Erarbeitung von Vorentwürfen und Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Finanzierung:
Die Verfahrenskosten
sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Sachdarstellung:
Rückblick
Zu dem Projekt eines Solarparks am Brombeerweg in Jeddeloh I konnte
erstmals bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 28.02.2023 beraten
werden. Zum Ganzen kann daher auf die damalige Beratungsvorlage (2023/FB
III/3985) sowie die Projekte (SP/0044/2023) verwiesen werden. Seinerzeit wurde
das Vorhaben durch den Eigentümer und die Projektierer der Greenovative GmbH,
Nürnberg, vorgestellt. Die Lage der Vorhabenfläche ist der Anlage Nr. 1
zu entnehmen.
Als Besonderheit an diesem Projekt waren seinerzeit folgende Punkte
herauszustellen, aus denen sich auch die weiteren Aufgabenstellungen ableiten
lassen:
-
Lage
außerhalb eines Clusters gemäß des Gesamträumlichen Konzeptes zur
Freiflächenphotovoltaik
-
Widerspruch
zu den Zielen der Raumordnung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des
Landkreises Ammerland aus dem Jahr 1996 (RROP 1996)
Aufgabenstellung
Hieraus waren für das weitere Verfahren folgende Aufgabenstellungen
abzuleiten und zu bearbeiten:
a)
Darlegung
der besonderen Qualität des Vorhabens im Hinblick auf die ökologische
Aufwertung der Vorhabenfläche
b)
Nachweis
der agrarstrukturellen Unbedenklichkeit des Vorhabens
c)
Ausräumung
der raumordnerischen Hindernisse für die Bauleitplanung
zu a) Gemäß den
Planungsempfehlungen zum Gesamträumlichen Konzept ist für Vorhaben außerhalb
von Clusterflächen festgelegt, dass diese gleichsam als „Eintrittskarte“ für
eine Gremienberatung darzulegen haben, dass durch das Vorhaben eine besondere
Qualität z. B. durch eine um 25 % über das erforderliche Maß hinausgehende
ökologische Aufwertung der Vorhabenfläche erreicht werden kann.
Dies konnte von den Projektierern bereits in der Sitzung des
Bauausschusses am 28.02.2023 dargelegt werden. Auf die damalige Beratung
(Fundstellen s. o.) wird diesbezüglich verwiesen.
In der anstehenden Sitzung wird auf diesen Aspekt aber noch zusätzlich
durch die Projektierer von Greenovative insbesondere mit Blick auf die
Standorteigenschaften als derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzter
Standort auf entwässertem Moorboden eingegangen.
zu b) Ganz
grundsätzlich ist nach den Planungsempfehlungen zum Gesamträumlichen Konzept
die agrarstrukturelle Unbedenklichkeit des Vorhabens fachlich zu bestätigen.
Zuständig für diese fachliche Begutachtung ist die Landwirtschaftskammer
Niedersachsen – Bezirksstelle Oldenburg.
Wie der Anlage Nr. 2 zu entnehmen ist, wurde die agrarstrukturelle
Unbedenklichkeit zwischenzeitlich von der Landwirtschaftskammer bescheinigt.
zu c) Am
anspruchsvollsten hat sich die Ausräumung der raumordnerischen Hindernisse für
die Bauleitplanung herausgestellt. Wie bereits in der Sitzung am 28.02.2023
ausgeführt und in der letzten Sitzung des Bauausschusses noch einmal dargelegt,
stand der Durchführung eines Bauleitplanverfahrens die Festlegung dieses
Bereiches als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung Torf im RROP 1996
entgegen. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung
anzupassen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Bauleitplan keine
Festsetzungen beinhalten darf, die den Zielen der Raumordnung entgegenstehen.
Zwar befindet sich der Landkreis Ammerland seit 2017 in der
Neuaufstellung seines RROP. Bis zum Inkrafttreten des neuen RROP sind aber die
bisherigen Regelungen des RROP maßgeblich.
Die Eröffnung der Möglichkeit, eine Fläche mit einem Solarpark bebauen zu
können, hätte deshalb dem Ziel des RROP 1996 widersprochen, diese Fläche
vorrangig der Möglichkeit des Torfabbaus zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Abstimmungs- und Erörterungsgespräche zu dieser Thematik
war vom Landkreis Ammerland in rechtlicher Hinsicht mit Blick auf ein
geordnetes Neuaufstellungsverfahren und die Vermeidung eines ungewollten
Präzedenzfalles letztlich an dem Erfordernis zur Durchführung eines förmlichen
Zielabweichungsverfahrens festzuhalten.
Dieses wurde von der Gemeinde Edewecht als Planungsträger der
Bauleitplanung mit dem als Anlage Nr. 3 beigefügten Antrag eingeleitet.
Vom Landkreis wurde unter Einholung des Einvernehmens der nach
Einschätzung des Landkreises von dieser Entscheidung fachlich betroffenen
Stellen (Landesamt für Bergbau Energie und Geologie sowie Amt für Umwelt und
Klimaschutz des Landkreises), der Gemeinde mit Bescheid vom 08.01.2024
letztlich die Zulassung erteilt, von den Zielen des RROP 1996 im erforderlichen
Maße abweichen zu dürfen. Der Zulassungsbescheid einschließlich Anlagen liegt
als Anlage Nr. 4 bei.
Bauleitplanverfahren
Nach Lösung der oben genannten Aufgabenstellungen kann somit nun das
förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
Der hierbei vorzunehmende erste Verfahrensschritt der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB dient insbesondere dazu, von den
einschlägigen Fachbehörden zu den umwelt- und artenschutzrelevanten Anforderungen
an die Planung Hinweise und Anregungen zu erhalten bzw. die hierzu bereits im
Vorentwurf enthaltenen Aussagen einer ersten fachlichen Überprüfung zuzuführen.
In der Sitzung werden sowohl Vertreter der Greenovative GmbH als auch
Frau Sigrid Rath vom Planungsbüro EE-Plan, Cuxhaven, zum Projekt und zum Stand
des Bauleitplanverfahrens vortragen.
Hierbei werden sie insbesondere die weiteren Anforderungen an die
Bauleitplanung und das Vorhaben auch in natur- und klimaschutzrelevanter
Hinsicht näher erläutern. Diese ergeben sich zum einen aus den Anforderungen
der Gemeinde Edewecht an die besondere ökologische Qualität des Vorhabens. Zum
anderen wird auf die besonderen Standortbedingungen einzugehen sein, die sich
aus der Eigenschaft als bislang intensiv landwirtschaftlich genutzter
Moorstandort ergeben.
Im Vorgriff hierauf kann bereits festgehalten werden, dass im Zuge des
Zielabweichungsverfahrens eine Begutachtung der Bodeneigenschaften im
Vorhabengebiet erfolgt ist. Hieraus ergibt sich, dass auf der ganz
überwiegenden Fläche die ursprüngliche Torfauflage durch Tiefenumbruch bzw.
Kuhlung unwiederbringlich gestört ist. Dies wirkt sich somit nicht nur
hinsichtlich der Eignung der Fläche für eine Rohstoffgewinnung im Sinne des
alten RROP entscheidend aus. Vielmehr ist hieraus auch abzuleiten, dass das
Vorhabengebiet für eine Wiedervernässung zur Unterbindung der weiteren
Torfzehrung nicht geeignet erscheint. Die Bodenerkundung ist als Anlage Nr.
5 beigefügt.
Die Vorentwürfe der Planzeichnungen der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 205 „Solarpark
Brombeerweg“ in Jeddeloh I sind als Anlagen Nr. 6 und 7 beigefügt.
Die umfassenden und abschließenden Regelungen zu Umwelt-, Arten- und
Klimaschutz werden auf Grundlage der Beteiligungsergebnisse aus der jetzt
anstehenden frühzeitigen Beteiligung bis zur Beratung über die verbindlichen
Auslegungsentwürfe in die Planunterlagen integriert.
Einschätzung der Verwaltung
Das Vorhaben stellt sich nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin als
sehr gutes Einstiegsvorhaben für eine Solarparkausweisung dar. Nach erfolgter
Zulassung der Zielabweichung durch den Landkreis sind die planungsrechtlichen
Hindernisse ausgeräumt. Die agrarstrukturelle Unbedenklichkeit des Vorhabens
wurde durch die Landwirtschaftskammer bescheinigt. Durch entsprechende konkrete
Maßnahmen, die über den Bebauungsplan planungsrechtlich und über den parallel
im weiteren Verfahren abzuschließenden städtebaulichen Vertrag abgesichert
werden können, kann eine ökologische Aufwertung unter Einbindung in das
Landschaftsbild erreicht werden. Die Durchlässigkeit der Vorhabenfläche im
Sinne der Förderung eines Biotopverbundes, wie im Landschaftsrahmenplan des
Landkreises vorgesehen, kann durch entsprechende Festsetzungen ebenfalls
gewährleistet werden. Die Überführung der Fläche in eine ausgeprägt extensive
Nutzung gewährt außerdem eine auf die konkreten Verhältnisse vor Ort angepasste
Schonung des noch verbliebenen kohlenstoffhaltigen Bodenanteils.
Die Einleitung des förmlichen Planverfahrens dient außerdem der Sicherung
der Einspeisezusage der EWE für dieses Vorhaben.
Beschlussvorschlag:
Den in der Sitzung des
Bauausschusses am 30.01.2024 erarbeiteten Vorentwürfen der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 205 „Solarpark
Brombeerweg“ in Jeddeloh I wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf Grundlage der Vorentwürfe gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Planungen durchzuführen.
Anlagen:
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Lageplan
-
Bescheinigung
der agrarstrukturellen Unbedenklichkeit
-
Antrag
Zielabweichung
-
Zulassung
Zielabweichung
-
Bodengutachten
-
Vorentwurf
33. FNP-Änderung 2013
-
Vorentwurf
B-Plan Nr. 205 „Solarpark Brombeerweg“