Betreff
Herrichtung eines Sonderlagenraumes im Feuerwehrhaus Edewecht
Vorlage
2023/FB II/4135
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.08.01 - GR.
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Herrichtung eines Sonderlagenraumes mit entsprechendem Mobiliar, Funk- sowie Medientechnik sollte im Haushaltsjahr 2024 realisiert werden. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € wären sodann im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen. Insoweit steht die Maßnahme unter einem Finanzierungsvorbehalt. 

 

 


Sachdarstellung:

Die Feuerwehren der Gemeinde Edewecht haben in diesem Jahr im Zusammenhang mit besonderen Wetterlagen (Orkan) die Funktionalität einer Bearbeitung von Sonderlagen mit Einrichtung von Führungsstellen im Bereich der Feuerwehren, der allgemeinen Gefahrabwehr sowie des Katastrophenschutzes erprobt.

 

Generell ist es bei Sonderlagen von großer Bedeutung, eine zuverlässige Kommunikations- und Dokumentationstechnik aufzubauen und vorzuhalten. Bislang wurde in der Gemeindefeuerwehr Edewecht der Einsatzleitwagen (ELW) 1 der Ortsfeuerwehr Edewecht genutzt. Bei Ausrufen einer Sonderlage mit Führungsstelle wurde der ELW fest am Feuerwehrhaus Edewecht stationiert und arbeitete eng mit dem im Büro des Feuerwehrhauses sitzenden Einsatzleiter der Feuerwehr zusammen.

 

Zur Ausrufung einer Sonderlage mit Führungsstelle kommt es immer dann, wenn die Anzahl von auflaufenden Einsätzen durch die Großleitstelle Oldenburger Land (GOL) nicht mehr abgearbeitet werden kann oder, wenn ein solcher Fall einzutreten droht. Häufig ist dies bei Unwetterlagen der Fall. Es kann sich aber auch um andere Szenarien handeln.

 

In diesen Fällen werden Einsatzmeldungen durch die GOL nur noch an die Führungsstelle der Feuerwehr Edewecht übergeben. Der Führungsstelle obliegt dann die Disponierung aller Einsatzmittel (Fahrzeuge und Personal) im Bereich der Gemeinde Edewecht. Dies beinhaltet auch die Einbindung (Anforderung, Koordinierung) von Unterstützungseinheiten aus anderen Gemeinden oder Landkreisen. Die Führungsstelle übernimmt somit neben der Führung im Einsatz auch alle Aufgaben der GOL für den eigenen Bereich.

 

Die vorgenannte Erprobung der Abarbeitung von Sonderlagen in einem eigens dafür vorgesehenen Sonderlagenraum hat gezeigt, dass es wichtig ist, den ELW von dieser Aufgabe freizuhalten. Dies vor dem Hintergrund, dass der ELW in diesen Fällen  dann wieder in die Lage wäre, seinen originären Aufgaben, der Darstellung einer Kommunikations- und Unterstützungskomponente für die Einsatzleitung an einer Einsatzstelle, nachzukommen. Dafür wäre es aber notwendig, im Feuerwehrhaus Edewecht ein Sonderlagenraum herzurichten.

 

Hierzu könnte der vorhandene Büroraum des Ortsbrandmeisters genutzt werden. Das Büro und die in diesem ebenfalls untergebrachte Besprechungsmöglichkeit könnten in die bisher durch den Landkreis Ammerland genutzten Räume im OG umziehen.

 

Zur Herrichtung der Räume mit Funktechnik, Mobiliar sowie Medientechnik etc. wird ein finanzieller Aufwand von ca. 50.000,00 € erwartet. Hierin sind auch bereits Kosten für eventuelle notwendige Akustikmaßnahmen in den Räumlichkeiten einbezogen. 

 

Durch die Herrichtung eines Sonderlagenraumes im Feuerwehrhaus könnte dieses dann auch ersatzweise als Ausweichquartier für den Stab im Rathaus dienen, wenn dieses nicht nutzbar wäre.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt in 2024 die Herrichtung eines Sonderlagenraumes unter Beteiligung der Feuerwehr im Feuerwehrhaus Edewecht zu realisieren. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.  

 

 


Anlagen: