Betreff
Geldzuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2023/FB I/4182
Art
Personalvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Edewecht gewährt den Beamtinnen und Beamten Zuwendungen nach der Niedersächsischen Verordnung über die Gewährung von Geldzuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Kommunen.

 

Entsprechende Mittel werden über das Personalbudget im Haushaltsjahr 2024 ff. zur Verfügung gestellt.

 


Sachdarstellung:

 

Mit der am 17.11.2023 in Kraft getretenen Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport über Geldzuwendungen an Beamtinnen und Beamte in Kommunen wird es den Kommunen ermöglicht, ihren Beamtinnen und Beamten neben der Besoldung verschiedene Zusatzleistungen anzubieten und auf diesem Wege ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Zu den als „sonstige Geldzuwendungen" bezeichneten Leistungen zählen insbesondere Zuschüsse zu ÖPNV-Tickets und Fahrradleasingverträgen mit einem Höchstbetrag von insgesamt 40 Euro je Kalendermonat sowie Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit im Umfang von ebenfalls bis zu 40 Euro je Kalendermonat. Des Weiteren können zu besonderen persönlichen Anlässen ebenso 40 Euro gewährt werden.

 

Bei der Gemeinde Edewecht könnten 14 Beamtinnen und Beamte in den Genuss der Geldzuwendung gelangen. Bei einem Vollzeitäquivalent von 12,78 ergebe sich daraus ein zusätzlicher Personalaufwand von rd. 6.100 € p.a.. Weil es bereits ein entsprechendes Angebot an die Tarifbeschäftigten der Gemeinde Edewecht gibt, sollte von der Möglichkeit der zusätzlichen Geldzuwendung für Beamtinnen und Beamte der Gemeinde Edewecht Gebrauch gemacht werden.

 


Finanzierung:

 

Die zusätzlichen Mittel sind über das Personalbudget zu erwirtschaften.

 


Anlagen:

 

-       Verordnungstext