Betreff
Ortsverein Friedrichsfehn e.V.;
Zuschuss zur Anmietung eines Dorfgemeinschaftshauses
Vorlage
2024/FB II/4194
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Da im Budget der Dorfgemeinschaftshäuser lediglich noch ein Betrag in Höhe von 2.500,- € zur Verfügung steht, ist der Restbetrag in Höhe von 6.500,- € über den Teilhaushalt des Fachbereiches II zu finanzieren. Entsprechende Mittel könnten im Budget der Elterninitiative Zwergenland eingespart werden. Für die Folgejahre wäre jeweils ein Betrag in Höhe von 12.000,- € einzuplanen.

 

 


Sachdarstellung:

Der Ortsverein Friedrichsfehn e.V. ist seit Jahren auf der Suche nach einer zentral gelegenen Immobilie zur Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus.

 

Neben fehlenden Lagermöglichkeiten (Weihnachtsbeleuchtung, Equipment Theatergruppe) benötigt der Verein dringend Räumlichkeiten für die Durchführung und Ausweitung seiner zahlreichen Aktivitäten zur Förderung der Dorfgemeinschaft.

 

Derzeit plant der Verein seine Veranstaltungen überwiegend im Freien. Regelmäßige Sitzungen und andere Aktionen werden aktuell im Landhaus Friedrichsfehn durchgeführt. Aufgrund der Öffnungszeiten sowie der anderweitigen Belegung des Landhauses ist der Verein in seinen Möglichkeiten jedoch limitiert, sodass der Bedarf nach eigenen Räumlichkeiten immer größer wird. Auch andere Friedrichsfehner Vereine und Vereinigungen (Theatergruppe, Shanty-Chor Friedrichsfehn, gemischter Chor Wilhelmslust, Landvolkverein u. Seniorengruppe der AWO) würden eine entsprechende Immobilie für Treffen und Vereinsveranstaltungen effektiv nutzen, da die Öffnungszeiten im Landhaus gerade in den Nachmittagsstunden eingeschränkt wurden.

 

Nunmehr bietet sich für den Ortsverein Friedrichsfehn e.V. die einmalige Gelegenheit eine geeignete Immobilie in zentraler Lage in der Dorfstraße 40 anzumieten. Es handelt sich um ein Wohnhaus mit einer Größe von ca. 180 qm mit anliegendem Stallgebäude und großer Hof- und Gartenfläche.

 

Die Eigentümer des Hauses haben dem Ortsverein die Immobilie zur langjährigen Anmietung angeboten und legen viel Wert darauf, dass das bestehende Gebäude sowie die Nebenflächen erhalten bleiben und von der Dorfgemeinschaft genutzt werden.

 

Die Gemeinde Edewecht unterhält in verschiedenen Bauerschaften Dorfgemeinschaftsanlagen. Eine solche Anlage steht in Friedrichsfehn nicht zur Verfügung. Für die anderen Dorfgemeinschaftsanlagen werden von der Gemeinde Edewecht ein Großteil der Kosten übernommen. Die gestaffelte Miete inklusive aller Nebenkosten würde hier monatlich 1.057,- € betragen und im Laufe der Jahre auf 1.257,- € steigen. Es ist beabsichtigt, zum 01.04.2024 einen Mietvertrag für einen Zeitraum von 20 Jahren zu schließen.

 

Neben den warmen Mietkosten sind im Finanzierungsplan des Vereins die jährlichen Instandhaltungskosten sowie Kosten für Inventaranschaffungen eingeplant. Der Verein rechnet in den nächsten Jahren mit maximalen Kosten in Höhe von jährlich 20.000,- €. Der Verein kann einen Teil der jährlichen Kosten über laufende Einnahmen und Rücklagen finanzieren und beantragt einen Zuschuss von monatlich 1.000,- € für die Dauer des zu schließenden Mietvertrages.

 

Insoweit wird verwaltungsseits vorgeschlagen, dem Antrag stattzugeben und dem Ortsverein Friedrichsfehn e.V. beginnend ab dem 01.04.2024 einen monatlichen Zuschuss zu den laufenden Kosten für die Anmietung der Immobilie zu gewähren.

 

 


Beschlussvorschlag:

Für den Ortsverein Friedrichsfehn e.V. wird beginnend ab dem 01.04.2024 ein monatlicher Zuschuss für die Anmietung der Immobilie an der Dorfstr. 40 in Friedrichsfehn über monatlich 1.000,- € gewährt.

 

 


Anlagen:

Antrag des Ortsvereins Friedrichsfehn e.V.