Betreff
Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht - Ortsbrandmeister und stellvertretender Ortsbrandmeister Osterscheps
Vorlage
2024/FB II/4197
Aktenzeichen
126.01.01.13.02 - GR
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Ernennung neuer Funktionsträger, auch kommissarisch, hat keine finanziellen Auswirkungen. Bedingt durch ausscheidende Führungskräfte bleiben die Gesamtkosten von Aufwandsentschädigungen unverändert.

 

 


Sachdarstellung:

Bei der Ortsfeuerwehr Osterscheps endet zum 31.03.2024 die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Ralf Jürgens-Tatje.

 

Im Rahmen der am 02.02.2024 durchgeführten Versammlung der Ortsfeuerwehr Osterscheps wurde der bisherige Stellvertreter der Hauptlöschmeister Klaus Oltmer mit Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten zur Ernennung zum Ortsbrandmeister ab dem 01.04.2024 vorgeschlagen.

 

Mit der Wahl von Klaus Oltmer zum Ortsbrandmeister war der Posten des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr ebenfalls ab dem 01.04.2024 neu zu besetzen. Hierfür wurde mit Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten der Oberfeuerwehrmann Nils Kwiatkowski zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Kwiatkowski verfügt aktuell nicht über den entsprechenden Ausbildungsstand (mindestens Gruppenführerlehrgang) zur Übernahme des Postens. Eine Ernennung kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt  erfolgen. Eine kommissarische Wahrnehmung nach § 12 der Feuerwehrverordnung (FwVO) Niedersachsen kommt nicht ohne weiteres in Betracht, da auch hierfür der erforderliche Ausbildungsstand (mindestens Truppführerlehrgang) nicht vorhanden ist.

Um Herrn Kwiatkowski dennoch kommissarisch mit den Aufgaben des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Osterscheps betrauen zu können, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 13 der FwVO erforderlich. Diese wurde am 05.02.2024 beantragt und wird seitens des Landkreises bis zur Sitzung erteilt, so dass die Regelungen zur kommissarischen Wahrnehmung des Amtes angewandt werden können.

Die kommissarische Wahrnehmung ist entsprechend den Regelungen der FwVO auf zwei Jahre begrenzt. Herr Kwiatkowski wird die erforderlichen Lehrgänge alsbald nachholen.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)    Der Hauptlöschmeister Klaus Oltmer wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit einer Amtszeit von 6 Jahren, beginnend ab dem 01.04.2024, zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Osterscheps ernannt.

b)    Der Oberfeuerwehrmann Nils Kwiatkowski wird für zwei Jahre, beginnend ab dem 01.04.2024, mit der kommissarischen Wahrnehmung des Amtes des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Osterscheps gem. §§ 12, 13 FwVO beauftragt. 

 

 


Anlagen:

-       Mitteilung des Gemeindebrandmeisters über das Wahlergebnis

-       Stellungnahme des Kreisbrandmeisters