Finanzierung:
Sachdarstellung:
1. Straßenreinigungsgebühr
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024 ergibt sich
aus der Anlage.
Seit Anfang 2023 betreibt die Gemeinde Edewecht die Straßenreinigung in
Eigen-regie. D. h., die Straßenreinigung wird mit eigenem Personal und einem
geleasten Fahrzeug selbst durchgeführt.
Die gestiegenen Personalkosten und der höher anzusetzende Personalanteil
werden dadurch aufgefangen, dass in dem Straßenreinigungsfahrzeug Vorrichtungen
zur Straßenkontrolle eingebaut sind. Somit werden die anteiligen Personal- und
Fahrzeugkosten aus diesem Bereich des Gemeindehaushalts getragen und gehen
insoweit nicht ausschließlich in die Gebührenkalkulation ein.
Des Weiteren hat sich der Umfang der zu reinigenden Straßen insbesondere
durch die Neuaufnahme von fertiggestellten Straßen erhöht.
In diesem Zusammenhang ist über die ersten Erkenntnisse aus dem
bisherigen Betrieb der Straßenreinigung in Eigenregie zu berichten:
- Das derzeit geleaste Fahrzeug ist reparaturanfällig. Dies
belegt allein die Tatsache, dass das Fahrzeug im April vollständig ausfiel und
ersetzt werden musste. In den anstehenden laubanfälligen Monaten muss sich
zeigen, ob in einem weiteren Betrieb in Eigenregie ein anderes Fahrzeug
verwendet werden soll.
- Bedingt durch die Ladekapazität hat sich der kalkulierte
Personalaufwand von ursprünglich 2 Reinigungstagen pro Woche auf 5 Tage erhöht.
- Die Aufgabe der Straßenkontrolle kann mithilfe einer Kamera
und der entsprechenden Auswertungssoftware mit erfolgen, weil eine Vielzahl von
Straßen im Gemeindegebiet mit dem Fahrzeug befahren wird.
Nach Auswertung des gesamten Reinigungsjahres ist aus den dann
vorliegenden Erfahrungen zu überlegen, welche Konsequenzen gezogen werden
könnten. Dieses könnte eine weitere Testphase mit einem größeren Fahrzeug sein.
Ebenso könnte eine weitergehende Übertragung der Reinigungspflicht auf die
Anlieger in Betracht gezogen werden. Schlussendlich wäre auch zu überlegen,
wieder eine Firma zu beauftragen, die die Straßenreinigung durchführt. Hierzu
sind aber nach Vorliegen der Erkenntnisse noch Gespräche mit den gemeindlichen
Gremien zu führen.
Für das Jahr errechnet sich ein Gebührensatz von 1.25 € je laufenden
Frontmeter. Damit bleibt die Straßenreinigungsgebühr unverändert.
Für ein Grundstück, das mit einer Breite von 25 m zur Straße hin liegt,
sind somit für das ganze Jahr weiterhin 31,25 € zu zahlen. Bei etwa 45 Reinigungen
im Jahr entspricht dies 0,69 € je Reinigung.
2. Straßenreinigungsverordnung
In der Straßenreinigungsverordnung werden die Straßen in der Gemeinde
Edewecht aufgeführt, an denen die Straßenreinigung durchgeführt werden soll. In
der Anlage A zu dieser Verordnung werden die Straßen oder Straßenteile benannt,
die von der Gemeinde zu reinigen sind. In der Anlage B werden die Straßen
aufgezählt, die von den Anliegern zu reinigen sind.
Die Straßenreinigungsverordnung ist nunmehr dem Baufortschritt in den
neuen Siedlungsgebieten entsprechend anzupassen und zu aktualisieren.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist diese Verordnung wie eine gemeindliche
Satzung vom Gemeinderat zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 28.11.2023 übersandte Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024 wird festgestellt. Die
Straßenreinigungsgebühr bleibt unverändert bei 1,25 € je Meter Straßenfront.
2. Der vorgelegte Entwurf einer 3. Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde
Edewecht vom 16.12.2016 wird als Verordnung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren
abzuwickeln.
Anlagen:
- Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2024
- Entwurf 3. Verordnung zur Änderung der
Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Edewecht