Finanzierung:

Die Planverfahren erfolgen als hoheitliche Maßnahmen mit dem Ziel, dem gesetzlich und politisch formulierten Vorrang der Innenentwicklung Raum zu verschaffen. Die Planungskosten für die Planänderungen trägt die Gemeinde Edewecht aus dem dafür zur Verfügung stehenden Ansatz der Planungskosten.

 


Sachdarstellung:

In der Zeit vom 08. Februar 2024 bis zum 11.März 2024 wurde zu den Bebauungsplänen der Innenentwicklung (B-Plan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp, B-Plan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ sowie B-Plan Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“) die Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung durchgeführt. Mit diesen Änderungsverfahren sollen bekanntlich die Maßnahmen der Innenentwicklung realisiert und demnach die Möglichkeit einer rückwärtigen Bebauung geschaffen werden. Die Entwürfe der Bebauungspläne sind als Anlagen Nr. 1, 2 und 3 beigefügt. Die Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt, sodass sich nach der erfolgten Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung zu den Planungen nunmehr die Abwägung zu den Stellungnahmen und die Vorbereitung der Satzungsbeschlüsse anschließt.

 

Im Zuge der Beteiligung und Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einige Anregungen und Hinweise zu den jeweiligen Bebauungsplanänderungen vorgetragen worden. Die Stellungnahmen mit den Anregungen und Hinweisen zu den Planungen sind einschließlich der Abwägungsvorschläge den Anlagen 4, 5 und 6 zu entnehmen.

 

Stellungnahmen ohne Hinweise wurden von folgenden Stellen abgegeben:

 

B-Plan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“

- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

 

B-Plan Nr. 9, 6. Änderung „Am Föhrenkamp“

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-       Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN)

 

B-Plan Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

 

Wie den Abwägungsvorschlägen zu entnehmen ist, ergeben sich aus den Hinweisen keine inhaltlichen Änderungsanforderungen an die jeweiligen Planungen. Es sind lediglich redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen erforderlich.

 

Da sich aus der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung keine inhaltlichen Änderungen zu den jeweiligen Planentwürfen ergeben haben, sollten die Bauleitplanverfahren mit der Vorbereitung der Satzungsbeschlüsse in den vorgelegten Formen zum Abschluss gebracht werden.

 

Da es sich in planungsrechtlicher Hinsicht um jeweils selbstständige Planverfahren handelt, ist der Satzungsbeschluss entsprechend zu jedem der drei Planfälle zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Am Tannenkamp

1.

Zu den während der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.

Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

b)   Föhrenkamp

1.

Zu den während der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.

Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

c)    Roggenkamp

1.

Zu den während der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.

Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 


Anlagen:

-       B-Plan Entwürfe der öffentlichen Auslegungen

-       Stellungnamen einschließlich der Abwägungsvorschläge aus der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung