Finanzierung:
Über die Finanzierung der zur
Erreichung der Klimaschutzziele erforderlichen Maßnahmen wird individuell und
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln beschlossen.
Sachdarstellung:
Das Klimaschutzkonzept der Gemeinde Edewecht wurde 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Im Klimaschutzkonzept wurde auf Grundlage einer umfassenden Potenzialanalyse sowie einer Energie- und Treibhausgasbilanz ein sektorenübergreifender Treibhausgas-Reduktionpfad für die Gemeinde Edewecht ermittelt und daraus konkrete Minderungsziele für die Jahre 2030, 2035 und 2045 abgeleitet. Diese Ziele lauten wie folgt:
·
2030: 45
Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019
·
2030:
Bilanzielle Deckung des Strombedarfs zu 100 Prozent aus lokal erzeugten
erneuerbaren Energien
·
2035: 60
Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019
·
2045: 84
Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019
Im Sinne einer stetigen Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes und vor
dem Hintergrund übergeordneter gesetzlicher Anforderungen empfiehlt die
Verwaltung, die Klimaschutzziele anzupassen und zu ergänzen:
1. Sektorübergreifende
Treibhausgasneutralität
Gemäß der vorgenannten Ziele erreicht die Gemeinde Edewecht bis 2045 noch
keine Treibhausgasneutralität. Unter Treibhausgasneutralität wird dabei das
Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau verstanden.
Die Gesetzgebung auf Landes- und auf Bundesebene fordert eine
entsprechende Treibhausgasneutralität jedoch bereits 2045 ein (siehe hierzu
niedersächsisches Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) sowie Bundes-Klimaschutzgesetz
(KSG). Die Verwaltung schlägt daher vor, das sektorenübergreifende und
langfristige Klimaschutzziel (Treibhausgasneutralität) der Gemeinde an die
Bundes- und Landesziele anzupassen und das bestehende Ziel für 2045 wie folgt
zu ändern:
·
2045:
84 Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019
·
2045:
Treibhausgasneutrale Gemeinde Edewecht
2. Eigenes
Klimaschutzziel für den verwaltungseigenen Wirkbereich
Gemäß Handlungsfeld 6 „Treibhausgasneutrale Verwaltung“ des
Klimaschutzkonzeptes ist auch die Verwaltung aufgerufen Strategien zur
Erreichung der Treibhausgasneutralität zu entwickeln. Konkret wird dies in
Maßnahme TNV-1 „Klimaschutzstrategie für die Verwaltung – Unser Weg zur
Treibhausgasneutralität“ beschrieben. Meilenstein 48 sieht dabei die
Formulierung eines Ziels zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Verwaltung
vor.
Mit dem bereits eingeleiteten Aufbau eines Energiemanagements ist aus
Sicht der Verwaltung eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, die
Energieverbräuche der gemeindeeigenen Gebäude strukturiert und wirksam zu
reduzieren und einen Prozess zur Umstellung der Energieversorgung auf
erneuerbare Quellen zu begleiten. Im Sinne der besonderen Vorbildfunktion
der Verwaltung wird daher empfohlen, das Klimaschutzziel zur Erreichung
einer Treibhausgasneutralen Verwaltung zu formulieren und im Jahr 2040 zu
verorten.
·
2040:
Die Verwaltung strebt für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine Treibhausgasneutralität
an.
Zusammengefasst lauten die übergeordneten Klimaschutzziele der Gemeinde
dann wie folgt:
·
2030:
45% Treibhausgasreduktion gegenüber 2019
·
2030:
Die Gemeinde Edewecht deckt bis 2030 bilanziell 100 % ihres Strombedarfes durch
lokal erzeugte Erneuerbare Energien.
·
2035:
60% Treibhausgasreduktion gegenüber 2019
·
Neues Ziel 2040: Die Verwaltung strebt für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine
Treibhausgasneutralität an.
·
Angepasstes Ziel 2045: Treibhausgasneutrale Gemeinde Edewecht
Beschlussvorschlag:
1. Die
übergeordneten Ziele des Klimaschutzkonzeptes werden wie folgt angepasst bzw.
erweitert:
o 2040:
Die Verwaltung strebt für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine
Treibhausgasneutralität an
o 2045: Treibhausgasneutrale Gemeinde Edewecht
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur
Erreichung der vorgenannten Ziele erforderlichen Schritte konzeptionell zu
entwickeln und zu quantifizieren.
Anlagen:
Schaubild_Vergleich_THG_Minderungsziele_Bund_Land_Gemeinde