Finanzierung:
Die Herrichtung eines
Sonderlagenraumes mit entsprechendem Mobiliar, Funk- sowie Medientechnik sollte
im Haushaltsjahr 2024 realisiert werden. Die hierfür erforderlichen
Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € wären sodann im Rahmen der
Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen.
Insoweit steht die Maßnahme unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Sachdarstellung:
Die Feuerwehren der Gemeinde Edewecht haben in diesem Jahr im
Zusammenhang mit besonderen Wetterlagen (Orkan) die Funktionalität einer
Bearbeitung von Sonderlagen mit Einrichtung von Führungsstellen im Bereich der
Feuerwehren, der allgemeinen Gefahrabwehr sowie des Katastrophenschutzes
erprobt.
Generell ist es bei Sonderlagen von großer Bedeutung, eine zuverlässige
Kommunikations- und Dokumentationstechnik aufzubauen und vorzuhalten. Bislang
wurde in der Gemeindefeuerwehr Edewecht der Einsatzleitwagen (ELW) 1 der
Ortsfeuerwehr Edewecht genutzt. Bei Ausrufen einer Sonderlage mit
Führungsstelle wurde der ELW fest am Feuerwehrhaus Edewecht stationiert und
arbeitete eng mit dem im Büro des Feuerwehrhauses sitzenden Einsatzleiter der
Feuerwehr zusammen.
Zur Ausrufung einer Sonderlage mit Führungsstelle kommt es immer dann,
wenn die Anzahl von auflaufenden Einsätzen durch die Großleitstelle Oldenburger
Land (GOL) nicht mehr abgearbeitet werden kann oder, wenn ein solcher Fall
einzutreten droht. Häufig ist dies bei Unwetterlagen der Fall. Es kann sich
aber auch um andere Szenarien handeln.
In diesen Fällen werden Einsatzmeldungen durch die GOL nur noch an die
Führungsstelle der Feuerwehr Edewecht übergeben. Der Führungsstelle obliegt
dann die Disponierung aller Einsatzmittel (Fahrzeuge und Personal) im Bereich
der Gemeinde Edewecht. Dies beinhaltet auch die Einbindung (Anforderung,
Koordinierung) von Unterstützungseinheiten aus anderen Gemeinden oder
Landkreisen. Die Führungsstelle übernimmt somit neben der Führung im Einsatz
auch alle Aufgaben der GOL für den eigenen Bereich.
Die vorgenannte Erprobung der Abarbeitung von Sonderlagen in einem eigens
dafür vorgesehenen Sonderlagenraum hat gezeigt, dass es wichtig ist, den ELW
von dieser Aufgabe freizuhalten. Dies vor dem Hintergrund, dass der ELW in
diesen Fällen dann wieder in die Lage
wäre, seinen originären Aufgaben, der Darstellung einer Kommunikations- und
Unterstützungskomponente für die Einsatzleitung an einer Einsatzstelle,
nachzukommen. Dafür wäre es aber notwendig, im Feuerwehrhaus Edewecht ein
Sonderlagenraum herzurichten.
Hierzu könnte der vorhandene Büroraum des Ortsbrandmeisters genutzt
werden. Das Büro und die in diesem ebenfalls untergebrachte
Besprechungsmöglichkeit könnten in die bisher durch den Landkreis Ammerland
genutzten Räume im OG umziehen.
Zur Herrichtung der Räume mit Funktechnik, Mobiliar sowie Medientechnik
etc. wird ein finanzieller Aufwand von ca. 50.000,00 € erwartet. Hierin sind
auch bereits Kosten für eventuelle notwendige Akustikmaßnahmen in den
Räumlichkeiten einbezogen.
Durch die Herrichtung eines Sonderlagenraumes im Feuerwehrhaus könnte
dieses dann auch ersatzweise als Ausweichquartier für den Stab im Rathaus
dienen, wenn dieses nicht nutzbar wäre.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
in 2024 die Herrichtung eines Sonderlagenraumes unter Beteiligung der Feuerwehr
im Feuerwehrhaus Edewecht zu realisieren. Die erforderlichen Finanzmittel in
Höhe von 50.000,00 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2024 zur
Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme steht insoweit unter einem
Finanzierungsvorbehalt.
Anlagen: