Betreff
Umsetzung der 4. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Vorlage
2024/FB III/4228
Aktenzeichen
FBIII-Haa
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Kosten für die Erstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden über den allgemeinen Planungskostenansatz gedeckt.


Sachdarstellung:

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion des Umgebungslärms verabschiedet. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Kommunen werden durch diese Richtlinie verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese alle fünf Jahre zu überprüfen sowie fortzuschreiben. Aktuell wird die vierte Runde der Lärmaktionsplanung bearbeitet, welche bis spätestens zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein muss.

 

Verfahrensstand/Vorgehen:

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert im Verfahren eine Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Mitwirkung bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes. Zum Lärmaktionsplan ist gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) die Öffentlichkeit anzuhören. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie der Zwischenbericht haben daher in der Zeit vom 06. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024 ausgelegen und konnten zusätzlich im Internet abgerufen werden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten bei dieser frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen. Die eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 1) wurden vom Büro RP Schalltechnik ausgewertet und im Lärmaktionsplan (LAP) dokumentiert. Zwischenzeitlich hat Herr Pröpper einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Dieser ist als Anlage 2 angefügt. Herr Pröpper wird den ausgearbeiteten Entwurf einschließlich der empfohlenen Lärmminderungsmaßnahmen in der Sitzung erläutern.

Der Entwurf ist anschließend für die Öffentlichkeit und betroffenen Behörden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme auszulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung des Bauausschusses am 08.04.2024 vorgestellte Entwurf des Lärmaktionsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden werden über den Entwurf ortsüblich in Kenntnis gesetzt. Dazu wird der Entwurf der Lärmaktionsplanung mit der Möglichkeit veröffentlicht, Anregungen und Hinweise mitzuteilen.

 


Anlagen:

-       Stellungnahmen

-       Entwurf des Lärmaktionsplanes – Runde 4