Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung eines Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Planverfahren
erfolgen als hoheitliche Maßnahmen mit dem Ziel, dem gesetzlich und politisch
formulierten Vorrang der Innenentwicklung Raum zu verschaffen. Die
Planungskosten für die Planänderungen trägt die Gemeinde Edewecht aus dem dafür
zur Verfügung stehenden Ansatz der Planungskosten.
Sachdarstellung:
In der Zeit vom 08. Februar 2024 bis zum 11.März 2024 wurde zu den
Bebauungsplänen der Innenentwicklung (B-Plan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp,
B-Plan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ sowie B-Plan Nr. 2, 3. Änderung
„Roggenkamp“) die Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung durchgeführt. Mit
diesen Änderungsverfahren sollen bekanntlich die Maßnahmen der Innenentwicklung
realisiert und demnach die Möglichkeit einer rückwärtigen Bebauung geschaffen
werden. Die Entwürfe der Bebauungspläne sind als Anlagen Nr. 1, 2 und 3
beigefügt. Die Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt, sodass sich nach der
erfolgten Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung zu den Planungen nunmehr
die Abwägung zu den Stellungnahmen und die Vorbereitung der Satzungsbeschlüsse
anschließt.
Im Zuge der Beteiligung und Einholung der Stellungnahmen der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einige Anregungen und
Hinweise zu den jeweiligen Bebauungsplanänderungen vorgetragen worden. Die
Stellungnahmen mit den Anregungen und Hinweisen zu den Planungen sind
einschließlich der Abwägungsvorschläge den Anlagen 4, 5 und 6 zu entnehmen.
Stellungnahmen ohne Hinweise wurden von folgenden Stellen abgegeben:
B-Plan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
B-Plan Nr. 9, 6. Änderung „Am Föhrenkamp“
-
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt
-
Verkehrsverbund
Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN)
B-Plan Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“
-
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt
Wie den Abwägungsvorschlägen zu entnehmen ist, ergeben sich aus den
Hinweisen keine inhaltlichen Änderungsanforderungen an die jeweiligen
Planungen. Es sind lediglich redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen
erforderlich.
Da sich aus der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung keine
inhaltlichen Änderungen zu den jeweiligen Planentwürfen ergeben haben, sollten
die Bauleitplanverfahren mit der Vorbereitung der Satzungsbeschlüsse in den
vorgelegten Formen zum Abschluss gebracht werden.
Da es sich in planungsrechtlicher Hinsicht um jeweils selbstständige
Planverfahren handelt, ist der Satzungsbeschluss entsprechend zu jedem der drei
Planfälle zu fassen.
Beschlussvorschlag:
a) Am Tannenkamp
1.
Zu den während der Öffentlichkeits – und
Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“ mit örtlichen
Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen
Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
2.
Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung „Am
Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als
Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
b) Föhrenkamp
1.
Zu den während der Öffentlichkeits – und
Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ mit örtlichen
Bauvorschriften in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen
Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
2.
Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9, 6. Änderung
„Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als
Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
c) Roggenkamp
1.
Zu den während der Öffentlichkeits – und
Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften
in der Zeit vom 08.02.2024 bis 11.03.2024 eingegangen Stellungnahmen wird im
Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4230 entschieden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2.
Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änderung
„Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als
Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Anlagen:
-
B-Plan
Entwürfe der öffentlichen Auslegungen
- Stellungnamen einschließlich der Abwägungsvorschläge aus der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung