Betreff
Beschluss nach dem Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz zu den Jahresabschlüssen 2021 und 2022
Vorlage
2024/FB I/4201
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Der Nds. Landtag hat in seiner 31. Sitzung in der 19. Wahlperiode am 07.02.2023 das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz) beschlossen und am 09.02.2024 verkündet. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind Regelungen, mit denen für einen Übergangszeitraum die Erstellung von kommunalen Jahresabschlüssen vereinfacht werden soll.

Dazu gehört u.a. der Verzicht auf die Vorlage bestimmter Bestandteile von Abschlüssen bis 2022 und die für Samtgemeinden sowie kreis- und regionsangehörigen Gemeinden, mit Ausnahme der großen selbständigen Städte sowie der Städte mit Sonderstatus, geschaffene Möglichkeit, von Prüfungen des Jahresabschlusses bis 2022 abzusehen.

 

Die Gemeinde Edewecht hat mittlerweile die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2020 vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland prüfen lassen. Die Ergebnisse der letzten Prüfung, die die Jahre 2019 und 2020 betreffen, werden in dieser Sitzung erörtert.

Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 und 2022 liegen dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor.

Insofern sind die Regelungen des o. g. Gesetzes nur für den Teil relevant, der sich auf die noch ausstehenden Prüfungen bezieht.

Auf Nachfrage hat das Rechnungsprüfungsamt erklärt, dass mit einer Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse frühestens im IV. Quartal 2024 gerechnet werden kann.

 

Die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 sind die letzten Abschlüsse, die noch aufzuholen sind. Die Arbeiten zum Jahresabschluss 2023 sind bereits fortgeschritten. Es ist beabsichtigt, diesen in der zweiten Jahreshälfte dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen. Damit wäre dieser Jahresabschluss zeitnah erstellt.

 

Die Ergebnisse der vorherigen Prüfungen haben stets ein gutes Ergebnis ausgewiesen. Im Durchschnitt hat das Rechnungsprüfungsamt lediglich eine Feststellung zu den Jahresabschlüssen vorzubringen. Im Vergleich zu den Prüfungen im gesamten Ammerland liegt der Durchschnitt bei 5 Feststellungen. Insofern kann bei den Jahresabschlüssen der Gemeinde Edewecht ein hohes Maß an Buchungs- und Rechtsqualität festgehalten werden.

 

Das o. g. Gesetz eröffnet die Möglichkeit, von einer Prüfung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 abzusehen. Das Rechnungsprüfungsamt und die Kommunalaufsicht wären über einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zu informieren.

 

Mit einem dahingehenden Beschluss könnte die Aufholung der Jahresabschlüsse abgeschlossen werden. Angesichts der bislang gezeigten guten Qualität der vorherigen Jahresabschlüsse ist von einem geringen Risiko auszugehen, dass diese Jahresabschlüsse in einem stärkeren Maße beanstandet worden wären. Zumal sich die gesetzliche Möglichkeit des Prüfungsverzichtes sich erst kurz vor Fertigstellung des Jahresabschlusses 2022 ergeben hat.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat mit dem beiliegenden Schreiben vom 22.02.2024 seine Bedenken gegen einen möglichen Prüfungsverzicht vorgebracht. Es verweist darauf, dass für den Jahresabschluss 2023 nur ein eingeschränktes Testat erteilt werden kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte ein Verzicht auf die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 die Aufholung der Jahresabschlüsse bereits nach dem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates abschließen lassen. Jedoch ist der zeitliche Vorteil dessen eher gering, wenn die Prüfung dieser Jahresabschlüsse bereits im IV. Quartal 2024 beginnen würde. Zudem würde bei einer Prüfung dieser Jahresabschlüsse das eingeschränkte Testat für die folgenden Jahresabschlüsse entfallen. Somit würde ein dahingehender Beschluss keine deutlich überwiegenden Vorteile bringen.

 


Beschlussvorschlag:

1.  Von der Möglichkeit, auf die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 und 2022 gem. § 2 des Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes zu verzichten, wird abgesehen.

 

 


Anlagen:

-       Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz

-       Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes