Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat am 23.03.2023 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 29.01.2024 bis 14.03.2024 durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 21.03.2024 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Es wurde eine Feststellung in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Diese Feststellung betrifft die Abwicklung der Baumaßnahme zur Errichtung des Dorfhäuschens des Ortsbürgervereins Osterscheps, dem hierfür ein buchhalterisches Darlehen eingeräumt wurde. Hierin liegt nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Diese Feststellung wurde bereits im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2018 aufgenommen.

Die Bürgermeisterin hat mit Schreiben vom 21.03.2024 hierzu Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2020 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2020 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 265.857,76 € entstanden. Diese sind in der als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt, wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe entweder unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt wurden oder bereits vom Gemeinderat genehmigt worden sind. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils über der vorgenannten Wertgrenze liegen. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 123.279,27 € aus und sind gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu genehmigen.

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2020 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 1.424.285,76 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von 279.813,33 € aus; zusammen somit 1.704.099,09 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.  

 

Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben sich für die Rücklagen folgende Stände:

 

 

Rücklage für Überschüsse des

 

 

ordentlichen Ergebnisses

außerordentlichen Ergebnisses

Summe

Stand 31.12.2018

26.365.829,04 €

2.462.204,19 €

28.828.033,23 €

Ergebnis HHJ 2019

  3.321.855,18 €

    26.115,36 €

    3.347.970,54 €

Zwischenstand

29.713.584,22 €

2.468.319,55 €

32.181.903,77 €

Ergebnis HHJ 2020

  1.424.285,76 €

   279.813,33 €

    1.704.099,09 €

Stand zum 31.12.2020

31.137.869,98 €

2.748.132,88 €

33.886.002,86 €

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von insgesamt 19.178,49 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von insgesamt 123.279,27 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.    Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020 in der Fassung vom 23.03.2023.

 

3.    Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.424.285,76 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.    Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 279.813,33 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.    Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.

 

 


Anlagen:

1.    Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2020 vom 23.03.2023

2.    Entwurf des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamt vom 19.03.2024

3.    Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 21.03.2024 zum Prüfungsbericht

4.    Übersicht über die im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen