Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024 und Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Vorlage
2023/FB I/4166
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

 

1.      Straßenreinigungsgebühr

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024 ergibt sich aus der Anlage.

 

Seit Anfang 2023 betreibt die Gemeinde Edewecht die Straßenreinigung in Eigen-regie. D. h., die Straßenreinigung wird mit eigenem Personal und einem geleasten Fahrzeug selbst durchgeführt.

Die gestiegenen Personalkosten und der höher anzusetzende Personalanteil werden dadurch aufgefangen, dass in dem Straßenreinigungsfahrzeug Vorrichtungen zur Straßenkontrolle eingebaut sind. Somit werden die anteiligen Personal- und Fahrzeugkosten aus diesem Bereich des Gemeindehaushalts getragen und gehen insoweit nicht ausschließlich in die Gebührenkalkulation ein.

 

Des Weiteren hat sich der Umfang der zu reinigenden Straßen insbesondere durch die Neuaufnahme von fertiggestellten Straßen erhöht.

 

In diesem Zusammenhang ist über die ersten Erkenntnisse aus dem bisherigen Betrieb der Straßenreinigung in Eigenregie zu berichten:

-        Das derzeit geleaste Fahrzeug ist reparaturanfällig. Dies belegt allein die Tatsache, dass das Fahrzeug im April vollständig ausfiel und ersetzt werden musste. In den anstehenden laubanfälligen Monaten muss sich zeigen, ob in einem weiteren Betrieb in Eigenregie ein anderes Fahrzeug verwendet werden soll.

-        Bedingt durch die Ladekapazität hat sich der kalkulierte Personalaufwand von ursprünglich 2 Reinigungstagen pro Woche auf 5 Tage erhöht.

-        Die Aufgabe der Straßenkontrolle kann mithilfe einer Kamera und der entsprechenden Auswertungssoftware mit erfolgen, weil eine Vielzahl von Straßen im Gemeindegebiet mit dem Fahrzeug befahren wird.

 

Nach Auswertung des gesamten Reinigungsjahres ist aus den dann vorliegenden Erfahrungen zu überlegen, welche Konsequenzen gezogen werden könnten. Dieses könnte eine weitere Testphase mit einem größeren Fahrzeug sein. Ebenso könnte eine weitergehende Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger in Betracht gezogen werden. Schlussendlich wäre auch zu überlegen, wieder eine Firma zu beauftragen, die die Straßenreinigung durchführt. Hierzu sind aber nach Vorliegen der Erkenntnisse noch Gespräche mit den gemeindlichen Gremien zu führen.

 

Für das Jahr errechnet sich ein Gebührensatz von 1.25 € je laufenden Frontmeter. Damit bleibt die Straßenreinigungsgebühr unverändert.

 

Für ein Grundstück, das mit einer Breite von 25 m zur Straße hin liegt, sind somit für das ganze Jahr weiterhin 31,25 € zu zahlen. Bei etwa 45 Reinigungen im Jahr entspricht dies 0,69 € je Reinigung.

 

2.        Straßenreinigungsverordnung

 

In der Straßenreinigungsverordnung werden die Straßen in der Gemeinde Edewecht aufgeführt, an denen die Straßenreinigung durchgeführt werden soll. In der Anlage A zu dieser Verordnung werden die Straßen oder Straßenteile benannt, die von der Gemeinde zu reinigen sind. In der Anlage B werden die Straßen aufgezählt, die von den Anliegern zu reinigen sind.

 

Die Straßenreinigungsverordnung ist nunmehr dem Baufortschritt in den neuen Siedlungsgebieten entsprechend anzupassen und zu aktualisieren.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist diese Verordnung wie eine gemeindliche Satzung vom Gemeinderat zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 28.11.2023 übersandte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024 wird festgestellt. Die Straßenreinigungsgebühr bleibt unverändert bei 1,25 € je Meter Straßenfront.

 

2.      Der vorgelegte Entwurf einer 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Edewecht vom 16.12.2016 wird als Verordnung beschlossen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


Anlagen:

-        Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2024

-        Entwurf 3. Verordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Edewecht