Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat am 01.06.2022 den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2019 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem
Zeitraum vom 29.01.2024 bis 14.03.2024 durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 21.03.2024 festgehalten. Der
Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass
der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine
Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin
sprechen.
Es wurden keine Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen
Die Bürgermeisterin hat mit Schreiben vom 21.03.2024 zu dem
Prüfungsbericht Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3
beigefügt.
Der Jahresabschluss 2019 und der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.
Im Haushaltsjahr 2019 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 58.349,84 € entstanden. Diese sind in der
als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt,
wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe von 46.425,89 €
entweder unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von
10.000,00 € liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt wurden oder
bereits vom Gemeinderat genehmigt worden sind. Unter dem Punkt B sind die Über-
bzw. Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die noch nicht bewilligt wurden. Sie
weisen einen Gesamtbetrag von 11.923,95 € aus und sind gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9
NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu genehmigen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden versehentlich die Werte
für die übertragenen Haushaltsreste im konsumtiven Bereich (Ergebnisrechnung)
und im investiven Bereich (Finanzrechnung) nicht richtig aufgenommen. Deshalb
sind die korrekten Werte in dem Beschluss über die Jahresabschlüsse zu
benennen. Die Zusammensetzung der Werte ergeben sich aus der beigefügten Anlage
Nr. 5
Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2019 weist als ordentliches
Ergebnis einen Betrag von 3.321.855,18 € und als außerordentliches Ergebnis
einen Betrag von 26.115,36 € aus; zusammen somit 3.347.970,54 €. Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben
sich für die Rücklagen folgende Stände:
|
Rücklage für Überschüsse des |
|
|
|
ordentlichen Ergebnisses |
außerordentlichen Ergebnisses |
Summe |
Stand 31.12.2018 |
26.365.829,04 € |
2.462.204,19 € |
28.828.033,23 € |
Ergebnis HHJ 2019 |
3.321.855,18 € |
26.115,36 € |
3.347.970,54 € |
Stand zum 31.12.2019 |
29.713.584,22 € |
2.468.319,55 € |
32.181.903,77 € |
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den
Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen
und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von insgesamt
46.425,89 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die
unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von insgesamt 11.923,95 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Die in der Anlage 5 zu dieser
Beschlussvorlage aufgeführten Haushaltsreste werden gem. § 20 KomHKVO in das
Haushaltsjahr 2020 übertragen.
3. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2019 in der Fassung vom 01.06.2022.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 3.321.855,18 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
5. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht das Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von 26.115,36 € der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
6. Der Rat der Gemeinde Edewecht
erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2019.
Anlagen:
1. Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2019 vom
01.06.2022
2. Entwurf des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamt vom
21.03.2024
3. Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 21.03.2024 zum
Prüfungsbericht
4. Übersicht über die im Haushaltsjahr 2019 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
5. Übersicht über die zu übertragenden Haushaltsermächtigungen
(Haushaltsreste)