Betreff
Edewechter Klimabonus – Beschluss über die Fortführung und inhaltliche Anpassung des Förderprogramms für lokale Klimaschutzmaßnahmen
Vorlage
2023/FB III/4152
Aktenzeichen
FB III - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.

 


Sachdarstellung:

Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme BSW-1 des Klimaschutzkonzeptes hat der Gemeinderat für das Jahr 2023 mit dem Edewechter Klimabonus erstmals ein kommunales Förderprogramm für private Klimaschutzmaßnahmen beschlossen und mit 100.000 Euro Haushaltsmitteln ausgestattet. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage soll auf Grundlage der Evaluation des Förderprogramms 2023 über die Fortführung, Anpassung und Ergänzung des Klimabonus 2024 beraten werden.

 

1.    Evaluation des Klimabonus 2023

 

Die zugrundliegenden Fördergegenstände des Klimabonus 2023 sollten im Lichte der akuten Energiekrise des zurückliegenden Winters möglichst kurzfristig im Sinne des Klimaschutzes und der Energieeinsparung wirken. Bei den Fördergegenständen handelte es sich um:

 

I.             steckerfertige Solaranlagen

II.            das lokale Energieberatungsangebot „Edewechter WärmeCheck“

III.          geringinvestive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

IV.          eine Energieberatung landwirtschaftlicher Betriebe

 

Dabei wurden die jeweiligen Fördergegenstände im laufenden Haushaltsjahr wie folgt abgerufen (Stand 26.10.2023):

 

 

 

 

 

 

Demnach wurden die Fördergegenstände I und II stark nachgefragt und die jeweils zugewiesenen Förderbudgets nahezu vollständig gebunden. Die Fördergegenstände III und IV sind hingegen deutlich unterzeichnet. Aus Klimaschutzsicht kann das Förderprogramm insgesamt als Erfolg bezeichnet werden, da zwei wesentliche klimaschutzbezogene Herausforderungen der Gemeinde Edewecht mit dem Programm adressiert werden konnten: Durch die Förderung von 200 steckerfertigen Solaranlagen konnte in Summe ein Zubau von rund 120 kWp PV-Leistung erzielt- und damit ein Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbaren Stroms in Edewecht erzielt werden. Die Abfrage von 124 Edewechter WärmeChecks adressiert die erforderliche Reduzierung des Wärmebedarfes im Gebäudesektor, indem den begünstigten Haushalten ein fachlich fundierter Einstieg in das Thema energetische Modernisierung von Gebäudehülle und Heizungstechnik ermöglicht wird. Für weitergehende Erkenntnisse aus dem Förderprogramm wird auf die Vorlage Nr. 2023/FB III/4052 des LKU vom 05.06.2023 verwiesen.

 

2.    Fortführung, Anpassung und Ergänzung des Klimabonus 2024

 

In grundsätzlicher Einigkeit über die beabsichtigte Fortführung des Edewechter Klimabonus im Jahr 2024 haben Vertreter von Politik und Verwaltung im Rahmen einer Arbeitskreissitzung für Klima- und Umweltschutz einen Vorschlag zur Anpassung und inhaltlichen Ergänzung der Fördergegenstände für das kommende Jahr entwickelt. Die einzelnen Fördergegenstände werden in der Anlage 1 detailliert aufgeführt und begründet. Auf folgende wesentliche Eckpunkte soll an dieser Stelle hingewiesen werden:

 

Es wird empfohlen die Gesamthöhe des Fördertopfes erneut auf 100.000 Euro festzusetzen. Die Fördergegenstände „Geringinvestive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung“ sowie „Energieberatung landwirtschaftlicher Betriebe“ werden wegen der geringen Nachfrage gestrichen.

 

Inhaltlich wird der Klimabonus 2024 in drei Förderschwerpunkte mit korrespondierenden Fördergegenständen eingeteilt. Diese lauten:

 

I.     Regenerative Energieerzeugung und Energieeffizienz

a.    Stecker-Solargeräte

b.    Einblasdämmung

c.    Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung

II.    Beratung

a.    Edewechter Wärme-Check

b.    Edewechter Solar-Check

III.  Klimaanpassung und Biodiversität

a.    Regenwasserzisternen

b.    Anlage von Gründächern

 

Im Förderschwerpunkt I soll demnach die Förderung von Ia) steckerfertigen Solaranlagen fortgeführt werden, jedoch wird die Zuwendungsberechtigung auf Mieterinnen und Mieter sowie neu auf Vermieter beschränkt. Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit sind somit nicht mehr antragsberechtigt. Als neuer Fördergegenstand Ib) wird die nachträgliche Wärmedämmung vorhandener Hohlräume im Altbau mittels Einblasdämmung aufgenommen. Der ebenfalls neue Fördergegenstand Ic) soll die Realisierung innovativer, regenerativer Energieversorgungsstrukturen, insbesondere im Bereich Wärme, auf nachbarschaftlicher Ebene unterstützen.

 

Im Förderschwerpunkt II „Beratung“ soll die bewährte und gut angenommene Energieberatung „Edewechter WärmeCheck“ um einen weiteren Beratungsbaustein ergänzt werden, der unter dem Titel „Edewechter SolarCheck“ einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema Solarenergie ohne eine mit der Beratung verbundene Vertriebsabsicht ermöglicht.

 

Der Förderschwerpunkt III nimmt erstmals die Themenfelder Klimaanpassung und Biodiversität in das Förderprogramm auf und soll einen finanziellen Anreiz zur Installation von Zisternen zum Regenwasserrückhalt sowie zur Begründung von Dachflächen schaffen.

 

Nachfolgendende Tabelle fasst die einzelnen Fördergegenstände, Fördersummen und Förderbudgets zusammen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Den in der Sitzung des LKU vom 14.11.2023 vorgestellten Fördergegenständen, Förderbudgets und Förderquoten des Edewechter Klimabonus für 2024 wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Edewecht „Edewechter Klimabonus“ entsprechend der vorgenannten Änderungen zu überarbeiten.

3.    Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro werden im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt.

4.    Die Verwaltung wird berechtigt, die in der Anlage 1 genannten Budgets der Fördergegenstände frühestens zum Ende des 2. Quartals 2024 ohne Ratsbeschluss um bis zu 10 Prozent, bezogen jeweils auf den gebenden Fördergegenstand, umzuverteilen, sofern eine Zwischenevaluation dies erforderlich macht.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Beschreibung der Fördergegenstände des Edewechter Klimabonus 2024