Sachdarstellung:
Die Planungen für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigen die zum
Teilstrategiefeld Finanzen erarbeiteten Ziele und fußen auf dem
Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2024 vom 12.09.2023 (Vorlagen Nr. 2023/FB I/4106). Zur Stärkung der Eigenfinanzierungskraft
war es allerdings erforderlich, gegenüber den aus den Fachbereichen
angemeldeten Mitteln deutliche Kürzungen vorzunehmen. Für den Bereich der Sach-
und Dienstleistungen belaufen sich diese auf rd. 1,8 Millionen €. Gleichwohl
diese Kürzungen grundsätzlich flächendeckend vorgenommen wurden, ist der
Bereich der baulichen Unterhaltung hiervon besonders betroffen. Es bleibt hier
zwar immer noch ein Gesamtansatz von rd. 3,16 Mio. €, welcher sich etwas
oberhalb des Vorjahresniveaus bewegt, trotzdem dürfen die Konsolidierungsbemühungen
nicht zu Lasten der gemeindlichen Infrastruktur gehen.
Unter dieser Prämisse können die strategischen Ziele, keine Kredite im
Kernhaushalt aufzunehmen, die Entschuldung weiter voranzutreiben, aus dem
Ergebnishaushalt einen substanziellen Beitrag zum Finanzhaushalt zu
erwirtschaften und ein Investitionsniveau anzusetzen, welches sich an den
finanziellen Möglichkeiten orientiert, auf der Planungsebene erreicht werden.
Damit dieses auch in der Haushaltsausführung gelingt, wird es im kommenden Haushaltsjahr
auf eine besondere Ausgabendisziplin ankommen.
Ergebnishaushalt
Für das Haushaltsjahr 2024 und den sich anschließenden Ergebnisplanungszeitraum wurde von gleichbleibenden Hebesätzen (Grundsteuer A und B 335 %, Gewerbesteuer 360 %) ausgegangen. Die Kreisumlage wurde mit 32 % angenommen. Dies berücksichtigt die aktuelle Beschlusslage des Kreises. Sollte es zu einer Anpassung der Kreisumlage auf 34 % bei gleichzeitiger Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Kindertagesstätten kommen, würde sich für die Gemeinde Edewecht hieraus eine Ergebnisverbesserung für das Jahr 2024 von rd. 275.000 € ergeben. Der Grundbetrag wurde mit 1.360 € angenommen und berücksichtigt eine sich aus den Orientierungsdaten ergebende Verbesserung von 0,4 % gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 ergibt sich eine deutliche Steigerung bei den Personalkosten, diese liegen mit insgesamt veranschlagten rd. 13,46 Mio. € rd. 1,2 Mio. € bzw. rd. 10 % über dem bisherigen Planansatz. Dies ist in erster Linie auf die hohen Tarifabschlüsse zurückzuführen. Allerdings ist auch dieser Ansatz gegenüber der Mittelanmeldung um rd. 600T€ gekürzt worden, sodass auch bei den Personalaufwendungen Anstrengungen unternommen werden müssen, diesen Ansatz in der Haushaltsausführung nicht zu überschreiten.
Daraus resultiert folgende Gesamtbetrachtung für das Haushaltsjahr 2024:
Summe ordentliche Erträge: |
50.894.200
€ |
Summe ordentliche
Aufwendungen: |
49.894.400
€ |
Ordentliches Ergebnis: |
999.800
€ |
Die Gesamterträge verzeichnen damit gegenüber dem Vorjahresansatz eine
Verbesserung von rd. 4,78 Mio. €, welche im Wesentlichen auf die um rd. 3,8
Mio. € auf rd. 9,08 Mio. € deutlich gestiegenen Schlüsselzuweisungen
zurückzuführen ist. Die Arithmetik des Finanzausgleiches führte im Jahr 2023 zu
einem deutlichen Einschnitt, der sich im kommenden Jahr wieder nivelliert. Die
Gesamtsumme der Steuererträge liegt mit rd. 25,47 Mio. € leicht über dem
Vorjahresniveau (25,24 Mio. €).
Die Gesamtaufwendungen liegen ungefähr auf dem Vorjahresniveau (+185.500
€). Den bereits dargelegten deutlichen Steigerungen bei den
Personalaufwendungen stehen geringere Aufwendungen bei den Sach- und
Dienstleistungen gegenüber (- rd. 1,06 Mio. €). Neben den bereits
angesprochenen Kürzungen in diesem Bereich, ist hier auch der Rückgang bei den
Energiekosten zu nennen. Mit insgesamt rd. 2,46 Mio. € liegt der Ansatz rd.
780.000 T€ unter dem Vorjahresansatz, aber immer noch rd. 1,4 Mio. € über dem
Ansatz für das Haushaltsjahr 2022.
Über den Ergebnisplanungszeitraum 2025 bis 2027 ist derzeit unter Berücksichtigung von weiter leicht steigenden Erträgen bei den Steuern und Zuwendungen von weiteren Verbesserungen auszugehen, so dass sich die Ergebnisse voraussichtlich weiterhin positiv gestalten werden (2025: +2.242.800 €, 2026: +2.401.700 €, 2027: +2.808.800 €).
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt spiegelt sich die strategische Ausrichtung der Gemeinde
in einem besonderen Maße wider. Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wird
für das kommende Haushaltsjahr mit rd. 2,89 Mio. € veranschlagt und liegt damit
rd. 4,35 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Über den Finanzplanungszeitraum
steigt dieser sodann weiter an (2025: 4.408.400 €, 2026: 4.538.500, 2027:
4.904.500 €). Das Ziel, hierüber einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung
des Investitionsprogramms zu generieren, wird damit erreicht.
Gleichzeitig wird das Investitionsniveau auf ein realistisches Maß
reduziert; die Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit beläuft sich
für das kommende Haushaltsjahr auf rd. 7,33 Mio. €. Über den
Finanzplanungszeitraum steigt dieser Betrag in den Jahren 2025 (rd. 10,35 Mio.
€) und 2026 (rd. 9,73 Mio. €) zwar wieder an, flacht im Jahr 2027 allerdings
auch wieder ab (6,01 Mio. €), so dass das Investitionsniveau im Mittel bei rd.
8,36 Mio. € liegt. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass eine Aufnahme
von Krediten im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht erforderlich ist und in
der Folge der Schuldenstand im kommenden Jahr um rd. 392.400 € auf dann rd. 1,5
Mio. € weiter reduziert werden kann. Für das Haushaltsjahr 2025 würden somit
nur noch zinslose Verbindlichkeiten gegenüber der Kreisschulbaukasse bestehen.
Obgleich auch eine vollständige Entschuldung in der lfd. Wahlperiode angestrebt
wird, sind die dafür erforderlichen Mittel bislang nicht berücksichtigt worden.
Hierüber sollte bei einer der künftigen Haushaltsplanungen abschließend beraten
und entschieden werden. Das strategische
Ziel einer weiteren Entschuldung kann
auf der Planungsebene aber bereits mit diesem Haushalt erreicht werden.
Das Investitionsprogramm wird weiterhin durch einige wenige Großprojekte
dominiert. Zu nennen sind hier insbesondere der Neubau an der Grund- und
Oberschule, die Sanierung der Heinz zu Jührden-Halle, der Neubau des
Feuerwehrgerätehauses Osterscheps oder die Neuschaffung der Werkräume an der
OBS Edewecht. Abweichend zu den Vorjahren sind bei der Aufstellung des
Investitionsprogramms noch stärker die zu erwartenden Zahlungsabflüsse
berücksichtigt worden. Dies soll letztlich auch dazu beitragen, dass die
Bildung von Haushaltsresten weiter zurückgefahren werden kann.
Stellenplan
Im Stellenplan waren einige programmseitige Ungenauigkeiten im letzten
Stellenplan zu korrigieren, die sich nicht auf das Personalbudget auswirken
aber zu Verschiebungen innerhalb des Stellenplanes geführt haben.
Daneben gibt es absolute Stellenmehrungen für den Bereich der
Beschäftigten, die im Vergleich zum Vorjahr 3,5 Stellen umfassen. Diese teilen
sich auf verschiedene, sich aus den Stellenbewertungen ergebende
Stellenhebungen auf, die in der Folge zum Wegfall niedriger dotierter Stellen
führen. Hierzu ist im Regelfall unterjährig berichtet worden. Einen echten
Stellenzuwachs gibt es in folgenden Bereichen:
Anzahl |
Entgeltgruppe |
Bezeichnung |
Erläuterungen |
1 |
10 |
Technischer Mitarbeiter |
Stellenmehrbedarf, der
sich aus dem KGSt Gutachten ergibt und nun umgesetzt werden soll |
1 |
8 |
Verwaltungsangestellte |
Asyl – Wohnungsverwaltung
erforderlich wegen gestiegener Fallzahlen |
2 |
S 8a |
Erzieherinnen |
Zusätzliche Kitagruppe |
Die Mehraufwendungen belaufen sich auf rd. 353.000 € p. a..
Bewertung
Nach Jahren eines stetigen starken Zuwachses an Steuererträgen und
Schlüsselzuweisungen, stellt sich zunehmend eine Stagnation ein, dies allerdings
auf einem sehr hohen Niveau. Gesamtwirtschaftlich bestehen allerdings
erhebliche Abwärtsrisiken. Die Unsicherheiten mit Blick auf die geopolitische
Lage sind weiterhin hoch. Es bleibt zu hoffen, dass die bestehenden Konflikte
nicht weiter eskalieren. Andernfalls drohen weitere Verunsicherungen, die zu
erneuten Lieferkettenproblemen und weiteren Preisanstiegen führen können. Ein
besonderes Augenmerk liegt sicherlich auch auf der Bauwirtschaft, die sich
insbesondere aufgrund der gestiegenen Finanzierungskosten deutlich schlechter
entwickelt. Auf der Aufwandsseite sind insbesondere die Energiekosten und die
Inflation für die explodierenden Ausgaben verantwortlich. Ob die Ertragsseite
dieser Entwicklung dauerhaft Schritt halten wird können, bleibt abzuwarten.
Daneben gibt es für die Kommunen aber auch bundespolitische Risiken. Hier
ist insbesondere das Wachstumschancengesetz zu nennen, welches nach dem
vorliegenden Regierungsentwurf in der Spitze Steuermindereinnahmen in
zweistelliger Milliardenhöhe zur Folge haben würde. Es bleibt zu hoffen, dass
hier nachgesteuert und die Lasten gerechter zwischen Bund, Land und Kommunen
verteilt werden.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es unter einer sehr
optimistischen Herangehensweise gelungen ist, den strategischen Zielen des
Teilstrategiefeldes Finanzen gerecht zu werden. Es ist in diesem Zusammenhang
allerdings darauf hinzuweisen, dass die in früheren Planungen bedingt durch die
Planungssystematik durchaus üblichen Puffer nicht mehr vorhanden sind. Es wird
daher nur unter einer sehr hohen Ausgabedisziplin gelingen, den gesteckten
Zielen in der Haushaltsausführung gerecht zu werden.
Beschlussvorschlag:
Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 28.11.2023 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren
abzuwickeln.
Anlagen:
Entwurf der Haushaltssatzung
Gesamtergebnishaushalt
Gesamtfinanzhaushalt
Investitionsprogramm
Stellenplan