sei die Einschätzung der Verwaltung, dass es sich bei dem Edewechter Klimabonus um ein zentrales Element der kommunalen Klimaschutzbestrebungen handelt. Mit dem Programm konnten zum Stichtag jahresübergreifend bereits 491 Antragsstellende erreicht werden (2023: 347 Bewilligungen / 2024: 144 Bewilligungen) und bei der Durchführung von Maßnahmen mit Bezug zum Klimaschutz oder der Klimaanpassung finanziell unterstützt bzw. beraten werden. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich überwiegend um niedrigschwellige „Trittsteine“ und Türöffner, mit denen das Thema energetische Sanierung, Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bevölkerung bekannt gemacht und Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung angeregt werden sollen.

Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung des Edewechter Klimabonus deshalb ausdrücklich.

Konkret werden vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem diesjährigen Verlauf folgende Anpassungen vorgeschlagen:

Anpassung Fördergegenstand KBIa – Stecker-PV

Der Fördergegenstand sollte grundsätzlich erhalten bleiben. Die Zielgruppe Mieterinnen und Mieter konnten direkt sowie indirekt (über Vermieter) erreicht werden. Bekannterweise sind die Preise für Module und Wechselrichter inzwischen weiter gesunken. Zugleich ist bei den bereits bearbeiteten Auszahlungsanträgen festzustellen, dass teilweise höhere Ausgaben für Montage und Befestigungsmaterialien (Aufständerungen etc.) geltend gemacht worden sind. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar darauf zurückzuführen, dass die Anlagen aufwändig aufgeständert oder montiert werden mussten, da das Platzangebot im Vergleich zum Einfamilienhaus (Aufstellungsmöglichkeiten im Garten/auf Carport) oftmals limitierter war. Aufgrund der im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen Nachfrage des Fördergegenstandes wird für 2025 eine Reduzierung des Gesamtbudgets auf 10.000 Euro vorgeschlagen. Dies entspricht 40 Anlagen. Die maximale Fördersumme in Höhe von maximal 250 Euro sollte beibehalten werden, da andernfalls die Inanspruchnahme des Förderprogramms zu unattraktiv wird. Bei sehr preisgünstigen Umsetzungen greift die Deckelung von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anpassung Fördergegenstand KBIb – Einblasdämmung

Der Fördergegenstand sollte grundsätzlich erhalten- und das Förderbudget erhöht werden. Aufgrund der Nachfrage und des weiterhin sehr großen Umsetzungspotentials im vielfach unsanierten Gebäudebestand im Gemeindegebiet wird eine Aufstockung der Budgets von 15.000 auf 25.000 Euro empfohlen. Hiermit ist die Förderung von 35 – 40 Einblasdämmungen im Jahr 2025 möglich. Die Förderkonditionen bleiben unverändert (Zuschuss 500 Euro + 200 Euro Umweltbonus). Der Steuerungseffekt hin zu umweltfreundlichen Dämmmaterialien über den Umweltbonus hat sich bewährt und sollte entsprechend fortgeführt werden.

Fortführung Fördergegenstand KBIc – Nachbarschaftliche Energienetze

Bis zum Stichtag wurde der Fördergegenstand noch nicht in Anspruch genommen. Jedoch wurden bereits Vorgespräche geführt und die Verwaltung hat mit einer Informationsveranstaltung im Spätsommer über den Fördergegenstand informiert. Vor dem Hintergrund der laufenden Wärmplanung und der erheblichen Bedeutung des Wärmesektors für die Erreichung der Klimaschutzziele sollte dieser innovative Fördergegenstand aus Sicht der Verwaltung erhalten bleiben. Es handelt sich beim Thema Wärmenetze um ein komplexes Sachgebiet welches in der Entwicklung Zeit benötigt. Deshalb sollte eine Fortführung des Fördergegenstandes auch im Sinne der Verlässlichkeit erfolgen. Eine Verringerung des Förderbudgets von 19.000 auf 15.000 Euro erscheint aber unschädlich. Die übrigen Förderkonditionen bleiben unverändert (90 % Förderung, 3.000 Euro Zuschuss für Schritt 1, 5.000 Euro Zuschuss für Schritt 2). Zusätzlich wird zur besseren Verständlichkeit folgende redaktionelle Anpassung des Fördertitels vorgeschlagen: „Nachbarschaftliche Energienetze (Machbarkeitsstudien)“ anstelle von „Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung“.

Anpassung Fördergegenstand KBIIa – Edewechter WärmeCheck

Der Edewechter WärmeCheck hat sich als Beratungsangebot im Gemeindegebiet etabliert und wird kontinuierlich nachgefragt. Die Auslastung beträgt zum Stichtag 58 % des verfügbaren Fördertopfes. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Fortführung unter gleichbleibenden Konditionen angemessen (10.000 Euro Gesamtbudget, 200 Euro Zuschuss, 50 Euro Eigenanteil). Als Anpassung wird vorgeschlagen ergänzend die Inanspruchnahme der Energieberatung auch für nicht selbstbewohntes Eigentum zu ermöglichen. Hintergrund: Die Beratungen werden zunehmend auch von Vermietern für ihre Mietobjekte nachgefragt. Eine maßvolle Öffnung des WärmeChecks für die Zielgruppe Vermieter ist aus Sicht der Verwaltung unschädlich und kann einen Beitrag leisten, im Sinne des übergeordneten Förderziels auch Mieterinnen und Mieter von den Ergebnissen der Beratung profitieren zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Beratung nicht gegen den Willen der Mieterinnen und Mieter erfolgt. Eine Beratung im gegenseitigen Einverständnis kann für beide Parteien sinnvolle Erkenntnisse bieten und insgesamt zu einem energieeffizienteren Betrieb der Wohneinheit beitragen. Die Inanspruchnahme der Beratung für Vermieter wird auf maximal vier Wohneinheiten pro Antragssteller gedeckelt, um einen gewerblichen Missbrauch der geförderten Energieberatung auszuschließen.

Anpassung Fördergegenstand KBIIb – Edewechter SolarCheck

Der Edewechter SolarCheck wurde zum Stichtag 21 Mal abgerufen. Die Auslastung beträgt 40 % des verfügbaren Fördertopfes. Aus Sicht der Verwaltung stellt der SolarCheck einen wichtigen Baustein im Beratungsangebot der Gemeinde dar und sollte daher fortgeführt werde. Die im Vergleich zum WärmeCheck geringere Nachfrage rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung eine Reduzierung des Gesamtbudgets von 7.500 Euro auf 5.000 Euro bei ansonsten gleichbleibenden Konditionen (150 Euro Zuschuss, 50 Euro Eigenanteil).

Fortführung Fördergegenstand KBIIIa – Regenwasserzisternen

Die Rückhaltung von Regenwasser stellt ein wichtiges Ziel der Klimaanpassung dar. Die Verwaltung empfiehlt daher, trotz der geringen Nachfrage, den Fördergegenstand unverändert fortzuführen. Für das kommende Jahr sollen die Anstrengungen zur Bewerbung des Fördergegenstandes deutlich erhöht werden. Dies könnte beispielsweise über einen Bericht eines umgesetzten Vorhabens erfolgen.

Fortführung Fördergegenstand KBIIIb – Anlage von Gründächern

Die Anlage von Gründächern stellt eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der  biologischen Vielfalt und zur Verbesserung der kommunalen Resilienz gegenüber Hitze und Starkregen dar. Die Verwaltung empfiehlt daher, trotz der geringen Nachfrage, den Fördergegenstand unverändert fortzuführen. Für das kommende Jahr sollen die Anstrengungen zur Bewerbung des Fördergegenstandes deutlich erhöht werden. Dies könnte beispielsweise über einen Bericht eines umgesetzten Vorhabens erfolgen.

NEU: Fördergegenstand KBIIc – Edewechter OfenCheck

In den Gebäuden des Edewechter Gemeindegebiets sind gemäß Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung rund 3.900 Einzelraumfeuerungsanlagen verbaut. Bei jeder Verbrennung von Holz werden Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe (insbes. lungengängige Feinstaubemissionen) freigesetzt. Eine Reduzierung entsprechender Emissionen ist somit zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung sowie zum Gesundheitsschutz. Die Ofenakademie des kommerziellen Anbieters „Smart Forward Minds GmbH“ bietet mit dem „Ofenführerschein“ eine E-Learning Plattform zum umweltschonenden Betrieb des eigenen Ofens an. Folgende Lernziele werden dabei angestrebt: „…Funktionen und Prozesse des Ofens oder Kamins besser nachvollziehen zu können, die Feuerstätte mit geringeren Schadstoffemissionen klimaschonend zu betreiben, die Menge an benötigtem Brennstoff zu reduzieren [sowie] den Ofen oder Kamin richtig zu pflegen...“. Die Ofenführerschein-Schulung wird mit einem Test abgeschlossen und dauert ca. 120 Minuten. Der Großteil der Inhalte ist als Videokurs gestaltet. Nach Abschluss des Kurses sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, den Brennstoffbedarf um bis zu 35 % und die Emissionen um bis zu 50 % zu reduzieren. Die Kosten für das Paket von 150 „Ofenführerscheinen“ über die E-Learning Plattform betragen pauschal 5.000 Euro. Der Ofenführerschein sollte im Rahmen des Klimabonus als dritter Fördergegenstand im Förderschwerpunkt II „Beratung“ aufgenommen werden und so das Beratungsangebot in Edewecht weiter stärken und inhaltlich bereichern. Die Abwicklung läuft vollständig über eine anbieterseits bereitgestellte online Plattform, sodass verwaltungsseitig kein wesentlicher Mehraufwand entsteht. Das E-Learning Programm wurde von anderen öffentlichen Trägern bereits erfolgreich angeboten, so zum Beispiel vom Landkreis Emsland.

3.    Zusammenfassung Klimabonus 2025

Nachfolgende Tabelle fasst die Fördergegenstände und Förderkonditionen für den Klimabonus 2025 zusammen:


Beschlussvorschlag:

1.    Den in der Sitzung des LKU vom 05.11.2024 vorgestellten Fördergegenständen, Förderbudgets und Förderquoten des Edewechter Klimabonus für 2025 wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Edewecht „Edewechter Klimabonus“ entsprechend der vorgenannten Änderungen zu überarbeiten und zu veröffentlichen.

3.    Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro werden im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt.

4.    Die Verwaltung wird berechtigt, die unter 3. genannten Budgets der Fördergegenstände ohne Ratsbeschluss um bis zu 10 Prozent, bezogen jeweils auf den gebenden Fördergegenstand, umzuverteilen, sofern eine Zwischenevaluation dies erforderlich macht.