Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Edewecht gewährt den Beamtinnen und Beamten Zuwendungen nach
der Niedersächsischen Verordnung über die Gewährung von Geldzuwendungen an
Beamtinnen und Beamte der Kommunen.
Entsprechende Mittel werden über das Personalbudget im Haushaltsjahr 2024
ff. zur Verfügung gestellt.
Sachdarstellung:
Mit der am 17.11.2023 in Kraft getretenen Verordnung des
Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport über Geldzuwendungen an
Beamtinnen und Beamte in Kommunen wird es den Kommunen ermöglicht, ihren
Beamtinnen und Beamten neben der Besoldung verschiedene Zusatzleistungen
anzubieten und auf diesem Wege ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.
Zu den als „sonstige Geldzuwendungen" bezeichneten Leistungen zählen
insbesondere Zuschüsse zu ÖPNV-Tickets und Fahrradleasingverträgen mit einem
Höchstbetrag von insgesamt 40 Euro je Kalendermonat sowie Maßnahmen zur
Förderung und zum Erhalt der Gesundheit im Umfang von ebenfalls bis zu 40 Euro
je Kalendermonat. Des Weiteren können zu besonderen persönlichen Anlässen
ebenso 40 Euro gewährt werden.
Bei der Gemeinde Edewecht könnten 14
Beamtinnen und Beamte in den Genuss der Geldzuwendung gelangen. Bei einem
Vollzeitäquivalent von 12,78 ergebe sich daraus ein zusätzlicher
Personalaufwand von rd. 6.100 € p.a.. Weil es bereits ein entsprechendes
Angebot an die Tarifbeschäftigten der Gemeinde Edewecht gibt, sollte von der
Möglichkeit der zusätzlichen Geldzuwendung für Beamtinnen und Beamte der
Gemeinde Edewecht Gebrauch gemacht werden.
Finanzierung:
Die zusätzlichen Mittel sind über das
Personalbudget zu erwirtschaften.
Anlagen:
- Verordnungstext