Finanzierung:
Die Ernennung neuer
Funktionsträger, auch kommissarisch, hat keine finanziellen Auswirkungen.
Bedingt durch ausscheidende Führungskräfte bleiben die Gesamtkosten von
Aufwandsentschädigungen unverändert.
Sachdarstellung:
Bei der Ortsfeuerwehr Osterscheps endet zum 31.03.2024 die Amtszeit des
Ortsbrandmeisters Ralf Jürgens-Tatje.
Im Rahmen der am 02.02.2024 durchgeführten Versammlung der Ortsfeuerwehr
Osterscheps wurde der bisherige Stellvertreter der Hauptlöschmeister Klaus
Oltmer mit Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten zur Ernennung zum
Ortsbrandmeister ab dem 01.04.2024 vorgeschlagen.
Mit der Wahl von Klaus Oltmer zum Ortsbrandmeister war der Posten des
stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr ebenfalls ab dem
01.04.2024 neu zu besetzen. Hierfür wurde mit Mehrheit der anwesenden
Wahlberechtigten der Oberfeuerwehrmann Nils Kwiatkowski zur Ernennung
vorgeschlagen.
Herr Kwiatkowski verfügt aktuell nicht über den entsprechenden Ausbildungsstand
(mindestens Gruppenführerlehrgang) zur Übernahme des Postens. Eine Ernennung
kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen. Eine kommissarische Wahrnehmung nach § 12 der
Feuerwehrverordnung (FwVO) Niedersachsen kommt nicht ohne weiteres in Betracht,
da auch hierfür der erforderliche Ausbildungsstand (mindestens
Truppführerlehrgang) nicht vorhanden ist.
Um Herrn Kwiatkowski dennoch kommissarisch mit den Aufgaben des stellv.
Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Osterscheps betrauen zu können, ist eine
Ausnahmegenehmigung nach § 13 der FwVO erforderlich. Diese wurde am 05.02.2024
beantragt und wird seitens des Landkreises bis zur Sitzung erteilt, so dass die
Regelungen zur kommissarischen Wahrnehmung des Amtes angewandt werden können.
Die kommissarische Wahrnehmung ist entsprechend den Regelungen der FwVO
auf zwei Jahre begrenzt. Herr Kwiatkowski wird die erforderlichen Lehrgänge
alsbald nachholen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Hauptlöschmeister Klaus Oltmer wird unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis mit einer Amtszeit von 6 Jahren, beginnend ab dem
01.04.2024, zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Osterscheps ernannt.
b) Der
Oberfeuerwehrmann Nils Kwiatkowski wird für zwei Jahre, beginnend ab dem
01.04.2024, mit der kommissarischen Wahrnehmung des Amtes des stellvertretenden
Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Osterscheps gem. §§ 12, 13 FwVO beauftragt.
Anlagen:
-
Mitteilung
des Gemeindebrandmeisters über das Wahlergebnis
-
Stellungnahme
des Kreisbrandmeisters