Betreff
Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2023/FB II/4171
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Bei einer Ernennung eines zweiten stellvertretenden Gemeindebrandmeistes sind ab dem Haushaltsjahr 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 1.972,50 € einzuplanen.

 

 


Sachdarstellung:

Mit Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Edewecht zum 01.01.2024 wurde die Möglichkeit zur Ernennung von zwei Stellvertretern für den Gemeindebrandmeister eingeführt. Dieser Schritt wurde aufgrund der stark erweiterten Aufgaben eines Gemeindebrandmeisters nötig, um diese auf mehrere Schultern verteilen zu können.

 

Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht hat sich in seiner Sitzung am 17.10.2023 per Wahl dafür ausgesprochen, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Edewecht, Oberbrandmeister Dirk Gerdes-Röben, zur Ernennung ab dem 01.01.2024 vorzuschlagen.

 

Der Gemeindebrandmeister und der Kreisbrandmeister wurden entsprechend um Stellungnahmen gebeten. Beide äußern gegen die Ernennung keine Bedenken.  

 

Durch die Ernennung eines zweiten Stellvertreters wäre ab dem 01.01.2024 eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.972,50 € zu gewähren, die zusätzlich im Haushalt berücksichtigt werden müsste.

 

 


Beschlussvorschlag:

Unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis wird Oberbrandmeister Dirk Gerdes-Röben, Edewecht, beginnend am 01.01.2024 bei einer Amtszeit von sechs Jahren zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeindefeuerwehr Edewecht ernannt.

 

 


Anlagen:

Stellungnahme des Kreisbrandmeisters