Betreff
Stärkung der Resilienz an den Feuerwehrstandorten
Vorlage
2023/FB II/4136
Aktenzeichen
FB II - 128.01.02 - GR.
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Beschaffung von teilmobilen Netzersatzanlage für die Feuerwehrhäuser in Edewecht und Friedrichsfehn, sollte nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2024 realisiert werden. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen. Insoweit steht die Maßnahme unter einem Finanzierungsvorbehalt. 

 

 

 


Sachdarstellung:

Nach DIN 14092 – Feuerwehrhäuser – Teil 1 Planungsgrundlagen sind Feuerwehrhäuser zur dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit mit einer Einspeisevorrichtung für mobile Notstromaggregate auszustatten. Dieser Schritt wurde bereits in 2022 beraten und beschlossen. Die Ausstattung der Feuerwehrhäuser befindet sich aktuell in der Umsetzung.

Die DIN erweitert diese Anforderung um den Hinweis, dass dort, wo die Notwendigkeit nachgewiesen ist, anstelle einer reinen Einspeisemöglichkeit eine stationäre Netzersatzanlage vorzusehen ist.

Nach Prüfung des Fachamtes kann eine solche Notwendigkeit für die Feuerwehrhäuser in Edewecht und Friedrichsfehn als gegeben angesehen werden. In Edewecht hat das Feuerwehrhaus neben seiner Funktion als Anlaufstelle für bis zu 10.530 Einwohner auch weitere Sonderfunktionen zu übernehmen. So muss die Stromversorgung dauerhaft und unterbrechungsfrei die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen zur Abarbeitung des Sonderlagenkonzeptes in der aktuellen mobilen Variante, als auch die der angedachten stationäre Einrichtung (Sonderlagenraum) aufrechterhalten können.

Darüber hinaus soll dort auch die Versorgung der eingesetzten Einsatzkräfte der Gemeindefeuerwehr Edewecht in Sonderlagen erfolgen und das Feuerwehrhaus als Ausweichquartier des Verwaltungsstabes dienen.

Für das Feuerwehrhaus in Friedrichsfehn wird auch eine entsprechende Notwendigkeit gesehen, da auch hier ein hoher Anteil an der zu versorgenden Einwohner mit 6.870 Personen gegeben ist.

 

Es wird somit die Notwendigkeit gesehen, die Feuerwehrhäuser in Edewecht und Friedrichsfehn mit Netzersatzanlagen zu versehen. Eine Ausführung sollte wie aus der DIN ersichtlich stationär erfolgen, jedoch teilmobil bleiben, so dass in Sonderfällen, in denen das Feuerwehrhaus nicht betroffen wäre, die Verlegung der Netzersatzanlage mittels des Kranes des WLF der Feuerwehr Edewecht an einen anderen Ort möglich bliebe. Die Kosten einer solchen Netzersatzanlage wären mit rd. 25.000 Euro pro Gerät zu veranschlagen.

 

Neben den vorgenannten Anforderungen an eine Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser erweitert die DIN 14092 die Vorgaben um einen wichtigen, bisher unberücksichtigten, Faktor. Unter 4.1 schreibt die DIN in Absatz 4 vor, dass zusätzlich zur Notstromversorgung zur Überbrückung eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) vorzusehen ist, die die Versorgung der für den Betrieb des Gebäudes wichtigen Einrichtungen sicherstellt. Dies sind nach DIN z. B. die Beleuchtung sowie die Informations- und Kommunikationstechnik, somit also auch der zukünftige Sonderlagenraum. Hier sollte eine Prüfung erfolgen wie eine solche USV umgesetzt werden kann.

 

Für die Einrichtung einer USV kann verwaltungsseits keine Prognose zu den möglichen Kosten erfolgen. Hierfür wäre eine Prüfung durch einen Fachplaner notwendig. Die Ausstattung der Feuerwehrhäuser Edewecht und Friedrichsfehn mit teilmobilen Netzersatzanlagen sollte zeitnah umgesetzt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)    Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung von zwei teilmobilen Netzersatzanlage für die Feuerwehrhäuser Edewecht und Friedrichsfehn nach Möglichkeit in 2024 zu realisieren. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € sollen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme steht jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt.

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit der Einrichtung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) entsprechend der DIN 14092 Feuerwehrhäuser – Teil 1 Planungsgrundlagen prüfen zu lassen und die Kosten zu ermitteln. Über das Ergebnis der Prüfung ist in einer der nächsten Sitzungen zu berichten und bei Bedarf weiter zu beraten.

 

 


Anlagen: