Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2024; Neufestlegung der Ablesegebühr
Vorlage
2023/FB I/4167
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

 

1.        Abwasserbeseitigungsgebühr

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2024 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,82 € je cbm. Somit erhöht sich die Abwassergebühr um 0,02 €/m³ bzw. um rd. 1,11 % zur Vorjahresgebühr.

 

Die Erhöhung der Abwassergebühren hat seine hauptsächliche Ursache in der allgemeinen Preissteigerung, die durch die Entwicklungen des Verbraucherpreisindex (+13,52 % bzw. 6,80 %) und des Energiekostenindex (+12,08 %) ihren Einfluss auf das an die EWE WASSER GmbH zu zahlende Betreiberentgelt nimmt. Des Weiteren ist die Klärschlammentsorgung auf die sog. thermische Verwertung (Verbrennung) umgestellt worden. Hierfür fallen auch höhere Kosten gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Verwertung an. Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.10.2023 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Dem Sonderposten für Gebührenausgleich muss nach dem vorliegenden Kenntnisstand ein Betrag in Höhe von 265.000,00 € entnommen werden, um einer höheren Festlegung des Gebührensatzes entgegen zu wirken. Damit wäre dieser Sonderposten nahezu aufgelöst.

 

Aufgrund der verhältnismäßig geringen Erhöhung der Abwassergebühren kann der Starkverschmutzungszuschlag unverändert bei 0,72 €/m³ bleiben.

 

2.         Ablesegebühr

 

Die Gemeinde Edewecht erhebt zur Feststellung von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleiteten werden und damit von den Abwassergebühren abgesetzt werden, nach § 3 Absatz 2 der Abwassergebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 21,00 € für die Ablesung der betreffenden Wasserzähler durch die Bezirksvorsteher. Die Höhe dieser Gebühr wurde letztmals 2020 neufestgelegt und ist seither unverändert. Nunmehr wurde diese Verwaltungskostengebühr neu kalkuliert. Wie aus der beigefügten Kalkulation ersichtlich ist, wäre die Gebühr auf maximal 32,64 € zu erhöhen, um eine kostendeckende Gebührenhöhe zu erreichen.

 

Ursachen für die deutliche Erhöhung dieser Verwaltungskostengebühr sind der gestiegenen Zeitanteile für die Wasserzählerablesung bei den Bezirksvorstehern und für die telefonischen oder schriftlichen Beratungskontakte im Rathaus. Weiteren Einfluss haben die allgemeinen Personalkostensteigerungen. Zwar hat sich die Anzahl der Wasserzähler reduziert, aber nicht im gleichen Verhältnis, wie der vorgenannte zeitliche Aufwand zugenommen hat.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Ablesegebühr auf 32,00 € je abzulesenden Wasserzähler festzusetzen. Diese Kostenunterdeckung ist durch die Vorgaben des Nds. Kommunalabgabengesetz gedeckt. Zur Umsetzung der Gebührenerhöhung ist die dahingehende Vorschrift in § 3 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung zu ändern.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 28.11.2023 übersandte Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2024 wird festgestellt. Die Abwassergebühr wird auf 1,82 €/m³ festgelegt. Der Starkverschmutzungszuschlag von 0,72 €/m³ bleibt unverändert.

 

2.      Die Ablesegebühr gem. § 3 Abs. 2 Abwassergebührensatzung wird auf 32,00 € festgesetzt.

 

3.      Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 28.11.2023 vorgelegte Entwurf einer 7. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung wird als Satzung beschlossen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Anlagen:

 

-           Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2024

-           Kalkulation Ablesegebühr 2024

-           Entwurf 7. Änderung der Abwassergebührensatzung