Betreff
Beschluss über die Anpassung der übergeordneten Klimaschutzziele des Klimaschutzkonzeptes
Vorlage
2023/FB III/4154
Aktenzeichen
FB III - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Über die Finanzierung der zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderlichen Maßnahmen wird individuell und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln beschlossen.

 


Sachdarstellung:

Das Klimaschutzkonzept der Gemeinde Edewecht wurde 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Im Klimaschutzkonzept wurde auf Grundlage einer umfassenden Potenzialanalyse sowie einer Energie- und Treibhausgasbilanz ein sektorenübergreifender Treibhausgas-Reduktionpfad für die Gemeinde Edewecht ermittelt und daraus konkrete Minderungsziele für die Jahre 2030, 2035 und 2045 abgeleitet. Diese Ziele lauten wie folgt:

 

·         2030: 45 Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019

·         2030: Bilanzielle Deckung des Strombedarfs zu 100 Prozent aus lokal erzeugten erneuerbaren Energien

·         2035: 60 Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019

·         2045: 84 Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019

 

Im Sinne einer stetigen Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes und vor dem Hintergrund übergeordneter gesetzlicher Anforderungen empfiehlt die Verwaltung, die Klimaschutzziele anzupassen und zu ergänzen:

 

1.    Sektorübergreifende Treibhausgasneutralität

 

Gemäß der vorgenannten Ziele erreicht die Gemeinde Edewecht bis 2045 noch keine Treibhausgasneutralität. Unter Treibhausgasneutralität wird dabei das Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau verstanden.

 

Die Gesetzgebung auf Landes- und auf Bundesebene fordert eine entsprechende Treibhausgasneutralität jedoch bereits 2045 ein (siehe hierzu niedersächsisches Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) sowie Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Die Verwaltung schlägt daher vor, das sektorenübergreifende und langfristige Klimaschutzziel (Treibhausgasneutralität) der Gemeinde an die Bundes- und Landesziele anzupassen und das bestehende Ziel für 2045 wie folgt zu ändern:

 

·         2045: 84 Prozent Treibhausgasreduktion gegenüber 2019

·         2045: Treibhausgasneutrale Gemeinde Edewecht

 

2.    Eigenes Klimaschutzziel für den verwaltungseigenen Wirkbereich

 

Gemäß Handlungsfeld 6 „Treibhausgasneutrale Verwaltung“ des Klimaschutzkonzeptes ist auch die Verwaltung aufgerufen Strategien zur Erreichung der Treibhausgasneutralität zu entwickeln. Konkret wird dies in Maßnahme TNV-1 „Klimaschutzstrategie für die Verwaltung – Unser Weg zur Treibhausgasneutralität“ beschrieben. Meilenstein 48 sieht dabei die Formulierung eines Ziels zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Verwaltung vor.

 

Mit dem bereits eingeleiteten Aufbau eines Energiemanagements ist aus Sicht der Verwaltung eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, die Energieverbräuche der gemeindeeigenen Gebäude strukturiert und wirksam zu reduzieren und einen Prozess zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Quellen zu begleiten. Im Sinne der besonderen Vorbildfunktion der Verwaltung wird daher empfohlen, das Klimaschutzziel zur Erreichung einer Treibhausgasneutralen Verwaltung zu formulieren und im Jahr 2040 zu verorten.

 

·         2040: Die Verwaltung strebt für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine Treibhausgasneutralität an.

 

Zusammengefasst lauten die übergeordneten Klimaschutzziele der Gemeinde dann wie folgt:

 

·         2030: 45% Treibhausgasreduktion gegenüber 2019

·         2030: Die Gemeinde Edewecht deckt bis 2030 bilanziell 100 % ihres Strombedarfes durch lokal erzeugte Erneuerbare Energien.

·         2035: 60% Treibhausgasreduktion gegenüber 2019

·         Neues Ziel 2040: Die Verwaltung strebt für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine Treibhausgasneutralität an.

·         Angepasstes Ziel 2045: Treibhausgasneutrale Gemeinde Edewecht

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die übergeordneten Ziele des Klimaschutzkonzeptes werden wie folgt angepasst bzw. erweitert:

o   2040: Die Verwaltung strebt für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine Treibhausgasneutralität an

o   2045: Treibhausgasneutrale Gemeinde Edewecht

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Erreichung der vorgenannten Ziele erforderlichen Schritte konzeptionell zu entwickeln und zu quantifizieren.

 


Anlagen:

Schaubild_Vergleich_THG_Minderungsziele_Bund_Land_Gemeinde