Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel in Höhe
von 100.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Die
Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt erst nach
Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme BSW-1 des Klimaschutzkonzeptes hat
der Gemeinderat für das Jahr 2023 mit dem Edewechter Klimabonus erstmals
ein kommunales Förderprogramm für private Klimaschutzmaßnahmen beschlossen und
mit 100.000 Euro Haushaltsmitteln ausgestattet. Im Rahmen der vorliegenden
Beschlussvorlage soll auf Grundlage der Evaluation des Förderprogramms 2023
über die Fortführung, Anpassung und Ergänzung des Klimabonus 2024 beraten
werden.
1.
Evaluation des Klimabonus 2023
Die zugrundliegenden Fördergegenstände des Klimabonus 2023 sollten im
Lichte der akuten Energiekrise des zurückliegenden Winters möglichst
kurzfristig im Sinne des Klimaschutzes und der Energieeinsparung wirken. Bei
den Fördergegenständen handelte es sich um:
I.
steckerfertige
Solaranlagen
II.
das
lokale Energieberatungsangebot „Edewechter WärmeCheck“
III.
geringinvestive
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
IV.
eine
Energieberatung landwirtschaftlicher Betriebe
Dabei wurden die jeweiligen Fördergegenstände im laufenden Haushaltsjahr
wie folgt abgerufen (Stand 26.10.2023):
Demnach wurden die Fördergegenstände I und II stark nachgefragt und die
jeweils zugewiesenen Förderbudgets nahezu vollständig gebunden. Die
Fördergegenstände III und IV sind hingegen deutlich unterzeichnet. Aus
Klimaschutzsicht kann das Förderprogramm insgesamt als Erfolg bezeichnet
werden, da zwei wesentliche klimaschutzbezogene Herausforderungen der Gemeinde
Edewecht mit dem Programm adressiert werden konnten: Durch die Förderung von
200 steckerfertigen Solaranlagen konnte in Summe ein Zubau von rund 120 kWp
PV-Leistung erzielt- und damit ein Beitrag zur Erhöhung des Anteils
erneuerbaren Stroms in Edewecht erzielt werden. Die Abfrage von 124 Edewechter
WärmeChecks adressiert die erforderliche Reduzierung des Wärmebedarfes im
Gebäudesektor, indem den begünstigten Haushalten ein fachlich fundierter
Einstieg in das Thema energetische Modernisierung von Gebäudehülle und
Heizungstechnik ermöglicht wird. Für weitergehende Erkenntnisse aus dem
Förderprogramm wird auf die Vorlage Nr. 2023/FB III/4052 des LKU vom 05.06.2023
verwiesen.
2. Fortführung,
Anpassung und Ergänzung des Klimabonus 2024
In grundsätzlicher Einigkeit über die beabsichtigte Fortführung des
Edewechter Klimabonus im Jahr 2024 haben Vertreter von Politik und Verwaltung
im Rahmen einer Arbeitskreissitzung für Klima- und Umweltschutz einen Vorschlag
zur Anpassung und inhaltlichen Ergänzung der Fördergegenstände für das kommende
Jahr entwickelt. Die einzelnen Fördergegenstände werden in der Anlage 1
detailliert aufgeführt und begründet. Auf folgende wesentliche Eckpunkte soll
an dieser Stelle hingewiesen werden:
Es wird empfohlen die Gesamthöhe des Fördertopfes erneut auf 100.000 Euro
festzusetzen. Die Fördergegenstände „Geringinvestive Maßnahmen zur
Heizungsoptimierung“ sowie „Energieberatung landwirtschaftlicher Betriebe“
werden wegen der geringen Nachfrage gestrichen.
Inhaltlich wird der Klimabonus 2024 in drei Förderschwerpunkte mit
korrespondierenden Fördergegenständen eingeteilt. Diese lauten:
I.
Regenerative
Energieerzeugung und Energieeffizienz
a.
Stecker-Solargeräte
b.
Einblasdämmung
c.
Quartiers-
und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung
II.
Beratung
a.
Edewechter
Wärme-Check
b.
Edewechter
Solar-Check
III. Klimaanpassung und Biodiversität
a.
Regenwasserzisternen
b.
Anlage
von Gründächern
Im Förderschwerpunkt I soll demnach die Förderung von Ia) steckerfertigen
Solaranlagen fortgeführt werden, jedoch wird die Zuwendungsberechtigung auf
Mieterinnen und Mieter sowie neu auf Vermieter beschränkt. Eigentümerinnen und
Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit sind somit nicht mehr
antragsberechtigt. Als neuer Fördergegenstand Ib) wird die nachträgliche
Wärmedämmung vorhandener Hohlräume im Altbau mittels Einblasdämmung
aufgenommen. Der ebenfalls neue Fördergegenstand Ic) soll die Realisierung
innovativer, regenerativer Energieversorgungsstrukturen, insbesondere im
Bereich Wärme, auf nachbarschaftlicher Ebene unterstützen.
Im Förderschwerpunkt II „Beratung“ soll die bewährte und gut angenommene
Energieberatung „Edewechter WärmeCheck“ um einen weiteren Beratungsbaustein
ergänzt werden, der unter dem Titel „Edewechter SolarCheck“ einen niedrigschwelligen
Einstieg in das Thema Solarenergie ohne eine mit der Beratung verbundene
Vertriebsabsicht ermöglicht.
Der Förderschwerpunkt III nimmt erstmals die Themenfelder Klimaanpassung
und Biodiversität in das Förderprogramm auf und soll einen finanziellen Anreiz
zur Installation von Zisternen zum Regenwasserrückhalt sowie zur Begründung von
Dachflächen schaffen.
Nachfolgendende Tabelle fasst die einzelnen Fördergegenstände,
Fördersummen und Förderbudgets zusammen.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Sitzung des LKU vom 14.11.2023
vorgestellten Fördergegenständen, Förderbudgets und Förderquoten des Edewechter
Klimabonus für 2024 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
bestehende Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für
Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Edewecht „Edewechter Klimabonus“
entsprechend der vorgenannten Änderungen zu überarbeiten.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von 100.000 Euro werden im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt.
4.
Die
Verwaltung wird berechtigt, die in der Anlage 1 genannten Budgets der
Fördergegenstände frühestens zum Ende des 2. Quartals 2024 ohne Ratsbeschluss
um bis zu 10 Prozent, bezogen jeweils auf den gebenden Fördergegenstand,
umzuverteilen, sofern eine Zwischenevaluation dies erforderlich macht.
Anlagen:
Anlage 1: Beschreibung der Fördergegenstände des Edewechter Klimabonus
2024