Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2025 - 2027
Vorlage
2023/FB I/4170
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Planungen für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigen die zum Teilstrategiefeld Finanzen erarbeiteten Ziele und fußen auf dem Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2024 vom 12.09.2023 (Vorlagen Nr. 2023/FB I/4106). Zur Stärkung der Eigenfinanzierungskraft war es allerdings erforderlich, gegenüber den aus den Fachbereichen angemeldeten Mitteln deutliche Kürzungen vorzunehmen. Für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen belaufen sich diese auf rd. 1,8 Millionen €. Gleichwohl diese Kürzungen grundsätzlich flächendeckend vorgenommen wurden, ist der Bereich der baulichen Unterhaltung hiervon besonders betroffen. Es bleibt hier zwar immer noch ein Gesamtansatz von rd. 3,16 Mio. €, welcher sich etwas oberhalb des Vorjahresniveaus bewegt, trotzdem dürfen die Konsolidierungsbemühungen nicht zu Lasten der gemeindlichen Infrastruktur gehen.

Unter dieser Prämisse können die strategischen Ziele, keine Kredite im Kernhaushalt aufzunehmen, die Entschuldung weiter voranzutreiben, aus dem Ergebnishaushalt einen substanziellen Beitrag zum Finanzhaushalt zu erwirtschaften und ein Investitionsniveau anzusetzen, welches sich an den finanziellen Möglichkeiten orientiert, auf der Planungsebene erreicht werden. Damit dieses auch in der Haushaltsausführung gelingt, wird es im kommenden Haushaltsjahr auf eine besondere Ausgabendisziplin ankommen.

 

Ergebnishaushalt

 

Für das Haushaltsjahr 2024 und den sich anschließenden Ergebnisplanungszeitraum wurde von gleichbleibenden Hebesätzen (Grundsteuer A und B 335 %, Gewerbesteuer 360 %) ausgegangen. Die Kreisumlage wurde mit 32 % angenommen. Dies berücksichtigt die aktuelle Beschlusslage des Kreises. Sollte es zu einer Anpassung der Kreisumlage auf 34 % bei gleichzeitiger Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Kindertagesstätten kommen, würde sich für die Gemeinde Edewecht hieraus eine Ergebnisverbesserung für das Jahr 2024 von rd. 275.000 € ergeben. Der Grundbetrag wurde mit 1.360 € angenommen und berücksichtigt eine sich aus den Orientierungsdaten ergebende Verbesserung von 0,4 % gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 ergibt sich eine deutliche Steigerung bei den Personalkosten, diese liegen mit insgesamt veranschlagten rd. 13,46 Mio. € rd. 1,2 Mio. € bzw. rd. 10 % über dem bisherigen Planansatz. Dies ist in erster Linie auf die hohen Tarifabschlüsse zurückzuführen. Allerdings ist auch dieser Ansatz gegenüber der Mittelanmeldung um rd. 600T€ gekürzt worden, sodass auch bei den Personalaufwendungen Anstrengungen unternommen werden müssen, diesen Ansatz in der Haushaltsausführung nicht zu überschreiten.

 

Daraus resultiert folgende Gesamtbetrachtung für das Haushaltsjahr 2024:

 

Summe ordentliche Erträge:

50.894.200 €

Summe ordentliche Aufwendungen:

49.894.400 €

Ordentliches Ergebnis:

999.800 €

 

Die Gesamterträge verzeichnen damit gegenüber dem Vorjahresansatz eine Verbesserung von rd. 4,78 Mio. €, welche im Wesentlichen auf die um rd. 3,8 Mio. € auf rd. 9,08 Mio. € deutlich gestiegenen Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist. Die Arithmetik des Finanzausgleiches führte im Jahr 2023 zu einem deutlichen Einschnitt, der sich im kommenden Jahr wieder nivelliert. Die Gesamtsumme der Steuererträge liegt mit rd. 25,47 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau (25,24 Mio. €).

 

Die Gesamtaufwendungen liegen ungefähr auf dem Vorjahresniveau (+185.500 €). Den bereits dargelegten deutlichen Steigerungen bei den Personalaufwendungen stehen geringere Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen gegenüber (- rd. 1,06 Mio. €). Neben den bereits angesprochenen Kürzungen in diesem Bereich, ist hier auch der Rückgang bei den Energiekosten zu nennen. Mit insgesamt rd. 2,46 Mio. € liegt der Ansatz rd. 780.000 T€ unter dem Vorjahresansatz, aber immer noch rd. 1,4 Mio. € über dem Ansatz für das Haushaltsjahr 2022.

 

Über den Ergebnisplanungszeitraum 2025 bis 2027 ist derzeit unter Berücksichtigung von weiter leicht steigenden Erträgen bei den Steuern und Zuwendungen von weiteren Verbesserungen auszugehen, so dass sich die Ergebnisse voraussichtlich weiterhin positiv gestalten werden (2025: +2.242.800 €, 2026: +2.401.700 €, 2027: +2.808.800 €).

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt spiegelt sich die strategische Ausrichtung der Gemeinde in einem besonderen Maße wider. Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wird für das kommende Haushaltsjahr mit rd. 2,89 Mio. € veranschlagt und liegt damit rd. 4,35 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Über den Finanzplanungszeitraum steigt dieser sodann weiter an (2025: 4.408.400 €, 2026: 4.538.500, 2027: 4.904.500 €). Das Ziel, hierüber einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung des Investitionsprogramms zu generieren, wird damit erreicht.

Gleichzeitig wird das Investitionsniveau auf ein realistisches Maß reduziert; die Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit beläuft sich für das kommende Haushaltsjahr auf rd. 7,33 Mio. €. Über den Finanzplanungszeitraum steigt dieser Betrag in den Jahren 2025 (rd. 10,35 Mio. €) und 2026 (rd. 9,73 Mio. €) zwar wieder an, flacht im Jahr 2027 allerdings auch wieder ab (6,01 Mio. €), so dass das Investitionsniveau im Mittel bei rd. 8,36 Mio. € liegt. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass eine Aufnahme von Krediten im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht erforderlich ist und in der Folge der Schuldenstand im kommenden Jahr um rd. 392.400 € auf dann rd. 1,5 Mio. € weiter reduziert werden kann. Für das Haushaltsjahr 2025 würden somit nur noch zinslose Verbindlichkeiten gegenüber der Kreisschulbaukasse bestehen. Obgleich auch eine vollständige Entschuldung in der lfd. Wahlperiode angestrebt wird, sind die dafür erforderlichen Mittel bislang nicht berücksichtigt worden. Hierüber sollte bei einer der künftigen Haushaltsplanungen abschließend beraten und entschieden werden.  Das strategische Ziel einer weiteren Entschuldung kann  auf der Planungsebene aber bereits mit diesem Haushalt erreicht werden.

 

Das Investitionsprogramm wird weiterhin durch einige wenige Großprojekte dominiert. Zu nennen sind hier insbesondere der Neubau an der Grund- und Oberschule, die Sanierung der Heinz zu Jührden-Halle, der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Osterscheps oder die Neuschaffung der Werkräume an der OBS Edewecht. Abweichend zu den Vorjahren sind bei der Aufstellung des Investitionsprogramms noch stärker die zu erwartenden Zahlungsabflüsse berücksichtigt worden. Dies soll letztlich auch dazu beitragen, dass die Bildung von Haushaltsresten weiter zurückgefahren werden kann.

 

Stellenplan

 

Im Stellenplan waren einige programmseitige Ungenauigkeiten im letzten Stellenplan zu korrigieren, die sich nicht auf das Personalbudget auswirken aber zu Verschiebungen innerhalb des Stellenplanes geführt haben.

 

Daneben gibt es absolute Stellenmehrungen für den Bereich der Beschäftigten, die im Vergleich zum Vorjahr 3,5 Stellen umfassen. Diese teilen sich auf verschiedene, sich aus den Stellenbewertungen ergebende Stellenhebungen auf, die in der Folge zum Wegfall niedriger dotierter Stellen führen. Hierzu ist im Regelfall unterjährig berichtet worden. Einen echten Stellenzuwachs gibt es in folgenden Bereichen:

 

Anzahl

Entgeltgruppe

Bezeichnung

Erläuterungen

1

10

Technischer Mitarbeiter

Stellenmehrbedarf, der sich aus dem KGSt Gutachten ergibt und nun umgesetzt werden soll

1

8

Verwaltungsangestellte

Asyl – Wohnungsverwaltung erforderlich wegen gestiegener Fallzahlen

2

S 8a

Erzieherinnen

Zusätzliche Kitagruppe

 

Die Mehraufwendungen belaufen sich auf rd. 353.000 € p. a..

 

Bewertung

 

Nach Jahren eines stetigen starken Zuwachses an Steuererträgen und Schlüsselzuweisungen, stellt sich zunehmend eine Stagnation ein, dies allerdings auf einem sehr hohen Niveau. Gesamtwirtschaftlich bestehen allerdings erhebliche Abwärtsrisiken. Die Unsicherheiten mit Blick auf die geopolitische Lage sind weiterhin hoch. Es bleibt zu hoffen, dass die bestehenden Konflikte nicht weiter eskalieren. Andernfalls drohen weitere Verunsicherungen, die zu erneuten Lieferkettenproblemen und weiteren Preisanstiegen führen können. Ein besonderes Augenmerk liegt sicherlich auch auf der Bauwirtschaft, die sich insbesondere aufgrund der gestiegenen Finanzierungskosten deutlich schlechter entwickelt. Auf der Aufwandsseite sind insbesondere die Energiekosten und die Inflation für die explodierenden Ausgaben verantwortlich. Ob die Ertragsseite dieser Entwicklung dauerhaft Schritt halten wird können, bleibt abzuwarten.

Daneben gibt es für die Kommunen aber auch bundespolitische Risiken. Hier ist insbesondere das Wachstumschancengesetz zu nennen, welches nach dem vorliegenden Regierungsentwurf in der Spitze Steuermindereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe zur Folge haben würde. Es bleibt zu hoffen, dass hier nachgesteuert und die Lasten gerechter zwischen Bund, Land und Kommunen verteilt werden.

 

Fazit

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es unter einer sehr optimistischen Herangehensweise gelungen ist, den strategischen Zielen des Teilstrategiefeldes Finanzen gerecht zu werden. Es ist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinzuweisen, dass die in früheren Planungen bedingt durch die Planungssystematik durchaus üblichen Puffer nicht mehr vorhanden sind. Es wird daher nur unter einer sehr hohen Ausgabedisziplin gelingen, den gesteckten Zielen in der Haushaltsausführung gerecht zu werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 28.11.2023 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Anlagen:

 

Entwurf der Haushaltssatzung

Gesamtergebnishaushalt

Gesamtfinanzhaushalt

Investitionsprogramm

Stellenplan