Finanzierung:

 

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat am 01.06.2022 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 29.01.2024 bis 14.03.2024 durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 21.03.2024 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Es wurden keine Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen

 

Die Bürgermeisterin hat mit Schreiben vom 21.03.2024 zu dem Prüfungsbericht Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2019 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2019 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 58.349,84 € entstanden. Diese sind in der als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt, wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe von 46.425,89 € entweder unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt wurden oder bereits vom Gemeinderat genehmigt worden sind. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die noch nicht bewilligt wurden. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 11.923,95 € aus und sind gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu genehmigen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden versehentlich die Werte für die übertragenen Haushaltsreste im konsumtiven Bereich (Ergebnisrechnung) und im investiven Bereich (Finanzrechnung) nicht richtig aufgenommen. Deshalb sind die korrekten Werte in dem Beschluss über die Jahresabschlüsse zu benennen. Die Zusammensetzung der Werte ergeben sich aus der beigefügten Anlage Nr. 5

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2019 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 3.321.855,18 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von 26.115,36 € aus; zusammen somit 3.347.970,54 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.  

 

Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben sich für die Rücklagen folgende Stände:

 

 

Rücklage für Überschüsse des

 

 

ordentlichen Ergebnisses

außerordentlichen Ergebnisses

Summe

Stand 31.12.2018

26.365.829,04 €

2.462.204,19 €

28.828.033,23 €

Ergebnis HHJ 2019

   3.321.855,18 €

     26.115,36 €

   3.347.970,54 €

Stand zum 31.12.2019

29.713.584,22 €

2.468.319,55 €

32.181.903,77 €

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von insgesamt 46.425,89 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von insgesamt 11.923,95 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.    Die in der Anlage 5 zu dieser Beschlussvorlage aufgeführten Haushaltsreste werden gem. § 20 KomHKVO in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.

 

3.    Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 in der Fassung vom 01.06.2022.

 

4.    Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 3.321.855,18 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.    Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 26.115,36 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

6.    Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.

 

 


Anlagen:

1.    Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2019 vom 01.06.2022

2.    Entwurf des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamt vom 21.03.2024

3.    Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 21.03.2024 zum Prüfungsbericht

4.    Übersicht über die im Haushaltsjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

5.    Übersicht über die zu übertragenden Haushaltsermächtigungen (Haushaltsreste)