Betreff
Anlegung von drei Kleinspielfeldern auf der Sportanlage Göhlenweg - Gemeindliches Einverständnis zu der Baumaßnahme des VfL Edewecht
Vorlage
2024/FB III/4216
Aktenzeichen
To
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Der Verein strebt eine von der Gemeinde weitgehend unabhängige Finanzierung an, weil die entstehenden Kosten durch selbst eingeworbene Förder- und Sponsorenmittel gedeckt werden sollen. Über die Gewährung eines untergeordneten Gemeindezuschusses kann im Nachgang zum Baubeginn entschieden werden.

 


Sachdarstellung:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag wird im Auftrag des Vorstandes des VfL Edewecht eine Förderung der o. a. Baumaßnahme begehrt. Mit diesem Anliegen werden sich die gemeindlichen Gremien zu gegebener Zeit befassen. Damit der Verein grundsätzlich die Möglichkeit erhält, umgehend weitere Spielmöglichkeiten zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung die Erteilung des sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Diese Entscheidung beinhaltet keine Präjudiz für eine spätere finanzielle Unterstützung, schließt diese aber auch nicht aus formellen Gründen aus.

 

Damit die Bauarbeiten vom Verein aufgenommen werden können, ist zudem die Zustimmung der Gemeinde Edewecht als Grundstückseigentümerin erforderlich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der vielfältigen fachlichen Zusammenhänge mit anderen Betriebsvoraussetzungen der Sportanlage wird die Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Folgende Gesichtspunkte sind bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen:

 

Lärmemissionen

In rechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarkeit der neuen Spielfelder und die damit einhergehenden Lärmbelastungen fachgutachterlich festzustellen, um gegen eventuelle Beschwerden aus der Nachbarschaft gewappnet zu sein. Diesen Aspekt hat der VfL Edewecht auf Empfehlung der Verwaltung durch ein Gutachten des bereits bei der Planung der Sportanlage beauftragten Fachbüros Lux nachgewiesen (vgl. Anlage).

Das Gutachten setzt dabei allerdings voraus, dass im Regelfall eine Nutzung der Kleinspielfelder von Montag bis Donnerstag außerhalb der Ruhezeiten erfolgt. Am Freitag z. B. sind wegen einer höheren Auslastung der Sportanlage Restriktionen bei anderen Spielfeldern in Kauf zu nehmen.

Dem Schallgutachten liegen konkrete Annahmen zugrunde, die aus den Vereinsangaben zu den Nutzungszeiten der einzelnen Plätze abgeleitet wurden. Selbstverständlich sind diese gutachterlichen Annahmen bei den Spiel- und Trainingsansetzungen verbindlich einzuhalten.

 

Entwässerung

Es ist noch der Nachweis zu führen, dass die zusätzliche versiegelte Fläche keine nachteiligen Wirkungen auf das Entwässerungssystem der gesamten Sportanlage und hier insbesondere auf die Dränage hat.

Hierzu sind insbesondere der Platzaufbau und die Kapazitäten der für die Entwässerung in Anspruch genommenen vorhandenen Leitungen in hydraulischer Hinsicht zu betrachten. Sollten sich hierdurch Ableitungsschwierigkeiten erwarten lassen, wäre die Verlegung einer gesonderten Entwässerungsleitung zum Vorfluter notwendig.

 

Bauliche Schutzmaßnahmen

Die Herstellung der Kleinspielfelder ist mit weiteren Bodenaustauschmaßnahmen und Materialanlieferungen verbunden. Hierdurch können vorhandene Flächen, Entwässerungsanlagen etc. geschädigt werden. Um dem entgegenzuwirken, sind entsprechende Vorkehrungen vorzusehen oder z. B. durch die Wahl geeigneter Transportstrecken erforderlich.

 

Baugenehmigungsverfahren

Es ist zwingend notwendig, dass der Verein eine Baugenehmigung für das begehrte Vorhaben einholt. Eine offizielle Genehmigung hat aber auch den Vorteil, dass der Verein und die Gemeinde bei eventueller Kritik z. B. bezüglich der Lärmemissionen auf eine gesicherte Rechtsposition verweisen können.

 

Weitere Verpflichtungen des Vereins

Aufgrund der Installation zusätzlicher Flutlichtanlagen hat der VfL Edewecht die Verpflichtung übernommen, die Wallanlage in einem definierten Umfang zu bepflanzen und den Erfolg der Pflanzmaßnahmen durch eine Fertigstellungsanzeige zu gewährleisten. Da für diese Arbeiten wohl noch ein erheblicher Arbeitseinsatz vonnöten ist, wäre eine Darlegung des Vereins wünschenswert, wie diese Arbeiten parallel zu den anstehenden Bauarbeiten mit ehrenamtlich Tätigen bewältigt werden können.

 

Über die Zustimmung der Gemeinde und deren vorgenannten Voraussetzungen wird eine schriftliche Vereinbarung mit dem VfL Edewecht abgeschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

Zugunsten des VfL Edewecht wird für die Errichtung von drei Kleinspielfeldern auf der Sportanlage Göhlenweg der vorzeitige Maßnahmenbeginn ausgesprochen.

 

Die Gemeinde Edewecht stimmt dem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen zu:

 

-          Einholung einer Baugenehmigung,

-          Beachtung des eingeholten Lärmgutachtens bei der Herstellung und dem Betrieb der Kleinspielfelder,

-          Ausführung der Entwässerungsanlagen entsprechend der fachlichen Vorgaben hinzugezogener Experten,

-          Einhaltung erforderlicher baulicher Schutzmaßnahmen zugunsten vorhandener Spielflächen, Einrichtungen etc.,

-          Weiterführung der Pflanz- und Pflegearbeiten an der Wallanlage.

 


Anlagen:

- Antrag des VfL

- Schalltechnische Stellungnahme