Finanzierung:
Die Beschaffung von
teilmobilen Netzersatzanlage für die Feuerwehrhäuser in Edewecht und
Friedrichsfehn, sollte nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2024 realisiert
werden. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € wären
im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu
stellen. Insoweit steht die Maßnahme unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Sachdarstellung:
Nach DIN 14092 – Feuerwehrhäuser – Teil 1 Planungsgrundlagen sind
Feuerwehrhäuser zur dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit mit einer
Einspeisevorrichtung für mobile Notstromaggregate auszustatten. Dieser Schritt
wurde bereits in 2022 beraten und beschlossen. Die Ausstattung der
Feuerwehrhäuser befindet sich aktuell in der Umsetzung.
Die DIN erweitert diese Anforderung um den Hinweis, dass dort, wo die
Notwendigkeit nachgewiesen ist, anstelle einer reinen Einspeisemöglichkeit eine
stationäre Netzersatzanlage vorzusehen ist.
Nach Prüfung des Fachamtes kann eine solche Notwendigkeit für die
Feuerwehrhäuser in Edewecht und Friedrichsfehn als gegeben angesehen werden. In
Edewecht hat das Feuerwehrhaus neben seiner Funktion als Anlaufstelle für bis
zu 10.530 Einwohner auch weitere Sonderfunktionen zu übernehmen. So muss die
Stromversorgung dauerhaft und unterbrechungsfrei die Funktionsfähigkeit der
Einrichtungen zur Abarbeitung des Sonderlagenkonzeptes in der aktuellen mobilen
Variante, als auch die der angedachten stationäre Einrichtung (Sonderlagenraum)
aufrechterhalten können.
Darüber hinaus soll dort auch die Versorgung der eingesetzten
Einsatzkräfte der Gemeindefeuerwehr Edewecht in Sonderlagen erfolgen und das
Feuerwehrhaus als Ausweichquartier des Verwaltungsstabes dienen.
Für das Feuerwehrhaus in Friedrichsfehn wird auch eine entsprechende
Notwendigkeit gesehen, da auch hier ein hoher Anteil an der zu versorgenden
Einwohner mit 6.870 Personen gegeben ist.
Es wird somit die Notwendigkeit gesehen, die Feuerwehrhäuser in Edewecht
und Friedrichsfehn mit Netzersatzanlagen zu versehen. Eine Ausführung sollte
wie aus der DIN ersichtlich stationär erfolgen, jedoch teilmobil bleiben, so
dass in Sonderfällen, in denen das Feuerwehrhaus nicht betroffen wäre, die
Verlegung der Netzersatzanlage mittels des Kranes des WLF der Feuerwehr
Edewecht an einen anderen Ort möglich bliebe. Die Kosten einer solchen
Netzersatzanlage wären mit rd. 25.000 Euro pro Gerät zu veranschlagen.
Neben den vorgenannten Anforderungen an eine Notstromversorgung der
Feuerwehrhäuser erweitert die DIN 14092 die Vorgaben um einen wichtigen, bisher
unberücksichtigten, Faktor. Unter 4.1 schreibt die DIN in Absatz 4 vor, dass
zusätzlich zur Notstromversorgung zur Überbrückung eine unterbrechungsfreie
Stromversorgung (USV) vorzusehen ist, die die Versorgung der für den Betrieb
des Gebäudes wichtigen Einrichtungen sicherstellt. Dies sind nach DIN z. B. die
Beleuchtung sowie die Informations- und Kommunikationstechnik, somit also auch
der zukünftige Sonderlagenraum. Hier sollte eine Prüfung erfolgen wie eine
solche USV umgesetzt werden kann.
Für die Einrichtung einer USV kann verwaltungsseits keine Prognose zu den
möglichen Kosten erfolgen. Hierfür wäre eine Prüfung durch einen Fachplaner
notwendig. Die Ausstattung der Feuerwehrhäuser Edewecht und Friedrichsfehn mit
teilmobilen Netzersatzanlagen sollte zeitnah umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Die
Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung von zwei teilmobilen
Netzersatzanlage für die Feuerwehrhäuser Edewecht und Friedrichsfehn nach
Möglichkeit in 2024 zu realisieren. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von
50.000,00 € sollen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden. Die
Maßnahme steht jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt.
b) Die
Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit der Einrichtung von
unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) entsprechend der DIN 14092
Feuerwehrhäuser – Teil 1 Planungsgrundlagen prüfen zu lassen und die Kosten zu
ermitteln. Über das Ergebnis der Prüfung ist in einer der nächsten Sitzungen zu
berichten und bei Bedarf weiter zu beraten.
Anlagen: