Finanzierung:
Haushaltmittel in Höhe von 12.000 € sind bereits im Haushalt für das Jahr 2024 eingeplant.
Sachdarstellung:
Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Edewecht die o.g. Richtlinie ins Leben gerufen, um für Tagespflegepersonen einen Anreiz zu schaffen, sich in der Gemeinde Edewecht als Tagespflegeperson anzusiedeln/ niederzulassen. Gerade in der Anfangszeit haben die meisten Tagespflegepersonen nicht von Anfang an alle Plätze besetzt, so dass ein Mietzuschuss bei einer Anmietung von externen Räumlichkeiten, eine sinnvolle Unterstützung darstellt. So sollen weitere Betreuungsplätze für unter Dreijährige in der Gemeinde Edewecht geschaffen werden.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung und Schaffung weiterer externer Tagespflegen in der Gemeinde Edewecht soll hinsichtlich der Zuschusskriterien angepasst werden.
In § 2 soll der Wortlaut von „…, wenn … ausschließlich Kinder unter drei Jahren aus der Gemeinde Edewecht betreut werden“ in „…, wenn … überwiegend Kinder unter drei Jahren aus der Gemeinde Edewecht betreut werden“ geändert werden.
Dadurch wird gewährleistet, dass z.B. auch Kinder von Mitarbeitern der Gemeinde Edewecht, die nicht in Edewecht wohnen, einen Platz in einer neuen Tagespflege in Edewecht erhalten können.
Abschließend wird vorgeschlagen, die geänderte Richtlinie rückwirkend zum
01.01.2024 in Kraft treten zu lassen, um einen vorliegenden Antrag positiv
bescheiden zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung und Schaffung
weiterer externer Tagespflegen in der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten
Fassung wird zugestimmt.
Anlagen:
Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung
und Schaffung weiterer externer Tagespflegen in der Gemeinde Edewecht