Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat am 23.03.2023 den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2020 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem
Zeitraum vom 29.01.2024 bis 14.03.2024 durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 21.03.2024 festgehalten. Der
Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass
der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine
Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin
sprechen.
Es wurde eine Feststellung in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Diese
Feststellung betrifft die Abwicklung der Baumaßnahme zur Errichtung des
Dorfhäuschens des Ortsbürgervereins Osterscheps, dem hierfür ein
buchhalterisches Darlehen eingeräumt wurde. Hierin liegt nach Ansicht des
Rechnungsprüfungsamtes ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Diese
Feststellung wurde bereits im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2018
aufgenommen.
Die Bürgermeisterin hat mit Schreiben vom 21.03.2024 hierzu Stellung
genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Der Jahresabschluss 2020 und der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.
Im Haushaltsjahr 2020 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 265.857,76 € entstanden. Diese sind in der
als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt,
wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe entweder unter
der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 €
liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt wurden oder bereits vom
Gemeinderat genehmigt worden sind. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw.
Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils über der vorgenannten Wertgrenze
liegen. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 123.279,27 € aus und sind gem. § 58
Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu
genehmigen.
Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2020 weist als ordentliches
Ergebnis einen Betrag von 1.424.285,76 € und als außerordentliches Ergebnis
einen Betrag von 279.813,33 € aus; zusammen somit 1.704.099,09 €. Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben
sich für die Rücklagen folgende Stände:
|
Rücklage für Überschüsse des |
|
|
|
ordentlichen Ergebnisses |
außerordentlichen Ergebnisses |
Summe |
Stand 31.12.2018 |
26.365.829,04 € |
2.462.204,19 € |
28.828.033,23 € |
Ergebnis HHJ 2019 |
3.321.855,18 € |
26.115,36 € |
3.347.970,54 € |
Zwischenstand |
29.713.584,22 € |
2.468.319,55 € |
32.181.903,77 € |
Ergebnis HHJ 2020 |
1.424.285,76 € |
279.813,33 € |
1.704.099,09 € |
Stand zum 31.12.2020 |
31.137.869,98 € |
2.748.132,88 € |
33.886.002,86 € |
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den
Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen
und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von insgesamt
19.178,49 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die
unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von insgesamt 123.279,27 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2020 in der Fassung vom 23.03.2023.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 1.424.285,76 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht das Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von 279.813,33 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde Edewecht
erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2020.
Anlagen:
1. Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2020 vom
23.03.2023
2. Entwurf des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamt vom
19.03.2024
3. Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 21.03.2024 zum
Prüfungsbericht
4. Übersicht über die im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen