Finanzierung:
Bei einer Ernennung
eines zweiten stellvertretenden Gemeindebrandmeistes sind ab dem Haushaltsjahr
2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 1.972,50 € einzuplanen.
Sachdarstellung:
Mit Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Edewecht zum 01.01.2024 wurde die Möglichkeit zur Ernennung von zwei
Stellvertretern für den Gemeindebrandmeister eingeführt. Dieser Schritt wurde
aufgrund der stark erweiterten Aufgaben eines Gemeindebrandmeisters nötig, um
diese auf mehrere Schultern verteilen zu können.
Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht hat sich in
seiner Sitzung am 17.10.2023 per Wahl dafür ausgesprochen, den stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Edewecht, Oberbrandmeister Dirk
Gerdes-Röben, zur Ernennung ab dem 01.01.2024 vorzuschlagen.
Der Gemeindebrandmeister und der Kreisbrandmeister wurden entsprechend um
Stellungnahmen gebeten. Beide äußern gegen die Ernennung keine Bedenken.
Durch die Ernennung eines zweiten Stellvertreters wäre ab dem 01.01.2024
eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.972,50 € zu gewähren, die
zusätzlich im Haushalt berücksichtigt werden müsste.
Beschlussvorschlag:
Unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis wird Oberbrandmeister Dirk Gerdes-Röben, Edewecht,
beginnend am 01.01.2024 bei einer Amtszeit von sechs Jahren zum
stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeindefeuerwehr Edewecht ernannt.
Anlagen:
Stellungnahme des Kreisbrandmeisters