Finanzierung:
Die Kosten für die Erstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden über den allgemeinen Planungskostenansatz gedeckt.
Sachdarstellung:
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union
eine Richtlinie zur Reduktion des Umgebungslärms verabschiedet. Die Richtlinie
verfolgt das Ziel, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu
vermeiden bzw. zu vermindern. Die Kommunen werden durch diese Richtlinie
verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese alle fünf Jahre zu
überprüfen sowie fortzuschreiben. Aktuell wird die vierte Runde der
Lärmaktionsplanung bearbeitet, welche bis spätestens zum 18. Juli 2024
abgeschlossen sein muss.
Verfahrensstand/Vorgehen:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert im Verfahren eine Information der
Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Mitwirkung bei
der Aufstellung des Lärmaktionsplanes. Zum Lärmaktionsplan ist gemäß § 47d des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) die Öffentlichkeit anzuhören. Die
Ergebnisse der Lärmkartierung sowie der Zwischenbericht haben daher in der Zeit
vom 06. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024 ausgelegen und konnten zusätzlich
im Internet abgerufen werden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten bei dieser
frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur
Lärmaktionsplanung bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen. Die eingegangenen
Stellungnahmen (siehe Anlage 1) wurden vom Büro RP Schalltechnik ausgewertet
und im Lärmaktionsplan (LAP) dokumentiert. Zwischenzeitlich hat Herr Pröpper
einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Dieser ist als Anlage 2 angefügt.
Herr Pröpper wird den ausgearbeiteten Entwurf einschließlich der empfohlenen
Lärmminderungsmaßnahmen in der Sitzung erläutern.
Der Entwurf ist anschließend für die Öffentlichkeit und betroffenen
Behörden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme auszulegen.
Beschlussvorschlag:
Der in der Sitzung des
Bauausschusses am 08.04.2024 vorgestellte Entwurf des Lärmaktionsplanes wird
zur Kenntnis genommen.
Die Öffentlichkeit sowie die
betroffenen Behörden werden über den Entwurf ortsüblich in Kenntnis gesetzt.
Dazu wird der Entwurf der Lärmaktionsplanung mit der Möglichkeit
veröffentlicht, Anregungen und Hinweise mitzuteilen.
Anlagen:
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Stellungnahmen
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Entwurf
des Lärmaktionsplanes – Runde 4