Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz ist die Erstellung von Energieberichten für Kommunen verpflichtend. Jede Kommune ist zur regelmäßigen Berichterstattung über den Energieverbrauch ihrer kommunalen Liegenschaften verpflichtet, erstmals für das Jahr 2022 und anschließend alle drei Jahre.
Die wesentlichen Inhalte der Energieberichte sind:
· die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen
· Kennwerte in kWh/m²/a
· Witterungsbereinigung für Heizenergie
Bei der Analyse des kommunalen Energieverbrauches wurden insgesamt 52 Liegenschaften mit einer Energiebezugsfläche von 85.828 m² betrachtet.
Der gesamte Energieverbrauch beläuft sich auf 11.002.756 kWh und setzt sich wie folgt zusammen:
· Strom 1.894.157 kWh
· Wärme 8.964.374 kWh
· Straßenbeleuchtung 144.225 kWh
Der Gesamtwärmeverbrauch beläuft sich auf 8.964.374 kWh, wovon der größte Anteil aus Erdgas generiert und 8.698.918 kWh beträgt.
Die mit der Versorgung verbundenen Kosten belaufen sich bei den 52 Liegenschaften auf 781.429 € brutto und setzen sich wie folgt zusammen:
· Strom 363.914 €
· Wärme 329.528 €
· Straßenbeleuchtung 51.653 €
· Wasser 36.335 €
Im Rahmen der Sitzung werden die Ergebnisse des Engergieberichtes detailliert aufgeschlüsselt und präsentiert.
Finanzierung:
Anlagen: